Amtierende Ärztekammerführung fasst rechtswidrige Beschlüsse – Neuwahlantrag weiterhin offen

Aufsichtsbehörde der Stadt Wien (MA40) hebt rechtswidrigen Beschluss der außerordentlichen Vollversammlung auf

Für viel Diskussionen hat die außerordentliche Vollversammlung am 26.4.2023 gesorgt. Wie wir bereits berichtet hatten, wurde nämlich eine Abänderung der Satzung beschlossen, wonach Referent:innen (anm. insbesondere Finanzreferent:in) nur mehr mit Zweidrittelmehrheit abgewählt werden können. Die meisten der Antragsteller:innen waren zudem ebendiese gut bezahlten Spitzenfunktionär:innen der amtierenden Koalition.

Man konnte also mutmaßen, dass dieser Beschluss zum Schutz der hoch dotierten Posten gedacht war und man sich so einzementieren wollte.

Siehe: 17. Satzungs-Novelle 2023 beschlossen am 26.04.2023

Hinzu kommt, dass die rechtliche Lage betreffend dieser Änderung bereits in der Sitzung diskutiert wurde und bei der Abstimmung bereits fraglich war, ob es rechtskonform sein würde. Die Antragsteller beriefen sich jedoch auf ein privat erstelltes Rechtsgutachten, wobei sie sich weigerten dies vorzulegen, wonach dieser Antrag rechtskonform sei.

Nach längerer Diskussion und kritischen Anmerkungen unsererseits gelang der Antrag schließlich zur Abstimmung und wurde von der amtierenden Koalition mehrheitlich angenommen.

Siehe: Ergebnisse der ausserordentlichen Vollversammlung

Wir können nun einen neuen negativ Rekord (oder Meilenstein??) der derzeitigen Kammerführung verzeichnen, denn erstmals muss die Gesundheitsbehörde der Stadt Wien aktiv werden und Beschlüsse der Ärztekammer aufheben. Denn wie bereits vermutet ist die beschlossene Zweidrittelmehrheit für die Abwählbarkeit von Referent:innen – trotz privat bezahltem Gutachten – rechtswidrig.

Siehe: Aufhebung der Satzung der ÄK durch Wiener Landesregierung

Weitere mögliche rechtswidrige Beschlüsse wurden bereits bei der Gesundheitsbehörde gemeldet und könnten auch noch aufgehoben werden.

Für was war die außerordentliche Vollversammlung also da?

Außer Präsentationen von gut bezahlten Anwälten und Geschäftsführern über Ungereimtheiten in den Tochterfirmen, internen Diskussionen über rechtswidrige Anträge und Kosten von mehreren 10.000€ (Anwaltskosten nicht miteingerechnet), passiert nicht viel. Vor allem widmete man sich nicht den eigentlichen Belangen, den Anliegen unserer Kolleg:innen.

Neuwahlantrag weiterhin offen

Die amtierende Ärztekammerführung beweist damit einmal mehr, dass sie hauptsächlich mit internen Konflikten beschäftigt sind, dabei rechtswidrige Beschlüsse fasst und damit unserer Ansicht nach die Interessen der Kolleg:innen in der derzeitigen Zusammensetzung nicht vertreten sollten.

Unser Antrag auf Neuwahl ist weiterhin offen, nachdem dieser in der letzten Vollversammlung als Tagesordnungspunkt 25 (!!) nach 10 stündiger Sitzung, aufgrund von Beschlussunfähigkeit, nicht mehr abgestimmt werden konnte.

Anstatt mit den Problemen und Sorgen der Ärztinnen und Ärzte beschäftigt sich die Ärztekammer mit sich selbst – das muss ein Ende haben.

Wir fordern eine baldige Abstimmung über den Neuwahlantrag und eine Willensbekundung aller Kolleg:innen!