Die erweiterte Vollversammlung möge beschließen:

Nach versicherungsmathematischen Berechnungen und Beschluss im Verwaltungsausschuss sollte beschlossen werden die Pensionen entsprechend der Inflation anzuheben.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Im Laufe der vergangenen Jahre wurde das Vermögen des Wiener Wohlfahrtsfonds (WFF) durch Ansparungen, Zukauf von Realitäten mit überdurchschnittlichen Renditen und Wertsteigerungen und erfolgreiche Veranlagungen auf mehr als 1 Mrd. Euro gesteigert. Dadurch steigen insbesondere die Einnahmen durch Verzinsungen, aber es steigen die Einnahmen auch infolge des höheres Einkommens der Ärztinnen und Ärzte. Nachdem ein Großteil der derzeitigen Pensionisten-Generation durch überdurchschnittliche Einzahlungen den Fonds saniert haben, sollte man sich besonders bemühen diesen Pensionisten Verluste der Kaufkraft durch mangelnde Inflationsabgeltung zu ersparen.

Die nun beschlossenen Pensionserhöhungen aus dem Wohlfahrtsfonds von 3% sind in Anbetracht der derzeitigen Inflation eher einem Verlust gleichzusetzen. Dieses Thema wurde im Verwaltungsausschuss (Zuständiges Organ der ÄK für den WFF) bereits vor der Vollversammlung im Dezember besprochen und die Möglichkeiten einer Erhöhung um 4% diskutiert. Schließlich wurden zugunsten des Fondsvermögens die beschlossenen 3% (inkl. einer Einmalzahlung in Höher einer Monatspension, min. jedoch 500€) in den Jahresvoranschlag 2023 aufgenommen und vom Vorsitzendes des WFF bei der Vollversammlung präsentiert. Dieser Jahresvoranschlag kam gesammelt zur Abstimmung und wurde, trotz vielfacher Gegenstimmen, mehrheitlich angenommen. Eine Diskussion oder Abstimmung über eine mögliche Pensionserhöhung war damit nicht mehr möglich.

Wir hatten jedoch vorab einen Antrag vorbereitet nachdem nach versicherungsmathematischen Berechnungen und Beschluss im Verwaltungsausschuss eine Erhöhung der Pensionen entsprechend der Inflation zu beschließen. Dieser Antrag wurde nach den vorangegangenen Diskussionen ebenfalls angenommen. Grund dafür ist mitunter die derzeit nicht gut prognostizierbaren Einnahmensteigerungen, da die Honorarverhandlungen vor allem im niedergelassenen Bereich noch laufen.

Durch unseren Antrag ist also eine weitere Erhöhung der Pensionen nun weiterhin möglich, sodass nach Abschluss der Honorar- und Gehaltsverhandlungen eine Neuberechnung der möglichen Höhe erfolgen und im Verwaltungsausschuss beschlossen werden kann.