von Hamid Schirasi-Fard

Wiens Ordinationen hatten ausreichend Schutzmaterial und auch die Impf-Priorisierung in Wien war eine Erfolgsgeschichte, weil das Gemeinsame stets vor das Trennende gestellt wurde.

Mit erfolgter Zulassung der entsprechenden Vakzine wurde der internationalen Staatengemeinschaft im Frühjahr 2021 der entscheidende Schlüssel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an die Hand gegeben. Es ist unstrittig, dass die Impfung in der Regel unter anderem vor schweren Verläufen schützt sowie ein kürzeres Zeitfenster im Hinblick auf eine Übertragung des Virus schafft.

Im Frühjahr standen wir nach der gegenständlichen Freigabe auch in Österreich vor der enormen Herausforderung der Priorisierung. Infolge einer gemeinsamen Anstrengung aller Fraktionen der Ärztekammer, in deren Rahmen alle Kräfte gebündelt und das Gemeinsame stets vor das Trennende gestellt wurde, ist es gelungen, einen überaus effizienten Modus zu finden. Als Resultat dieser Bemühungen konnten die Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsberufe in Wien besonders schnell geimpft werden.

In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Wien wurden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie das Organisationspersonals in den Ordinationen sofort nach Verfügbarkeit von Impfstoff geimpft. Dadurch konnten weitere Quarantäne-Situationen, die eine untragbare Belastung des Gesundheitssystems dargestellt hätten, grosso modo hintangehalten werden. Die skizzierten gemeinsamen Kraftanstrengungen gepaart mit den raschen Impfaktionen in den Wiener Spitälern, haben dem Wiener Gesundheitssystem im Übrigen eine österreichweit beachtete Vorreiterrolle angedeihen lassen.

„Mit dem erfolgten Schulterschluss im Zusammenhang mit der Impfpriorisierung haben Ärztekammer und Stadt Wien einen entscheidenden Beitrag zu einem funktionierenden Gesundheitssystem geleistet. Dieser Sachverhalt illustriert erneut eindrucksvoll, wie viel wir als Wiener Ärztekammer bewegen können, wenn Gemeinsames vor Trennendes gestellt wird“, sieht sich auch unser Präsident Thomas Szekeres in seinem Credo bestärkt. Das hat nämlich in einigen Bundesländern nicht funktioniert.

Eine weitere Erfolgsgeschichte, war die rasche und ständige Verfügbarkeit von Schutzausrüstung in den Ordinationen.
Der Wiener Ärztekammer ist es von Beginn der Pandemie an gelungen, Schutzausrüstung zu besorgen. Unser Präsident Dr. Thomas Szekeres musste im Frühjahr dafür sogar beim deutschen Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier intervenieren, um blockierte Lieferungen nach Österreich freizubekommen. Der entscheidende Grund, warum es dann auch geklappt hat. Die österreichische Bundesregierung war zunächst bei der deutschen Bundesregierung mit dieser Forderung abgeblitzt.

Im Laufe der Zeit erfolgte diese Beschaffung gemeinsam mit der Stadt Wien. Bis heute können alle Ordinationen wöchentlich eine großzügige Menge an Masken, Handschuhen und weiteren Schutzmaterialien beziehen. Die Kosten dafür trägt, nach erfolgreichen Verhandlungen, der Bund an die Stadt Wien, die damit für die Beschaffung und das zur Verfügung stellen an die Ordinationen verantwortlich ist. In dieser Form gibt es das nur in Wien. Da dies ein Erfolgsmodell ist, haben wir auch schon die Bestätigung, dass dieser Ordinationsbedarf für unbestimmte Zeit auch weiterhin durch die öffentliche Hand zur Verfügung gestellt werden wird.

von Dr. Hamid Schirasi-Fard

von Isabella Clara Heissenberger-Mass

Mit 1. Juli 2015 trat die Vereinbarung über neue Arbeitszeiten und Gehälter für Ärztinnen und Ärzte im Wiener Gesundheitsverbund in Kraft. Kernpunkt ist die Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinie, derzufolge die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in Zukunft nicht mehr überschritten werden darf (bis 2021 gelten Übergangsbestimmungen).

Die wöchentliche Normalarbeitszeit liegt im Falle einer Vollzeitverpflichtung für alle Ärztinnen und Ärzte bei 40 Stunden. Dabei gilt die Fünftagewoche, wobei ein Arbeitstag mit acht Stunden Arbeitszeit veranschlagt wird. Die Diensteinteilung erfolgt in der jeweiligen Abteilung unter Einbindung sämtlicher Ärztinnen und Ärzte. Die Erstellung des Dienstplans muss zwei Monate im Voraus erfolgen, verbindlich wird dieser zwei Wochen vor dem jeweiligen Monatsersten. Die Dienstlast soll innerhalb der Abteilungen gerecht verteilt werden, und es ist auf die individuelle Lebenssituation (Work-Life-Balance) Rücksicht zu nehmen.

Was in der Theorie einigermaßen nachvollziehbar klingt, fördert in der Praxis beträchtliche Probleme zutage. Konkret kann in den meisten Abteilungen – der Personalmangel lässt grüßen – ein Regelbetrieb nur durch bereits im Vorfeld geplante Überstunden der dort tätigen Ärztinnen und Ärzte gewährleistet werden.

So wird der Dienstplangestaltung in der Realität längst keine 40-Stunden-Woche zugrunde gelegt. Aufgrund von meist zu knapp bemessenem Personal sowie durch falsche Berechnungen der zum regulären Betrieb notwendigen Vollzeitäquivalenten sind zumeist bereits bis zu 48 Stunden pro Woche im Sollplan vorgesehen.

