Team Szekeres bei der ÄK Wahl Wien 2022

Amtierende Koalition lehnt Senkung der Kammerumlage ab

… und weitere Anträge von TSWien in der Vollversammlung der Wiener Ärztekammer

Die amtierende Koalition in der Wiener Ärztekammer unter der Führung von Neo-Präsident Dr. Johannes Steinhart hat in der letzten Vollversammlung im Dezember den Antrag unserer Fraktion die Kammerumlage zu senken abgelehnt.
Das ist aus mehreren Gründen erstaunlich, vor allem muss man aber folgende zwei Dinge wissen:

  • Teil der Koalition ist die Fraktion „We4U – Wohlfahrtsfonds abschaffen, Kammerumlage senken“ die vor allem von Wiener Spitalsärzt:innen viele Stimmen bekommen hat. Auch diese Fraktion hat dem Antrag nicht zugestimmt und auch keinen eigenen Antrag dazu eingebracht. Im Gegenteil: Die neue Koalition hat die Funktionsgebühren sogar um 10% erhöht.
  • Die Wiener Ärztekammer hat aus den letzten Jahren noch Rücklagen von über 43 Millionen Euro. (letzter Bericht Frühjahr 2022)

Untenstehend unsere Anträge. Per Klick öffnet sich ein Artikel, der die Gründe zu diesem Antrag erklärt und wie es nun weitergeht.

Antrag zur Forderung nach höheren Gehältern und Honoraren

Derzeit erreicht die Inflation Werte jenseits der 10%, was bei niedrigeren Erhöhungen der Gehälter bzw. der Honorare einen Reallohnverlust bedeuten würde. Da insbesondere die Gesundheitsberufe, allen voran die Ärztinnen und Ärzte in der Pandemie besonders gefordert sind, wäre ein Reallohnverlust für diese Berufsgruppen schon gar nicht nachvollziehbar.

Die Vollversammlung möge daher beschließen:

Die Ärztekammer und ihre Funktionär:innen mögen alles unternehmen, um zumindest eine Abgeltung der Inflation bei Gehältern und Honoraren zu erreichen und dies laut kommunizieren, widrigenfalls Kampfmaßnahmen initiieren.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen

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Antrag zur Senkung der Kammerumlage um 10%

Ärztinnen und Ärzte sind in den vergangenen Jahren durch die Pandemie nicht nur arbeitsmäßig, psychisch, sondern auch finanziell unter einen besonderen Druck gestanden. Eine Entlastung ist derzeit nicht abzusehen. Die Wiener Ärztekammer hatte aufgrund von Gehaltserhöhungen in den vergangenen Jahren signifikante Einnahmensteigerungen, darüber hinaus verfügt sie über Rücklagen in der Höhe von ca. 40 Mio. Euro (Wert des Gebäudes in der Weihburggasse 10-12 nicht mitgerechnet).

Die Vollversammlung möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der Ärztekammer für Wien unterstützt eine Senkung der Kammerumlage um 10%, um die Ärztinnen und Ärzte finanziell etwas zu entlasten.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt

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Antrag zu Fragerecht an die Ärztekammer für Wien

Die Ärztekammer bezieht als Standes- und Interessenvertretung von allen Ärztinnen und Ärzten monatliche Fixbeiträge im Sinne der Kammerumlage. Mit diesen Beiträgen wird ein Großteil der Ausgaben gedeckt. Da es sich für alle Ärztinnen und Ärzte um Pflichtbeiträge handelt, sollte im Sinne einer größtmöglichen Transparenz ein Fragerecht für eben alle diese einzahlenden Mitglieder bestehen.

