Jobsharing ist die Möglichkeit, einen Kassenvertrag zwischen zwei Ärzt:innen zu teilen.

Grundsätzlich kann Jobsharing bei Kassenverträgen zwei mal bis zu 7 Jahre genehmigt werden.

Diese Möglichkeit gibt hauptsächlich aus zwei Gründen, mit einem großen Vorteil:

  • Jobsharing ermöglicht es, einen potentiellen Nachfolger/Nachfolgerin besser kennen zu lernen und umgekehrt diesem die Möglichkeit zu geben, sich mit den Abläufen der Ordination vertraut zu machen, um sie letztendlich gleitend übernehmen zu können.
  • Jobsharing bietet aber auch die Möglichkeit, im Falle einer Rekonvaleszenz oder anderen Einschränkung Hilfe auf einfache Weise in Anspruch zu nehmen.
  • Wichtig ist: Der zweite Arzt bzw. die zweite Ärztin tritt, im Unterschied zu einem Vertreter/Vertreterin, Patient:innen und Versicherung gegenüber als Vertragsarzt/-ärztin auf.