Unplanmäßige Ausfälle durch Schwangerschaft oder Langzeitkrankenstände sowie Stundenreduktion einzelner Kolleginnen und Kollegen sind dann nur noch mit einer massiven Stundenüberschreitung durch Ärztinnen und Ärzte, die einer Vollzeitverpflichtung nachgehen, zu kompensieren.

Nicht zuletzt zeigt die äußerst wichtige und unabdingbare Umsetzung der Wochen- bzw. Wochenendruhe gemäß Arbeitsruhegesetz in der Dienstplangestaltung in der Praxis zusätzlich die Grenzen auf. Ärztinnen und Ärzte, die innerhalb ihrer Wochenendruhe geplante Dienste versehen, haben zurecht Anspruch auf eine entsprechende ununterbrochene 36-stündige Wochenruhe in der jeweiligen Kalenderwoche. Im Falle eines ungeplanten Diensteinsprunges zb aufgrund eines Krankenstandes während der vorgesehenen wöchentlichen Ruhezeit ergibt sich somit Anspruch auf Ersatzruhe in der folgenden Woche, welche auf die Wochenarbeitszeit anzurechnen ist. Dies führt unweigerlichdazu, dass zeitlich nachfolgende schon geplante Dienste der betreffenden Person dann wiederum abzugegeben sind und somit erneut vom restlichen Team kompensiert werden müssen, was in einer veritablen Endlosschleife mündet.

Korrespondierend dazu ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass die enorme Komplexität, die mit der Dienstplanerstellung einhergeht, einen nicht unbeträchtlichen Personalaufwand erzeugt, der wiederum aufgefangen werden muss. In der Praxis manifestieren sich in diesem Zusammenhang auch Fragestellungen hinsichtlich personeller Zuständigkeit und Verantwortlichkeit sowie oft auch Funktionsweise der verwendeten Programme.

Das Team Szekeres hält fest, dass 40 Stunden Arbeitszeit ausreichen müssen.

Um eine adäquate Gesundheitsversorgung durch hochqualifizierte Ärztinnen und Ärzte sicherstellen zu können, ist es unabdingbar, personelle Ressourcen in einem Ausmaß bereitzustellen, welches nicht bereits im Falle von Urlaub, Krankheit oder Karenz zu einer Unterbesetzung führt, denn nur dann ist die Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und eine gerechte Dienstplangestaltung auch wirklich möglich.

Gemeinsam setzen wir uns für alle jungen Kolleg:innen ein, um der Ausbildung der zukünftigen Fachärztinnen und Fachärzte endlich den Stellenwert zu verleihen, den sie verdient!

Unsere Ziele lauten:

Ausbildung:

  • Ausbildungszeit ist Dienstzeit – Ausbildungszeit mit 20% im Dienstplan einplanen
  • Fundierte Ausbildung muss in einer 40 (max. 48) Stunden Woche möglich sein
  • Jede Abteilung muss ein Ausbildungskonzept vorlegen, welches konsequent eingehalten wird
  • Mehrere Ausbildungsbeauftragte an einer Abteilung etablieren und zyklische Überprüfung der Tätigkeit
  • Honorierung der Tätigkeit von engagierten Ausbildnern
  • Einführung einer Ombudsstelle für Ärzte*innen in Ausbildung bei der ÄK
  • Einführung eines Online Evaluierungstools für die Ausbildung an den einzelnen Spitälern und Abteilungen
  • Mehr Sonderurlaub für Ärzt*innen in Ausbildung (min. 14 Tage)
  • Einführung einer Tauschbörse für den temp. Austausch mit anderen Spitälern, Abteilungen od. niedergelassenen Bereich
  • Konsequente Vidierung der Ambulanztätigkeit
  • Regelmäßige Fortbildungen an allen Abteilungen

Familienfreundliche Ausbildung:

  • Erweiterung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten in den Spitälern
  • Fortbildungsprogramme für Karenzierte etablieren und ausbauen
  • Wiedereinstieg nach der Karenz erleichtern (Förderprogramme)
  • Erleichterung der Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung
  • Förderung von Väterkarenzen

Arbeitszeit:

  • Strikte Einhaltung des AZGs, keine Opt-out Regelung
  • Konsequente Umsetzung der 40 Stunden Woche
  • Kontrolle zur Einhaltung der Kettenvertragsregelung
  • Faire Dienstplangestaltung
    • Gleichmäßige Verteilung der Überstunden auf FA/TÄ
    • Einhaltung der 50% freien Wochenenden im Durchrechnungszeitraum
    • Ruhezeiten einhalten
    • Faire Verteilung der Feiertags- und Wochenenddienste
    • Rechtzeitige Urlaubsplanung ermöglichenb
  • Stichprobenartige Kontrolle der durchschnittlichen Arbeitszeit von Ärzt*innen in Ausbildung
  • Einhaltung der 3-Monats-Frist für die Rotationen in der Allgemeinmedizinausbildung

Lehrarztpraxis:

  • Bundesländer übergreifende Tätigkeit Wien-Niederösterreich ermöglichen
  • Zuverdienst während Lehrarztpraxis ermöglichen (nicht nur während Pandemie!)
  • Dienste im „Stammspital“ während Lehrarztpraxis ermöglichen
  • Freiwillige Verlängerung der Lehrarztpraxis
  • Lehrarztpraxis zu jeder Zeit der Ausbildung möglich machen
  • Förderung der Lehrarztpraxis auch für Fachausbildungen
  • Lehrarztpraxis nach der Basisausbildung zur Überbrückung der Wartezeit auf die Facharztausbildung

Allgemeinmedizin-Ausbildung:

