Unser Antrag zu Fragerecht für Alle an die Ärztekammer für Wien

Die löbliche Vollversammlung möge beschließen,

dass Mitgliedern der Wiener ÄK, im Sinne der Transparenz ein Fragerecht bzgl. allen Gegenständen der Ärztekammer, die nicht der Geheimhaltung unterliegen, eingeräumt wird, sodass förmliche Anfragen an die Verantwortlichen Kurien/Gremien/Referate gestellt werden können, die binnen drei Monate schriftlich beantwortet werden müssen.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Die Ärztekammer bezieht als Standes- und Interessenvertretung von allen Ärztinnen und Ärzten monatliche Fixbeiträge im Sinne der Kammerumlage. Mit diesen Beiträgen wird ein Großteil der Ausgaben gedeckt. Da es sich für alle Ärztinnen und Ärzte um Pflichtbeiträge handelt, sollte im Sinne einer größtmöglichen Transparenz ein Fragerecht für eben alle diese einzahlenden Mitglieder bestehen.

Aus diesem Grund haben wir in der Vollversammlung den Antrag gestellt, dass ein Fragerecht für alle Kammermitglieder bezüglich allen Gegenständen der Ärztekammer, die nicht der Geheimhaltung unterliegen, eingeräumt wird.

Bislang war dies laut Statuten nur den gewählten Mandatarinnen und Mandataren vorbehalten. Da dies nach Auskunft des Kammeramts sowieso den geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht, wurde unser Antrag mehrheitlich angenommen und damit die Möglichkeit geschaffen, dass alle Ärztinnen und Ärzte förmliche Anfragen an die verantwortlichen Kurien, Gremien und Referate gestellt werden können.

Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer transparenteren Interessenvertretung und soll allen Mitgliedern ermöglichen Einsicht zu nehmen, welche Aktivitäten und Ausgaben die Ärztekammer mit ihren Mitgliedsbeiträgen finanziert.

Wer sich nun über die Ärztekammeraktivitäten informieren möchte, ist herzlich eingeladen eine Anfrage an die entsprechenden Stelle einzureichen.

Bei Angelegenheiten betreffend der Spitalsärzt:innen und Ärzt:innen in Ausbildung (z.B. laufende Kampagnen, Sonderklasse, Gehaltsschemata) ist die Kurie der angestellten Ärzte zuständig.

Für Angelegenheiten der niedergelassenen Ärzt:innen (z.B. Tarifverhandlungen Krankenkassen, Ausschreibung und Vergabe von Kassenstellen) sowie für Anfragen bezüglich der von der Ärztekammer gegründeten Gesellschaften (z.B. Equip4Ordi) ist die Kurie der Niedergelassenen zu kontaktieren.

Neben den Kurien gibt es in der Ärztekammer auch eigene Arbeitsgruppen zu speziellen Themen, die sogenannten Referate.

Eine Auflistung aller Referate ist hier zu finden: https://www.aekwien.at/referate

Unabhängig von der Kammerumlage, sind alle Mitglieder der Ärztekammer auch dazu verpflichtet Beiträge an den Wohlfahrtsfond zu zahlen. Die organisatorische Abwicklung erfolgt zwar über die Concisa AG – deren Formulare wir alle kennen – die Verwaltung obligt jedoch dem dafür eingesetzten Verwaltungsausschuss. Wesentliche Entscheidungen werden von diesem Ausschuss oder der Vollversammlung getroffen. Anfragen bezüglich Beitragszahlungen und Leistungen sollten an die allgemeine Kontaktadresse und Anfragen bezüglich des Fondvermögens (Immobilien, Aktien, etc) direkt an den Verwaltungsausschuss gestellt werden.

Kontaktadressen:

Kurie angestellte Ärzte:

https://www.aekwien.at/kurie-angestellte-aerzte

E-Mail:

Kurie niedergelassene Ärzte:

https://www.aekwien.at/kurie-niedergelassene-aerzte

E-Mail:

Referate:

https://www.aekwien.at/referate

Referatsleitung und Kontakt beim jeweiligen Referat

Wohlfahrtsfond:

https://www.aekwien.at/wohlfahrtsfonds

E-Mail:

Verwaltungsausschuss des

Wohlfahrtsfonds:

https://www.aekwien.at/verwaltungsausschuss

Leitung: Dr. Michael Lazansky

E-Mail: