Pensionserhöhungen entsprechend der Inflation
Die nun beschlossenen Pensionserhöhungen aus dem Wohlfahrtsfonds von 3% sind in Anbetracht der derzeitigen Inflation eher einem Verlust gleichzusetzen.
Durch unseren Antrag ist also eine weitere Erhöhung der Pensionen nun weiterhin möglich, sodass nach Abschluss der Honorar- und Gehaltsverhandlungen eine Neuberechnung der möglichen Höhe erfolgen und im Verwaltungsausschuss beschlossen werden kann.