  • Facharzt für Allgemeinmedizin endlich umsetzen
  • Ausbildungskonzepte für Allgemeinmediziner*innen (Unterscheidung zu BA) an jeder Abteilung etablieren
  • Einführung eines Referats für Allgemeinmedizin Ausbildung (Überprüfung der Ausbildungskonzepte und Umsetzung)
  • Verpflichtende Zuteilung zu den Ambulanzen während den Rotationen (min. 25% Ambulanztätigkeit)
  • Flexiblere Gestaltung der Wahl- und Pflichtfächer
  • Angleichung an die Assistenzärzt*innen Ausbildung
  • Wechsel von Allgemein- in Facharztausbildung zu jeder Zeit ermöglichen

Wohlfahrtsfonds:

  • Reduzierte Beiträge für Ärzt*innen in Ausbildung (6% statt 12%)
  • Bessere Informationen für Ärzt*innen in Ausbildung
    • Regelmäßige Informationsveranstaltungen für neu eingetretene Ärzt*innen
    • Informationsveranstaltung bereits im KPJ
    • Welche weiteren Vorteile hab ich durch den WFF
  • Erhöhte Transparenz des WFF – Wieviel wird wo investiert?
  • Einführung eines eigenen vereinfachten Erhebungsbogens für Ärzt*innen in Ausbildung
  • Beitragsreduktionen während weiterführenden Ausbildungen ermöglichen

Transparenz der Ärztekammer:

  • Informationsveranstaltungen für Uni-Absolvent*innen (Funktion und Aufbau der Kammer)
  • Willkommensbrief und Infobroschüre für neu eingetretene Ärzt*innen
  • Transparenz zur Verwendung der Ärztekammerbeiträge
    • Mandatar*innen Gehälter
    • Referate
    • Aufwandsabgeltungen

Spitäler:

  • Maximale Anzahl an zu betreuenden „Betten“ im Dienst einführen: max. 60 (wie auch bei abteilungsübergreifender Tätigkeit)
  • Honorierung der Tätigkeit der Ausbilder*innen (ausbildende Ärzt*innen in den Spitälern halten)
  • Reevaluation der gestrichenen Dienstposten
  • Garderobe und Spind für jeden Arzt und Ärztin in Ausbildung inkl. Geschützter Umkleidemöglichkeit
  • Regelmäßige Einschulung in Dienstplanmodelle, Arbeitszeitgesetz, Wochenruhe, Gehaltsabrechnung, etc.
  • Erweiterung des Speisenangebots in den Kantinen (vegetarisch, vegan)
von Birgit Harisch-Lanschützer

Seit vielen Jahren werden wir als selbstständige Notärztinnen und Notärzte deutlich unter unserer Leistung bezahlt. Jahrelang wurden die niedrigen Stundentarife schweigend hingenommen, da es in unserer Branche unschicklich erscheint, über Geld zu sprechen, üben wir doch immerhin einen sozialen Beruf aus. Man möchte ja auf keinen Fall den Eindruck erwecken, man sei nur am Geld interessiert. Auch medial werden wir Ärztinnen und Ärzte gerne so dargestellt, als wären wir immens überbezahlt und würden trotzdem nur raunzen. Dieses Phänomen konnte man zuletzt bekanntlich auch bei den Berichten über die derzeitigen Impftarife beobachten.

Ich bin Notärztin geworden, obwohl ich wusste, dass es sich hierbei nicht um die lukrativste Sparte der Medizin handelt. Schließlich gehört mein Herz der Notfallmedizin seit ich mit 16 Jahren einen Erste-Hilfe-Kurs besucht habe. Auch bin ich durch meinen Vater erblich „vorbelastet“, der seit vielen Jahren mit Leib und Seele als Notarzt tätig ist und mir die Liebe zur Notfallmedizin von klein auf vorgelebt hat. Ich habe in den letzten Jahren kaum darüber nachgedacht, dass die Tarife, die man uns für diese körperlich und psychisch sehr herausfordernde Arbeit bezahlt, dieser Tätigkeit eigentlich unwürdig sind. Zu sehr liebte ich diese Arbeit und kam daher gar nicht auf die Idee, dass man hier etwas ändern könnte. Auch spricht man über Geld ja irgendwie nicht.

In der Pandemie zeigte sich plötzlich, dass man uns doch sehr braucht. Um uns zu motivieren, neben der teilweise sehr anstrengenden Arbeit im Krankenhaus, in der Ordination und auf der Straße zusätzlich in unserer Freizeit zu arbeiten, war es nun plötzlich möglich, das Dreifache der bisherigen Notarzttarife anzubieten, wohlgemerkt für eine wesentlich einfachere Tätigkeit. Während ich bisher für 49 Euro brutto (ca. 22 Euro netto) pro Stunde teils in klirrender Kälte, strömendem Regen, tosendem Schneegestöber oder in Dachgeschoßwohnungen bei 50°C im Sommer Menschenleben rettete, bekomme ich nun 150 Euro dafür, dass ich in einem angenehm klimatisierten Raum mit Menschen spreche und sie über eine Impfung aufkläre. Natürlich würden viele von uns auch kostenlos Impfaufklärungen durchführen, zumal uns unglaublich viel daran liegt, diese Pandemie zu beenden. Nichtsdestotrotz ist es auch durchaus schön, eine überaus angemessene Bezahlung zu erhalten, vor allem da wir in diese Richtung bisher nicht so verwöhnt waren.

Auch wenn ich meine Tätigkeit als Notärztin weiterhin liebe, fällt es mir nun doch schwer zu akzeptieren, dass ich fortan dermaßen unterbezahlt weiterarbeiten soll. Meines Erachtens bietet sich nun eine gute Gelegenheit, um über Geld und adäquate Bezahlung zu sprechen.