Die löbliche Vollversammlung möge daher beschließen,
dass Mitgliedern der Wiener ÄK, im Sinne der Transparenz ein Fragerecht bzgl. allen Gegenständen der Ärztekammer, die nicht der Geheimhaltung unterliegen, eingeräumt wird, sodass förmliche Anfragen an die Verantwortlichen Kurien/Gremien/Referate gestellt werden können, die binnen drei Monate schriftlich beantwortet werden müssen.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen

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Antrag zu WiGeV Arzt im WiGeV Referat

Die Ärztekammer betreibt ein eigenes WiGeV Referat, dass „Ansprechpartner für alle Kolleginnen und Kollegen mit einem Anstellungsverhältnis zum WIGEV bei Problemen und Anliegen jeglicher Art“ darstellt. Innerhalb der Kammer soll es die Gremien bei allen Thematiken rund um den WIGEV unterstützen.

Es wäre dabei sinnvoll, wenn der Leiter und die Akteure dieses Referates in einem aktiven Dienstverhältnis zum WiGeV stehen und die Probleme und Ansprechpartner in diesem Betrieb kennen, um sich bestmöglich für die Anliegen der Kolleg:innen einsetzen zu können.

Die löbliche Vollversammlung möge beschließen, dass der/die WIGEV Referent/in beim WIGEV angestellt sein muss.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt

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Antrag auf Erhöhung der Pensionen entsprechend der Inflation

Im Laufe der vergangenen Jahre wurde das Vermögen des Wiener Wohlfahrtsfonds durch Ansparungen, Zukauf von Realitäten mit überdurchschnittlichen Renditen und Wertsteigerungen und erfolgreiche Veranlagungen auf ca. 1 Mrd. Euro gesteigert. Dadurch steigen insbesondere die Einnahmen durch Verzinsungen, aber es steigen die Einnahmen auch infolge des höheres Einkommens der Ärztinnen und Ärzte. Nachdem ein Großteil der derzeitigen Pensionistengeneration durch überdurchschnittliche Einzahlungen den Fonds saniert haben, sollte man sich besonders bemühen diesen Pensionisten Verluste der Kaufkraft durch mangelnde Inflationsabgeltung zu ersparen.

Die erweiterte Vollversammlung möge beschließen.

Nach versicherungsmathematischen Berechnungen und Beschluss im Verwaltungsausschuss sollte beschlossen werden die Pensionen entsprechend der Inflation anzuheben.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen

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Antrag zur Bezahlung des Facharzt-Gehalts an Fachärzt in Zusatzfachausbildung

Wenn nach bereits abgeschlossener Fachausbildung eine weitere Ausbildung in einer Spezialisierung (Zusatzfachausbildung, z.B. Rheumatologie nach abgeschlossener internen Fachausbildung) angeschlossen wird, erhalten die Betroffenen zum Teil nur das Gehalt eines Arztes/einer Ärztin in Ausbildung, obwohl an derselben Abteilung Dienste als Fach- oder Oberarzt mit ius practicandi gemacht werden.

Die löbliche Vollversammlung möge einen Empfehlungsantrag für die Kurie der angestellten Ärzte beschließen, dass die Ärztekammer sich dafür einsetzten soll, dass bei bereits abgeschlossener Fachausbildung und daran anschließender Zusatzfach Ausbildung, ein FA Gehalt bezahlt wird, sofern man auch in fachärztlicher Funktion eingesetzt wird.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen

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Antrag zur Anrechnung von Vordienstzeiten

Die Arbeitsbedingungen in den Wiener Spitälern werden immer unattraktiver. Bereits gut ausgebildete Kolleg:innen verlassen nach und nach die Spitäler und es können kaum Fachärzt:innen aus anderen Häusern, den Bundesländern oder dem Ausland rekrutiert werden. Dies ist mitunter dadurch zu begründen, dass beim Wechsel des Arbeitsgebers nicht alle einschlägigen Vordienstzeiten angerechnet werden, und damit der Verdienst deutlich geringer ausfällt.

Die löbliche Vollversammlung möge einen Empfehlungsantrag für die Kurie der angestellten Ärzte beschließen, dass die Ärztekammer sich dafür einsetzten soll, dass bei Beginn einer angestellten Tätigkeit die einschlägigen Vordienstzeiten voll für die Gehaltsberechnung herangezogen werden müssen.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen

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