Team für angestellte Ärzte Ärtekammerwahl 2022 Wien Team Thomas Szekeres

Der Tätigkeitsbereich von uns Ärzt:innen ist mitunter sehr breit gefächert, ca. 6700 befinden sich in einem Anstellungsverhältnis, ca. 2500 in Ausbildung und etwa 4.500 sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, wobei die ersten beiden gesamt als Angestellte Ärzt:innen bezeichnet werden (ges. 9.200).

Die Ärztekammer, als gewählte Standes- und Interessensvertretung, betreibt dafür zwei Kurien, die sich eben um die Angelegenheiten der Angestellten (Kurie der Angestellten – Sektion Turnusärzte und Sektion der zur selbstständig Berufsausübung berechtigten Ärzte) und der Niedergelassenen (Kurie der Niedergelassenen – Sektion Allgemeinmedizin und Sektion Fachärzte) kümmern sollen.

Oftmals sind jedoch auch Kolleg:innen sowohl in einem Anstellungsverhältnis, als auch als niedergelassene Ärzt:innen tätig (z.B. Wahlarzt oder – ärztin) und haben somit Interessen in beiden Bereichen.

Die Zugehörigkeit zu einer der beiden Kurien wird mit dem Wahlstichtag festgelegt, wobei jeder Kandidat und jede Kandidatin entscheiden muss für welche Kurie er oder sie bei der Wahl antritt. Diese Entscheidung obliegt dem oder der jeweiligen Kolleg:in und richtet sich nicht nach dem Haupttätigkeitsbereich und gilt danach auf für die Länge der Legislaturperiode, auch wenn der Tätigkeitsbereich gewechselt wird.

Aus diesem Grund war es möglich, dass wir in Wien nun einen Kurienobmann der angestellten Ärzte haben, dessen Haupttätigkeit eigentlich im niedergelassenen Bereich stattfand. Da es sich dabei um rechtskonforme Wahl der Mehrzeit der Vollversammlungsmitglieder durch die amtierende Koalition von Präsident Steinhart handelt ist dies so hinzunehmen.

Die Besetzung der Referate erfolgt jedoch unabhängig von Mandaten durch einen Beschluss des Vorstandes der Ärztekammer, der 4-mal jährlich tagt. Es wäre anzunehmen, dass diese Besetzung aufgrund von Qualifikation und Beziehung zur jeweiligen Spezialisierung des Referates erfolgen sollte. Jedoch wurden auch hier wesentliche Positionen von Kolleg:innen übernommen, die ihre Tätigkeitsfeld im niedergelassenen Bereich haben und dabei Interessen von angestellten Ärzt:innen vertreten.

Die Ärztekammer betreibt z.B. ein eigenes WiGeV Referat, dass „Ansprechpartner für alle Kolleginnen und Kollegen mit einem Anstellungsverhältnis zum WIGEV bei Problemen und Anliegen jeglicher Art“ darstellen sollte. Innerhalb der Kammer soll es die Gremien bei allen Thematiken rund um den WIGEV unterstützen.

Es wäre hier wohl sinnvoll, dass der Leiter und die Akteure dieses Referates in einem aktiven Dienstverhältnis zum WiGeV stehen und die Probleme und Ansprechpartner in diesem Betrieb kennen, um sich bestmöglich für die Anliegen der Kolleg:innen einsetzen zu können.

Aus diesem Grund haben wir bei der Vollversammlung den Antrag eingebracht, dass der jeweilige Leiter dieses Referates doch in einem Anstellungsverhältnis zum WiGeV sein sollte.

Dies wurde – durchaus erwartbar – von der amtierenden Koalition abgelehnt, da ja auch Kurienobmann und Sektionsobmann in ähnlichen Situationen sind.

Wir denken, dass eine konsequente Vertretung von Kolleg:innen übernommen werden sollte, die ihre Haupttätigkeit und damit auch Interessen im entsprechenden Bereich haben, die Probleme kennen und täglich miterleben und sich für eine konkrete Verbesserung stark machen. Dafür wollen wir uns auch in Zukunft für euch einsetzen!