Angenommen, jemand ist ausschließlich selbstständig als Notärztin bzw. Notarzt tätig und arbeitet 40 Stunden pro Woche und 47 Wochen im Jahr. Dieser Person bleiben am Ende netto ca. 3000 Euro übrig (mit 14 Monatsgehältern gerechnet, um es mit einem angestellten Arzt bzw. einer angestellten Ärztin vergleichen zu können). Dieses Beispiel setzt im Übrigen voraus, dass man nicht durch Krankheit ausfällt. Nur wenige Menschen würden sich für einen monatlichen Gewinn von bestenfalls 3000 Euro, der mit den Jahren noch dazu nicht steigt, in die Selbstständigkeit mit all den damit verbundenen Risiken begeben. Machen wir uns nichts vor, der hier errechnete Betrag hält dem Vergleich zu einem Gehaltsschema etwa im Krankenhaus schlichtweg nicht stand.

Auch ein Gegenüberstellen mit einer simplen Angestelltentätigkeit im Wigev führt zu Ernüchterung. Eine Allgemeinmedizinerin bzw. ein Allgemeinmediziner hat eine freiberufliche Notärztin bzw. einen freiberuflichen Notarzt mit dem Grundgehalt bereits in der sechsten Gehaltsstufe überholt, eine Fachärztin bzw. ein Facharzt schon in der fünften. Hinzu kommen im Gegensatz zum fixen Stundenlohn bei Notärztinnen und Notärzten noch Extrazulagen für Nacht- und Wochenenddienste, sodass der Verdienst von angestellten Spitalsärztinnen und -ärzten jenen einer freiberuflichen Notärztin bzw. eines freiberuflichen Notarztes schon deutlich früher übersteigt. Dies alles geschieht wohlgemerkt bei fehlendem wirtschaftlichem Risiko, dafür aber sozialer Sicherheit bei Schwangerschaft, Krankheit oder ähnlichem. Auch bei einem Vergleich mit selbstständig in einer Ordination tätigen Fachärztinnen und Fachärzten steigen Notärztinnen und Notärzte schlecht aus, übersteigt doch deren Gewinn jenen eines Notarztes bzw. einer Notärztin meist um ein Vielfaches.

Recherchiert man im Internet, stößt man schnell auf Empfehlungen, denenzufolge für selbstständige Tätigkeiten jeglicher Art mindestens 55 Euro pro Stunde veranschlagt werden sollten. Bedenkt man nun, dass eine Notärztin bzw. ein Notarzt ein abgeschlossenes Studium sowie eine abgeschlossene Facharztausbildung benötigt, sich durch Literatur und Fortbildungen stets fachlich auf dem aktuellsten Stand halten muss sowie generell einer physisch und psychisch extrem herausfordernden Tätigkeit nachgeht, so erscheinen die derzeitigen 49 Euro ausgesprochen kümmerlich. Gemäß Internetrecherche wird der Stundensatz eines Rechtsanwalts übrigens zwischen 100 und 1000 Euro pro Stunde taxiert. Zumindest am unteren Wert sollten wir uns orientieren. Warum wir lediglich die Hälfte eines schlechtbezahlten Anwalts verdienen sollen, ergibt für mich keinen Sinn.

Betrachtet man die aktuelle Situation, haben wir bereits einen Notärztinnen- bzw. Notärztemangel, der sich noch verstärken wird. Bisher waren vor allem Allgemeinärztinnen und Allgemeinärzte sowie Anästhesisten hauptberuflich oder in ihrer Freizeit als Notärztinnen und Notärzte tätig. Es entscheiden sich allerdings immer weniger Ärztinnen und Ärzte für eine Laufbahn als Allgemeinmedizinerin bzw. Allgemeinmediziner. Gerade die jungen Ärztinnen und Ärzte achten noch mehr als wir Älteren auf eine gute Work-Life-Balance und ein entsprechendes Einkommen nach Ausbildungsende. Dazu wurde auch die Ausbildung zur Notärztin bzw. zum Notarzt erweitert, was grundsätzlich begrüßenswert ist, da eine fundierte Ausbildung und Erfahrung vorgewiesen werden sollte. Nicht wegzudiskutieren ist aber auch, dass dies den bestehenden Mangel weiter verstärken wird. Aktuell stehen die schlechtbezahlten Notarztdienste auch in Konkurrenz zu den gut bezahlten Impfdiensten. Es ist also höchste Zeit, hier aktiv zu werden, um die vorhandenen Notärztinnen und Notärzte weiterhin zu motivieren, Dienste zu versehen und zukünftige Notärztinnen und Notärzte zu motivieren, die zeitintensive Ausbildung zu absolvieren.

Finanziert wird das Rettungswesen in Österreich durch die Krankenkassen sowie Länder und Gemeinden, den sogenannten Rettungseuro. Auch wenn ich persönlich keinen Einblick in die Verteilung der Gelder habe, bin ich davon überzeugt, dass wir Notärztinnen und Notärzte mehr wert sind als 49 Euro pro Stunde, und ich bin mir auch sicher, dass die gebotene Anerkennung finanzierbar ist. Wenn sich die Gemeinde Wien einen Energetiker leisten kann, der für schlappe 95.000 Euro einen Schutzring um das KH Nord legt, erschließt sich mir nicht, warum wir Notärztinnen und Notärzte weiterhin für 49 Euro pro Stunde (Jahresbruttolohn bei 47 Arbeitswochen zu 40 Stunden = 92.120 Euro) arbeiten sollen.

