Antrag zu Senkung der Kammerumlage um 10%

Die Vollversammlung möge beschließen:

Die Vollversammlung der Ärztekammer für Wien unterstützt eine Senkung der Kammerumlage um 10%, um die Ärztinnen und Ärzte finanziell etwas zu entlasten.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt

Die Auswirkungen der letzten Jahre Pandemie, des Ukraine Kriegs und der damit verbundenen bislang nicht erreichten Inflationszahlen sind auch für uns Ärztinnen und Ärzte eine Herausforderung. Eine Entlastung ist derzeit aber noch nicht abzusehen.

Die Wiener Ärztekammer hatte aber aufgrund von Gehaltserhöhungen in den vergangenen Jahren signifikante Einnahmensteigerungen, darüber hinaus verfügt sie über Rücklagen in der Höhe von über 43 Millionen Euro. (letzter Bericht Frühjahr 2022)

Aus diesem Grund haben wir bei der letzten Vollversammlung den Antrag eingebracht, die Kammerumlage (=Pflichtbeitrag aller Ärztinnen und Ärzte) nachhaltig zu senken und damit eine gewisse finanzielle Entlastung für uns Ärztinnen und Ärzte zu erreichen. Dieser Antrag wurde von der amtierenden Koalition nicht unterstützt!

Dies ist doch etwas verwunderlich, zumal einige Mitglieder dieser Koalition primär mit der Senkung der Kammerumlage während der Wahl geworben haben und eine Fraktion mit dem Namen „We4U – Wohlfahrtsfonds abschaffen, Kammerumlage senken“ dies auch als zentralen Punkt ihres Wahlprogramms angeführt hatte.

Begründet wird dies wahrscheinlich mit dem Argument, dass bereits für 2023 ein defizitäres Budget der Ärztekammer für Wien angekündigt wurde.

Die anfänglich versprochene Verschlankung der Kammer rutscht damit in weite Ferne, denn es wurden zwar einige Referate, also auch Leistungen der Kammer, gestrichen, jedoch wurde die Bezahlung der einzelnen Funktionär:innen um 10% erhöht. Weiters wurden höhere Sitzungsgebühren beschlossen, was ebenfalls großteils den Mandatarinnen und Mandataren der aktuellen Koalition zugutekommt, da diese mehrheitlich in den Sitzungen vertreten sind. Zusätzlich kam es auch zu einem massiven Anstieg der Personalkosten (= nicht ärztliche Mitarbeiter:innen der Kammer).

Leider wurde also bislang keine Verschlankung, sondern lediglich eine Umverteilung zugunsten der amtierenden Regierung vorgenommen.

Um sich das leisten zu können ist die Ärztekammer also auf die bereits vorkalkulierte Höhe der einzunehmenden Kammerumlagen angewiesen und in letzter Konsequenz wurde auch deshalb unser Antrag auf Senkung der Kammerumlage abgelehnt.