Jobsharing ist die Möglichkeit, einen Kassenvertrag zwischen zwei Ärzten zu teilen. Ich möchte in so wenig Worten wie möglich hier festhalten, warum diese Möglichkeit jeder Ärztin und jedem Arzt bewusst sein sollte.

Grundsätzlich kann Jobsharing bei Kassenverträgen zwei mal bis zu 7 Jahre genehmigt werden.

Diese Möglichkeit gibt hauptsächlich aus zwei Gründen, mit einem großen Vorteil:

  • Jobsharing ermöglicht es, einen potentiellen Nachfolger besser kennen zu lernen und umgekehrt diesem die Möglichkeit zu geben, sich mit den Abläufen der Ordination vertraut zu machen, um sie letztendlich gleitend übernehmen zu können.
  • Jobsharing bietet aber auch die Möglichkeit, im Falle einer Rekonvaleszenz oder anderen Einschränkung Hilfe auf einfache Weise in Anspruch zu nehmen.
  • Wichtig ist: Der zweite Arzt tritt, im Unterschied zu einem Vertreter, Patienten und Versicherung gegenüber als Vertragsarzt auf.

Eine Gruppenpraxis ist der Zusammenschluss mehrerer Ärzte der gleichen Fachrichtung in einer Ordination. Als Kassenärzte verfügen über einen Vertrag mit den Krankenkassen, der die gesamte Ordination einschließt. Es muss zwar für jeden Arzt eine Stell mit Ärztekammer und Krankenkasse vereinbart werden, ein Einzelvertrag ist nicht notwendig. Die Inhaber von Gruppenpraxen können nur Ärzte sein, die die Berechtigung zur Fachausübung haben. Dadurch sind Gruppenpraxen im Unterschied zu Ambulatorien oder Instituten immer in rein ärztlicher Hand. Die Freiberuflichkeit der Ärzte bleibt dadurch erhalten. Zum Unterschied davon können sich an einem Ambulatorium auch Investoren beteiligen, sodass die arbeitenden Ärzte in ein Abhängigkeitsverhältnis kommen.

Gruppenpraxen haben den großen Vorteil, dass das Leistungsspektrum durch die Beteiligung mehrerer Ärzte erweitert werden kann. Außerdem erleichtert die Zusammenarbeit die Diagnosestellung und die Therapie von teils seltenen Erkrankungen.

Bewerber für eine Gruppenpraxis werden nach einem Punktesystem bewertet. Jeder, der mehr als 75% der Punkte des am höchsten Bewerteten nachweist, kann mit den Inhabern der Gruppenpraxis über eine Beteiligung verhandeln.

Gruppenpraxen sind keine Konkurrenz zu Einzelpraxen, sondern eine Ergänzung. In einer Großstadt wie Wien ist es oft schwierig, geeignete Räumlichkeiten (Stichwort Barrierefreiheit und unechter Umsatzsteuerbefreiung) für eine Praxis zu finden. Darüber hinaus bieten Gruppenpraxen die Möglichkeit, das Spektrum zu erweitern und durch die Zusammenarbeit Diagnose- und Therapiemöglichkeiten zu verbessern.

Wir brauchen einen Stopp der fachlichen Aushöhlung der Spitäler…oder anders gesagt: Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest – steige ab!
In der ersten Hälfte des vergangenen Jahrzehnts traf man die Entscheidung, die Wiener Spitalslandschaft neu zu ordnen.
Schon in der Planung wäre es wichtig gewesen, abseits der Einteilung in Regionen mit sogenannten Partnerspitälern und der Bildung von Zentren, nicht nur die Bedürfnisse der Bevölkerung, sondern auch der Abteilungen eines Hauses untereinander zu bewerten und zu berücksichtigen.

Die adäquate Behandlung von Patienten in einem Spital benötigt einen guten Mix an Fachabteilungen, um die Konsiliarbegutachtung und die Versorgung von Notfällen sicherzustellen. Notfälle halten sich nicht an vorgegebene Zeiten in denen ein Konsiliarfacharzt zugeteilt wird. Dadurch wird in Randzeiten und in der Nacht gerade in Notfällen ein Arzt- bzw. Patiententourismus in Gang gesetzt – ein Konzept, das durchaus letal enden kann. Auf den administrativen und kommunikativen Mehraufwand, der das Personal belastet und von der Patientenversorgung fernhält, möchte ich hier nicht näher eingehen.

Deshalb wäre gerade wegen der angedachten Zentrumsbildung in einzelnen Häusern darauf zu achten gewesen, die durchaus sensible Abteilungszusammensetzung in Häusern ohne Zentrum der jeweiligen Fachrichtung nicht zu zerstören!

Das wurde und wird immer gefordert, wobei eine entsprechende Beachtung dieser Forderungen seitens der Verantwortlichen bisher ausbleibt. Abteilungen werden abgesiedelt, fast immer mit nur rudimentärem Konzept und ohne Beachtung der daraus folgenden Konsequenzen. Dort, wo es gelungen ist, nach jahrelangem Kampf vor Ort eine Abteilung vor der Zerschlagung zu bewahren, kommt nur gedämpfte Freude auf. Eilig wird  eine Kehrtwendung vollführt, die gerettete Abteilung sogar aufgewertet – nur, um prompt gegen Abteilungen in anderen Spitälern  auf die gleiche Weise vorzugehen. Dabei handelt es sich um ein zutiefst abzulehnendes Vorgehen. Unser Ziel muss ein durchdachtes und sinnvolles Gesamtkonzept für das Wiener Gesundheitssystem sein, und nicht die Bewahrung einer Abteilung in einem Haus auf Kosten anderer Häuser!

Statt in einen sinnvollen Dialog einzutreten, wird von den Verantwortlichen ein Konzept verfolgt, das schon seit Jahren kritisch hinterfragt wird, höchst überarbeitungsbedürftig ist und konsequent die Ressourcen der Spitäler aushöhlt.

Es ist Zeit ein Umdenken herbeizuführen – unser Gesundheitssystem ist uns wichtig und darf nicht zu einem Wien-weiten Pavillonsystem umgebaut werden!