Es ist klar festzuhalten, dass wir uns, obwohl wir unseren Beruf lieben und ihn aus sozialen Motiven gewählt haben, wünschen, dass unsere Arbeit wertgeschätzt und auch finanziell anerkannt wird. Dazu müssen nun die Krankenkassen sowie Länder und Gemeinden in die Pflicht genommen werden, hier eine angemessene Bezahlung, die sich meines Erachtens nicht unter 100 Euro pro Stunde bewegen dürfte, zu gewährleisten.

Ich setzte mich daher weiterhin dafür ein, eine adäquate Bezahlung für uns Notärztinnen und Notärzte zu erreichen, und halte Sie über die erzielten Fortschritte auf dem Laufenden.

Bevor mein Dienst in einer Wiener Notfallambulanz beginnt, blicke ich noch einmal zum Fenster hinaus. Der Kranz aus buntem Herbstlaub, der sich um die stolzen Bäume im Garten der Einrichtung gelegt hat, zeugt von einem rasant voranschreitenden November. Etwas wehmütig wende ich mich ab und steuere auf meine Schutzkleidung zu. Deren ständiges An- und Ausziehen ist während der Pandemie zu einem festen Ritual geworden, Zeit kostet es dennoch. Dass diese wertvoll und rar gesät ist, bestätigt mir ein kurzer Blick auf die vielen wartenden Menschen. Eine Kollegin hat ihren Dienst soeben beendet. Ihr sind die Spuren eines langen Arbeitstages deutlich ins Gesicht geschrieben. Sie wirkt auffallend abgekämpft. Unter großer Anstrengung murmelt sie mir ein paar knappe Grußworte zu und erwähnt dabei, dass sie erneut keine Zeit für ein kurzes Essen gefunden hat.

Mein erster Patient heute berichtet mir von Herzproblemen, die sich bei ihm zuletzt intensiviert hätten. Auch der reguläre Betrieb läuft bekanntlich weiter. Unmittelbar danach betreue ich eine Patientin, die sich mit dem Coronavirus infiziert hat, gleiches gilt wenig später für einen äußerst geschwächt wirkenden Herrn mit blauem Rollkragenpullover, der starke Symptome zeigt. Es geht nun Schlag auf Schlag weiter. Ein älterer Herr in augenscheinlich besorgniserregendem Zustand wird hereingebracht. Er muss prompt auf die Intensivstation verbracht werden, was seine Begleiterin, ich nehme an, es handelt sich dabei um seine Tochter, alles andere als gefasst aufnimmt. Die arme Frau bricht vor meinen Augen weinend zusammen. Ich möchte ihr gut zureden, sehe aber gleichzeitig, dass ein weiteres Rettungsfahrzeug vorgefahren ist – das zweite seit Beginn meiner Dienstzeit. Wenn dieses Tempo anhält, knacken wir heute erneut die Marke von 80 Rettungszufahrten. Ich muss die Frau zurücklassen, rufe nach dem Personal und laufe gleichzeitig hinaus, um den nächsten Patienten zu behandeln. Ich bin noch keine Stunde im Dienst und beginne bereits stark zu schwitzen. Momente wie diese durchlebe ich quasi nonstop Tag für Tag. Ich hoffe, dass es heute nicht noch schlimmer wird.

Der vorliegende anonyme Ereignisbericht eines Wiener Arztes skizziert den verstörenden Alltag in den Notfall- und Kinderambulanzen der Stadt. Konnte die Lage bereits vor Ausbruch der Pandemie getrost als angespannt bezeichnet werden, so hat sie die Coronakrise nun endgültig unerträglich gemacht. Ärztinnen und Ärzte, die bereits davor auf Anschlag gearbeitet haben, müssen physische und psychische Grenzen noch weiter als bisher überschreiten.

Das Team Szekeres hält fest, dass die Situation insbesondere betreffend Notfall- und Kinderambulanzen schier unerträglich geworden ist. Insbesondere für die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte braucht es jetzt dringend wirksame Entlastung. Sowohl Personal als auch Kapazitäten sind an ihrer Belastungsgrenze angelangt, hier besteht akuter Handlungsbedarf.

Mit dem vorrangigen Ziel, Einsparungen zu erwirken, hat der Wiener Gesundheitsverbund (damals noch Krankenanstaltenverbund) einst unter Stadträtin Wehsely und Generaldirektor Janssen unterschiedliche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Aus dieser Zeit stammt unter anderem das Phänomen der Abteilungszusammenlegungen bzw. der Auflösung von Abteilungen, insbesondere der „kleinen“ Fächer wie HNO, Derma, Augen oder Uro.

Im Rahmen dieser Bestrebungen wurden sogenannte Mehrfachprimariate eingeführt. So leitet ein Primarius bzw. eine Primaria mehrere Abteilungen gleichzeitig. Besondere Verbreitung findet dieses Modell in Fächern wie Innere Medizin, Labordiagnostik, Pathologie, HNO, Derma und Augen. Wenig Bedacht wurde dabei auf die fatalen Folgen dieser Maßnahme genommen. So lässt das System der Mehrfachprimariate etwa völlig außer Acht, dass die Leitungsfunktion in Abteilungen und Instituten in verschiedenen Häusern von einer Person alleine nicht in der nötigen Qualität und Verantwortlichkeit wahrgenommen werden kann. Der verantwortliche Primarius bzw. die verantwortliche Primaria kann die gebotene Präsenz schlichtweg nicht aufbieten.

Das Team Szekeres fordert daher die getrennte Ausschreibung und Besetzung sämtlicher Abteilungen. Jede einzelne dieser Organisationseinheiten sowie jede dort arbeitende Person hat die Wertschätzung, den Respekt und die Toleranz verdient, über eine Abteilungsleitung zu verfügen, die sich Vollzeit und uneingeschränkt einsetzen und damit auch tatsächlich Leitungsfunktion wahrnehmen kann.

