von Hamid Schirasi-Fard

Wer nach Erreichen des regulären Pensionsalters seine
wohlverdiente Rente von der Concisa erhalten möchte, muss
bekanntlich seine ärztliche Tätigkeit einstellen.

Für uns Kassenvertragsärzte bedeutet das, dass wir die Kassenverträge
kündigen müssen und fast nichts dazuverdienen dürfen.
In den nächsten Jahren werden überdurchschnittlich viele von
uns in diese Situation kommen. Ein erheblicher Prozentsatz der
Allgemeinmedizinerinnen und einige Prozent der Kinderärztinnen
müssen in den kommenden Jahren ihre Verträge zurücklegen
und ihre Tätigkeit einstellen. In einer Zeit, in der kaum Ärzte
bereit sind, sich in den Fächern Allgemeinmedizin oder Kinder-
und Jugendheilkunde niederzulassen bzw. Kassenverträge zu
nehmen, sollte die Ärztekammer daran interessiert sein die
derzeit aktiven Kolleginnen und Kollegen möglichst lange in den
Ordinationen zu behalten. Nur so kann die Versorgung der
Bevölkerung aufrechterhalten werden.

Ein möglicher Weg wäre, in Analogie zur Sozialversicherung der Selbständigen,
unabhängig von ihren weiteren Tätigkeiten die Pension mit
Erreichen des regulären Alters auszubezahlen. Es wäre gerecht
und zwingt die Ärztinnen nicht ihre Arbeit einzustellen.

Ich möchte in den nächsten Jahren mich für dieses Ziel
einsetzen.