Zuletzt haben mehrere, vor allem SPÖ nahe Politikerinnen und Politiker, die Wahlärztinnen und Wahlärzte als Ursache für lange Wartezeiten im niedergelassenen Bereich identifiziert und möchten diese nun verpflichten, Patient:innen zum Kassentarif zu behandeln.

Es handelt sich hierbei unserer Meinung nach um eine populistische und rechtlich nicht umsetzbare Forderung, die von den eigentlichen Missständen ablenken soll.
In den vergangenen Jahren sank die Zahl der Kassenärztinnen und -ärzte dank verschiedener Sparmaßnahmen der Sozialversicherung bei wachsender und älter und kränker werdender Bevölkerung. Das Annehmen einer Kassenstelle wurde so immer unattraktiver – gleichzeitig – und als logische Folge – stieg die Zahl an Wahlärzt:innen stark an. Es ist schon lange die Regel, dass jene Patientinnen und Patienten, die sich private Arztbesuche leisten können, dorthin ausweichen.

Wenn also die Politik eine bessere kassenärztliche Versorgung wünscht, muss sie die Sozialversicherung besser finanzieren und mehr Kassenstellen schaffen, sowie entsprechende Rahmenbedingungen, dass Ärztinnen und Ärzte gerne in diesem System arbeiten. Das Wahlarztsystem ist mittlerweile aber mit ca. 20% hoch-versorgungsrelevant, wenngleich viele Kolleginnen und Kollegen, die als Spitalsärzt:innen tätig sind, nebenbei nur eine kleine Wahlarztordination betreiben. Aus vielen medizinischen Bereichen ist sie längst nicht mehr weg zu denken.
Der Anstieg der Anzahl der Wahlärzt:innen alleine sagt damit nur sehr wenig aus und ist sicher zum Teil nur eine Folge der Überlastung des Kassensystems.
Eine Zwangsverpflichtung ist hier sicherlich der falsche Ansatz. Noch dazu entbehrt der Vorschlag Patient:innen auf Basis eines Kassentarifes behandeln zu müssen, jeder Rechtsgrundlage.
Für den Fall, dass so ein Vorgehen trotzdem rechtskonform beschlossen werden kann, was zu bezweifeln ist, stellt sich also die Frage, weshalb nur Ärztinnen und Ärzte zwangsverpflichtet werden sollen.

Was ist z.B. mit Rechtsanwält:innen oder Steuerberater:innen?
Auch bei diesen Berufsgruppen würde sich die Bevölkerung wünschen eine unentgeltliche bzw. sehr günstige Betreuung zu erhalten.
Es stellt sich auch die Frage, ob Patient:innen wirklich von Ärztinnen und Ärzten behandelt werden möchten, die zur ihrer Behandlung zwangsverpflichtet wurden.
Solche Vorschläge helfen sicher nicht das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik wieder herzustellen und bringen den Regierungsparteien auch sicher keine zusätzlichen Wählerstimmen.
Man sollte sich lieber sinnvolle Lösungen überlegen – wie z.B. die gemeinsame Finanzierung von spitalsambulantem und niedergelassenem Bereich mit der Verortung der medizinischen Leistungen an den „best point of care“.

So könnten Spitäler entlastet werden und die Patientinnen und Patienten in einer hoffentlich ausreichenden Zahl von Kassenordinationen zeitnahe und optimal versorgt werden.
Wir appellieren deshalb an die Politik einen gemeinsamen Weg zu suchen, statt über Zwang zu fantasieren.