Darüber hinaus müssen Abteilungsschließungen bzw. Zusammenlegungen endlich der Vergangenheit angehören. Sehr viele Patientinnen und Patienten werden älter und kränker und haben urologische, HNO-, Haut- und Augenprobleme zu beklagen. Im Lichte dieses Umstands ist es mehr als nachteilig, die Betroffenen nur in wenigen Zentren behandeln zu können.

Die Figur des Mehrfachprimariats stellt sohin eine bedenkliche Fehlentwicklung im Sinne eines flächendeckenden Missstands dar und ist unseres Erachtens mit einem funktionierenden Wiener Gesundheitssystem nicht in Einklang zu bringen.

von Elke Wirtinger

Unbefriedigende Situation bei Schutzbestimmungen und Wochengeld

Für Schwangere und selbständig tätige Mütter existieren keine Mutterschutzbestimmungen. Der Gesetzgeber nimmt also an, dass betroffene Ärztinnen ihre Arbeit selbst einteilen und diese entsprechend ärztlicher Empfehlung dosieren bzw. ruhend stellen können. Erschwerend kommt hinzu, dass acht Wochen vor sowie acht bis zwölf Wochen nach der Geburt auch kein Anspruch auf herkömmliches Wochengeld besteht. Wochengeld können niedergelassene Ärztinnen nur dann beanspruchen, wenn diese bei einer öffentlichen Krankenversicherungsanstalt angestellt und krankenversichert sind. Ist man als Ärztin bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft pensionsversichert, jedoch privat krankenversichert, besteht kein Anspruch.

Kinderbetreuungsgeld

In der Regel ist es Selbständigen möglich, Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Hier sind allerdings Zuverdienstgrenzen zu beachten. Der diesbezügliche Anspruch beginnt mit acht Wochen nach der Geburt. Bei Kinderbetreuungsgeld handelt es sich um eine Leistung aus dem Familien-Lasten-Ausgleichsfonds. Während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld besteht grundsätzlich eine eigene Krankenversicherung. Voraussetzungen für den Erhalt sind unter anderem ein Anspruch und Bezug der Familienbeihilfe für das Kind sowie die Durchführung und rechtzeitige Vorlage von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und die Einhaltung der Zuverdienstgrenze.

In diesem Zusammenhang existieren zwei Systeme. Konkret besteht für Geburten ab 1. März 2017 eine Wahlmöglichkeit zwischen dem Kinderbetreuungsgeld-Konto und dem einkommensunabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Die Wahl des Systems ist bei der erstmaligen Antragstellung zu treffen und bindet auch den zweiten Elternteil.

Die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes als Konto kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens von 365 bis zu 851 Tagen ab der Geburt des Kindes für einen Elternteil bzw. von 456 bis 1.063 Tagen ab der Geburt des Kindes bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile flexibel gewählt werden. In der kürzesten Variante beträgt das Kinderbetreuungsgeld täglich € 33,88 (monatlich rund € 1.016), in der längsten Variante täglich € 14,53 (monatlich rund € 436). Die Höhe der Leistung ergibt sich demnach aus der individuell gewählten Leistungsdauer.

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gebührt wiederum längstens 365 Tage ab Geburt des Kindes, sofern nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile wird dieses längstens für 426 Tage ab der Geburt gewährt, dem zweiten Elternteil sind dabei 61 Tage unübertragbar vorbehalten. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent der Letzteinkünfte, maximal € 66 täglich (rund € 2.000) monatlich.

Unter www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at finden Sie einen Rechner, der Sie bei der Auswahl der verschiedenen Möglichkeiten unterstützt.

Wohlfahrtsfonds

Im Rahmen des Wohlfahrtsfonds sind ein Antrag auf Erlass sowie ein Antrag auf Partusgeld möglich. Ein Antrag auf Erlass des Fondsbeitrags kann bei der Geburt während des Zeitraums des Mutterschutzes und darüber hinaus gestellt werden, sofern keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird. Der Antrag ist innerhalb von drei Jahren ab dem Ereignisfall, also der Geburt des Kindes bzw. dem Beginn der Elternkarenz, zu stellen. Darüber hinaus kann sogenanntes Partusgeld in Höhe von € 739,20 bei normalen Geburten sowie € 924 bei Sectio beantragt werden.

Unter der Führung von Thomas Szekeres wurde jüngst auch die Möglichkeit der Zuerkennung von Ersatzzeiten für Kindererziehung eingeführt. Hier besteht die Möglichkeit der Beantragung von Ersatzzeiten im Ausmaß von maximal zwölf Monaten bei Bezug von Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld. Als Ersatzzeiten werden bei Erfüllung der Voraussetzungen für Geburten ab 01.01.2021 Anwartschaften in der Höhe von 0,09 % der Grundpension pro Monat zuerkannt.

Krankenkassen

Die ÖGK bietet mit der Schließung der Ordination acht Wochen vor oder nach der Entbindung sowie Vertretungen und Job Sharing mehrere Möglichkeiten.

So entfällt im Falle einer Schwangerschaft die Verpflichtung zur Bestellung eines Vertreters gemäß § 19 für die Dauer der Schwangerschaft, längstens aber bis zum 49. Krankheitstag im Kalenderhalbjahr, das heißt bei schwangeren Vertragsärztinnen für den Zeitraum von acht Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung, für den Tag der Entbindung sowie acht bzw. nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen zwölf Wochen nach der Entbindung.

