Wer nach Erreichen des regulären Pensionsalters seine wohlverdiente Rente von der Concisa erhalten möchte, muss bekanntlich seine ärztliche Tätigkeit einstellen.
Für uns Kassenvertragsärzt:innen bedeutet das, dass wir die Kassenverträge kündigen müssen und fast nichts dazuverdienen dürfen. In den nächsten Jahren werden überdurchschnittlich viele von uns in diese Situation kommen. Ein erheblicher Prozentsatz der Allgemeinmediziner:innen und einige Prozent der Kinderärzt:innen müssen in den kommenden Jahren ihre Verträge zurücklegen und ihre Tätigkeit einstellen. In einer Zeit, in der kaum Ärzt:innen bereit sind, sich in den Fächern Allgemeinmedizin oder Kinder- und Jugendheilkunde niederzulassen bzw. Kassenverträge zu übernehmen, sollte die Ärztekammer daran interessiert sein, die derzeit aktiven Kolleginnen und Kollegen möglichst lange in den Ordinationen zu behalten. Nur so kann die Versorgung der Bevölkerung aufrechterhalten werden.
Ein möglicher Weg wäre, in Analogie zur Sozialversicherung der Selbständigen, unabhängig von ihren weiteren Tätigkeiten die Pension mit Erreichen des regulären Alters auszubezahlen. Es wäre gerecht und zwingt die Ärzt:innen nicht, ihre Arbeit einzustellen.
Wir werden uns dafür einsetzen dieses Ziel zu erreichen!