Eine Gruppenpraxis ist der Zusammenschluss mehrerer Ärzt:innen der gleichen Fachrichtung in einer Ordination. Als Kassenärzt:innen verfügen sie über einen Vertrag mit den Krankenkassen, der die gesamte Ordination einschließt. Es muss zwar für jeden Arzt/jede Ärztin eine Stelle mit Ärztekammer und Krankenkasse vereinbart werden, ein Einzelvertrag ist jedoch nicht notwendig. Die Inhaber von Gruppenpraxen können nur Ärzt:innen sein, die die Berechtigung zur Fachausübung haben. Dadurch sind Gruppenpraxen im Unterschied zu Ambulatorien oder Instituten immer in rein ärztlicher Hand. Die Freiberuflichkeit der Ärzt:innen bleibt dadurch erhalten. Zum Unterschied davon können sich an einem Ambulatorium auch Investoren beteiligen, sodass die arbeitenden Ärzt:innen in ein Abhängigkeitsverhältnis kommen.
Gruppenpraxen haben den großen Vorteil, dass das Leistungsspektrum durch die Beteiligung mehrerer Ärzt:innen erweitert werden kann. Außerdem erleichtert die Zusammenarbeit die Diagnosestellung und die Therapie von teils seltenen Erkrankungen.
Bewerber:innen für eine Gruppenpraxis werden nach einem Punktesystem bewertet. Jede/r, der/die mehr als 75% der Punkte des am höchsten Bewerteten nachweist, kann mit den Inhaber:innen der Gruppenpraxis über eine Beteiligung verhandeln.
Gruppenpraxen sind keine Konkurrenz zu Einzelpraxen, sondern eine Ergänzung. In einer Großstadt wie Wien ist es oft schwierig, geeignete Räumlichkeiten (Stichwort Barrierefreiheit und unechter Umsatzsteuerbefreiung) für eine Praxis zu finden. Darüber hinaus bieten Gruppenpraxen die Möglichkeit, das Spektrum zu erweitern und durch die Zusammenarbeit Diagnose- und Therapiemöglichkeiten zu verbessern.