Ebenso existiert die Möglichkeit von Vertretungen in der Ordination. Diese sind der Kammer unter Angabe des Vertreters sowie der voraussichtlichen Dauer zu melden. Der hierfür vorgesehene Zeitraum beträgt sechs Wochen bis sechs Monate. Dauert die Vertretung länger als sechs Monate, ist diese unter Bekanntgabe des Namens des vertretenden Arztes und der voraussichtlichen Dauer der Vertretung auch der Kasse zu melden. Kammer bzw. Kasse kommt hier ein Einspruchsrecht zu. Vertretungen können auch regelmäßig tageweise in der Dauer von sechs Wochen bis sechs Monaten getätigt werden. Auch hier bestehen die oben angeführten Meldepflichten an die Kammer.

Darüber hinaus ist Job Sharing möglich. Der Vertrag kann dabei maximal zweimal sieben Jahre geteilt werden. Die Auswahl des Teilungspartners erfolgt durch den Inhaber des Einzelvertrags. Wichtig ist, dass der Arzt, mit dem der Vertrag geteilt ist, ein ius practicandi des Faches besitzt, in welchem der Vertragsarzt als Vertragspartner tätig ist.

Unsere Forderungen

  • Das Team Szekeres fordert auch in jenen Fällen, in denen selbständigen Ärztinnen kein gesetzlicher Anspruch zukommt, die Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld. Denkbar ist hier ein Fixbetrag von monatlich € 500 für die Dauer von zwei Jahren.
  • In Bezug auf den Wohlfahrtsfonds sprechen wir uns für die Auszahlung eines Wochengeldes acht Wochen vor bzw. acht Wochen nach der Geburt aus. Die Höhe des täglichen Wochengeldes soll dem Krankengeldtagsatz für Hausbehandlung entsprechen, höchstens jedoch einem Neunzigstel des nachgewiesenen Umsatzes der letzten drei vollen Monate vor Einstellung der ärztlichen Tätigkeit sowie mindestens dem Betrag von € 14 pro Tag. Die Antragstellung soll spätestens mit Beginn des Mutterschutzes möglich sein. Die maximale Anspruchsdauer soll längstens für die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes gelten, das Wochengeld ist steuerfrei.
  • Von der ÖGK fordern wir mehr Flexibilität bei Vertretungen. Diese sollen bis zwei Jahre nach der Geburt des Kindes mehr als zwei Tage pro Woche möglich sein.
von Hamid Schirasi-Fard

Wer nach Erreichen des regulären Pensionsalters seine
wohlverdiente Rente von der Concisa erhalten möchte, muss
bekanntlich seine ärztliche Tätigkeit einstellen.

Für uns Kassenvertragsärzte bedeutet das, dass wir die Kassenverträge
kündigen müssen und fast nichts dazuverdienen dürfen.
In den nächsten Jahren werden überdurchschnittlich viele von
uns in diese Situation kommen. Ein erheblicher Prozentsatz der
Allgemeinmedizinerinnen und einige Prozent der Kinderärztinnen
müssen in den kommenden Jahren ihre Verträge zurücklegen
und ihre Tätigkeit einstellen. In einer Zeit, in der kaum Ärzte
bereit sind, sich in den Fächern Allgemeinmedizin oder Kinder-
und Jugendheilkunde niederzulassen bzw. Kassenverträge zu
nehmen, sollte die Ärztekammer daran interessiert sein die
derzeit aktiven Kolleginnen und Kollegen möglichst lange in den
Ordinationen zu behalten. Nur so kann die Versorgung der
Bevölkerung aufrechterhalten werden.

Ein möglicher Weg wäre, in Analogie zur Sozialversicherung der Selbständigen,
unabhängig von ihren weiteren Tätigkeiten die Pension mit
Erreichen des regulären Alters auszubezahlen. Es wäre gerecht
und zwingt die Ärztinnen nicht ihre Arbeit einzustellen.

Ich möchte in den nächsten Jahren mich für dieses Ziel
einsetzen.

von Präsident Thomas Szekeres

Die COVID-19-Pandemie hat alle Teile unserer Gesellschaft vor völlig neue Herausforderungen gestellt, darunter in besonderem Maß natürlich auch die Ärzteschaft. Von Beginn an ist hier den Ärztinnen und Ärzten eine entscheidende Rolle zugekommen. Unter dem Eindruck der Bilder aus Italien mussten schnell Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass Ordinationen und Ambulanzen zu Hauptumschlagplätzen für das Virus werden und nicht nur das Gesundheitssystem über Gebühr belastet wird, sondern auch, die Ärztinnen und Ärzte vor Infektionen und damit schwerwiegenden Folgen zu schützen. Ein wichtiger Part kam hier den Ärztekammern als gesetzliche Interessensvertretung zu. Im Eilverfahren konnte ein Maßnahmenpaket zur raschen und unbürokratischen Versorgung aller Patientinnen und Patienten im Zuge der Corona-Krise beschlossen werden. Darin wurde etwa auch die von der Ärzteschaft geforderte telefonische Verordnung von Medikamenten durch Ärztinnen und Ärzte sowie die telefonische Krankschreibung ermöglicht. Dank des Engagements und der Flexibilität der Ärzteschaft konnte in kürzester Zeit der Arbeitsablauf derart umgestaltet werden, dass der Schutz für Ordinationen und Ambulanzen im Fokus stand.

Den Einsatz der Ärzteschaft kann man auch in dieser Zeit als vorbildlich bezeichnen. Im Kassenbereich hatten über 90 Prozent der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ihre Ordinationen offengehalten. Dass dabei verstärkt auf Telemedizin zurückgegriffen wurde, hat sich als äußerst effizient und vorausschauend erwiesen. Denn damit blieben katastrophale Versorgungssituationen wie in Italien oder Spanien aus.

