Amtierende Ärztekammerführung fasst rechtswidrige Beschlüsse – Neuwahlantrag weiterhin offen

Für viel Diskussionen hat die außerordentliche Vollversammlung am 26.4.2023 gesorgt. Wie wir bereits berichtet hatten, wurde nämlich eine Abänderung der Satzung beschlossen, wonach Referent:innen (anm. insbesondere Finanzreferent:in) nur mehr mit Zweidrittelmehrheit abgewählt werden können. Die meisten der Antragsteller:innen waren zudem ebendiese gut bezahlten Spitzenfunktionär:innen der amtierenden Koalition.
Die Aufsichtsbehörde hat nun diesen Beschluss für rechtswidrig erklärt und amtlich aufgehoben.