Lehrpraxis verbessern ÄH Wahl Wien 2022 Team Szekeres

Verbesserungsmöglichkeiten für die Lehrpraxis

Dr. Nina Böck im Team Szekeres
von Nina Böck

Auch wenn die Einführung einer verpflichtenden Lehrpraxis im Rahmen der Ärzt:innenausbildungsordnung 2015 (ÄAO 2015) zweifellos einen Meilenstein in der Verbesserung der Ausbildung zukünftiger Allgemeinmediziner:innen markierte, können beträchtliche Problemfelder nicht von der Hand gewiesen werden. Im Folgenden zeigen wir in Form eines praxisnahen FAQs konkrete Verbesserungsmöglichkeiten auf.

1. Muss ich als Wiener:in meine Lehrpraxis in Wien absolvieren?

Zu dieser Fragestellung kann ich aus persönlicher Erfahrung berichten. Meine Großmutter besitzt ein Sommerhaus in einem kleinen Ort in Niederösterreich. Die medizinische Versorgung in dieser Gegend ist seit jeher äußerst dürftig. Vor ein paar Jahren haben schließlich zwei Allgemeinmediziner:innen im Nachbardorf eine tolle Gruppenpraxis mit Hausapotheke eröffnet. Das nächste Krankenhaus ist mehr als eine halbe Stunde Autofahrt entfernt, weshalb in dieser Ordination viele Patient:innen behandelt werden, die in Wien direkt in der Notfallambulanz landen.

Als angehende Allgemeinmedizinerin hätte ich nur zu gerne eine Lehrpraxis in dieser Ordination absolviert. Da es nur wenige Lehrpraktikant:innen in diese abgeschiedene Gegend verschlägt, hätte mich der Praxisleiter auch sofort eingestellt. Allerdings gab es dabei ein Problem: Ich habe meinen Turnus in Wien absolviert, weshalb es nicht möglich ist, eine geförderte Lehrpraxis in Niederösterreich zu bekommen. Voraussetzung für die Förderung der Lehrpraxis in Niederösterreich ist eine Anstellung in einem niederösterreichischen Krankenhaus. Umgekehrt ist es jedoch Personen, die den Turnus in Niederösterreich absolviert haben, problemlos möglich, die Lehrpraxis in Wien zu machen.

Vor allem vor dem Hintergrund des schon jetzt drohenden Mangels an Allgemeinmediziner:innen speziell im ländlichen Bereich ist diese Regelung völlig unverständlich.

Das Ziel des Team Szekeres ist die Schaffung einer bundesländerübergreifenden Möglichkeit der Lehrpraxis.

2. Mit welchen Gehaltseinbußen muss ich rechnen?

Derzeit verlieren Ausbildungsärzt:innen, die ihren Turnus in einem Krankenhaus des Wiener Gesundheitsverbunds (WiGeV) absolviert haben, mit Antritt der Lehrpraxis zirka 40 Prozent ihres ursprünglichen Gehalts. Gründe dafür sind der Wegfall der Nacht- und Wochenenddienste im Krankenhaus sowie die meist auf 30 Stunden reduzierte Wochenarbeitszeit. Für nicht wenige der Betroffenen führt dies zu einer finanziell äußerst schwierigen Situation. Deshalb ist es für Ausbildungsärzt:innen in fast allen Bundesländern möglich, während der Lehrpraxis weiterhin im Ausbildungsspital angestellt zu sein und Dienste zu absolvieren. Der WiGeV erlaubt dies derzeit leider nicht.

Es muss daher dringend auch im Bereich des WiGeV ermöglicht werden, Dienste während der Lehrpraxis zu absolvieren.

3. Wann darf ich die Lehrpraxis machen?

Derzeit darf die Lehrpraxis für Allgemeinmedizin ausschließlich am Ende des Turnus absolviert werden. Als Argument dafür wird die „Erfahrung der Ausbildungsärzt:innen“ angeführt. Leider führt dies auch oftmals dazu, dass Lehrpraktikant:innen als billige Arbeitskräfte angesehen und in vielen Ordinationen kaum vidiert werden. Für die Ausbildungsärzt:innen geht auf diese Weise jegliche Flexibilität zur Gestaltung der eigenen Ausbildung verloren.

Weiters denken wir, dass die Möglichkeit, bereits nach der Basisausbildung in die Lehrpraxis zu wechseln, die Anzahl der Personen, die sich für Allgemeinmedizin entscheiden, erhöhen könnte. Die administrativen Tätigkeiten von Turnusärzt:innen im Krankenhaus haben wenig mit der späteren Tätigkeit von Allgemeinmediziner:innen zu tun. Erkennt man gleich zu Beginn der Ausbildung, worauf es in der Ordination ankommt, können während der Ausbildung im Krankenhaus gezielt Lücken geschlossen werden.

Ziel des Team Szekeres ist es daher, die Lehrpraxis nach abgeschlossener Basisausbildung wieder zu jedem Zeitpunkt der Ausbildung zu ermöglichen.

4. Darf ich in anderen Fächern eine Lehrpraxis absolvieren?

Derzeit darf in der Fachärzt:innenausbildung erst nach der Sonderfach-Grundausbildung, sprich nach drei Jahren Ausbildung, eine Lehrpraxis absolviert werden. Weiters gibt es im Rahmen der Fachärzt:innenausbildung keine Förderung der Lehrpraxis. Für viele Assistenzärzt:innen ist es sehr attraktiv, einen Teil der Ausbildung im niedergelassenen Bereich zu absolvieren, da es dort ein 1:1-Mentoring gibt. So könnte zum Beispiel in der Pädiatrie sehr viel Sicherheit für die zukünftige Ambulanztätigkeit im Krankenhaus gewonnen oder in der Kardiologie das Herzecho perfektioniert werden. Da viele Kolleg:innen längere Zeit auf eine freie Ausbildungsstelle warten müssen, wäre es auch möglich, durch die Lehrpraxis die Wartezeit zu überbrücken und bereits fachspezifische Kenntnisse zu sammeln.

Unser Ziel ist es daher, die Lehrpraxisförderung auch für alle anderen Fächer zu etablieren.

5. Wo und wie finde ich eine passende Lehrpraxisstelle?

Derzeit gibt es keine funktionierende Plattform, die eine Übersicht über freie Lehrpraxisstellen ermöglicht. Sowohl für Lehrpraxisinhaber:innen als auch für Ausbildungsärzt:innen führt dies oft zu unnötigem Stress und langwierigen Suchen. Weiters gibt es keine öffentlich zugänglichen Evaluierungen der einzelnen Ordinationen. Wir denken, dass die Qualität der Ausbildung durch öffentlich zugängliche Erfahrungsberichte deutlich steigen könnte. Lehrpraxisinhaber:innen bekommen in weiterer Folge nur Bewerbungen, wenn sie die Jungärzt:innen ausreichend ausbilden.

Unser Ziel ist es daher, eine österreichweite Plattform für Lehrpraxisstellen zu etablieren.