Auch in den Spitälern wurden schnell sinnvolle Maßnahmen getroffen, um eine Ausbreitung des COVID-19-Virus möglichst einzudämmen. Wichtig war zum Beispiel, dass die Teams in Spitälern, abhängig vom Fach und der Abteilungsgröße, möglichst lang zusammenarbeiten und sich dann gegenseitig geblockt ablösen, um infektionsbedingte Totalausfälle von Abteilungen zu vermeiden. Wenn also ein Team aufgrund von Coronavirusinfektionen und Quarantänemaßnahmen ausfiel, konnte ein anderes sofort einspringen und den Abteilungsbetrieb so aufrechterhalten. Damit ließen sich teilweise oder vollständige Schließungen von Abteilungen vermeiden.

Schutzausrüstung

Die nächste große Herausforderung war das Thema Schutzausrüstung. Die verständlicherweise völlig überhitzte Situation auf dem Weltmarkt, verstärkt durch Anhaltungen von Lieferungen im internationalen Grenzverkehr, hat dazu geführt, dass gerade am Beginn der Pandemie Ärztinnen und Ärzte ohne entsprechenden Schutz hochinfektiöse Patienten zu behandeln hatten. Zu diesem Zeitpunkt habe ich einen vielbeachteten Hilferuf über die sozialen Medien lanciert, um auf diese unhaltbaren Zustände aufmerksam zu machen. Zugleich haben die Ärztekammern gemeinsam mit den Bundesländern und privaten Spendern dafür gesorgt, dass die Ordinationen Schutzausrüstung erhalten, damit sie auch in der Krisenzeit geöffnet bleiben konnten. Und das, obwohl dies eigentlich die Aufgabe der öffentlichen Hand gewesen wäre, wie es Monate später dann auch offiziell geregelt wurde und das Bundesministerium für Landesverteidigung mit Beschaffung, Einlagerung und logistischer Abwicklung betraut wurde.

Speziell in Wien konnte die Ärztekammer an einem weiteren Vorzeigeprojekt entscheidende mitwirken: Schon ab Ende Februar besuchte hier der Ärztefunkdienst rund um die Uhr Wienerinnen und Wiener mit Infektionsverdacht in ihren Wohnungen. Binnen 48 Stunden hatten die Mitarbeiter und Funktionäre des Ärztefunkdienstes das „home sampling“ und die ausgeweitete Betreuung organisiert. Die Kosten teilten sich die Stadt Wien mit der österreichischen Gesundheitskasse. Rückblickend gesehen war das der Schlüssel dafür, dass Wien im internationalen Vergleich ein für eine Großstadt hervorragender Umgang mit der Pandemie gelungen ist.

Kollateralschäden

Sobald sich die Lage stabilisiert hatte, rückten schnell wieder auch die Krankheiten abseits von Corona in den Fokus. Es musste sichergestellt werden, dass auch Vorsorge- und Routineuntersuchungen sowie Impfungen und aufgeschobene Operationen schnellstmöglich wiederaufgenommen und nachgeholt werden. Wir haben in der Zeit des Lockdown sehr bald erkannt, dass man das nur sehr kurze Zeit durchhält und dass es nur kurze Zeit möglich ist, auf diese Eingriffe zu verzichten. Mit Ende des Lockdown hat die Ärztekammer sogleich Patienten wieder aufgefordert, zu ihrem Arzt und ins Spital zu gehen – natürlich unter geschützten Rahmenbedingungen. Dennoch mussten bei den Vorsorgeuntersuchungen drastische Rückgänge verzeichnet werden – allein im zweiten Quartal 2020 um fast 40 Prozent. Die Bundesfachgruppe Radiologie der ÖÄK berichtete für März und April einen dramatischen Rückgang bei Screeninguntersuchungen um 70 bis 80 Prozent. (vgl. Frieser 2021) Problematisch war etwa, dass Krebsdiagnostiken verschoben wurden – beispielsweise auch auf dem Feld der Dermatologie. Das hatte zur Folge, dass Patienten nach dem Lockdown, wenn sie wieder zu ihrem Arzt kamen, mit einer weiter fortgeschrittenen Erkrankung konfrontiert waren und wertvolle Zeit verloren hatten. Zudem ist nun eine aufwändigere Behandlung nötig. Aus diesen Erfahrungen gilt es zu lernen, um die Patientenversorgung für die Zukunft zu optimieren.

Ausgleichszahlungen

Nach dem ersten Lockdown wurden für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte auch finanzielle Folgen spürbar. Sie waren auf der einen Seite für die Patientinnen und Patienten in vorderster Front da, hielten in ihren Ordinationen eine kostspielige Infrastruktur aufrecht, hatten auf der anderen Seite jedoch wegen der Anordnung der Regierung, Arztpraxen nur in Notfällen aufzusuchen, entsprechende Umsatzeinbrüche, die teils existenzbedrohend ausfielen. In der Folge entspann sich ein monatelanger Kampf für entsprechende Ausgleichszahlungen, wobei sich aber weder Bundesregierung noch die Österreichische Gesundheitskasse zuständig fühlten und die Ärztevertreter lange im Kreis geschickt wurden.

Erst Anfang Dezember kamen die monatelangen Bemühungen der Ärztekammern um faire Ausgleichszahlungen für die niedergelassenen Kassenärztinnen und Kassenärzte zu einem erfolgreichen Ende, als der Nationalrat eine Absicherungsregelung beschloss, die ÖGK-Vertragsärztinnen und -ärzten 80 Prozent des Umsatzes des Vorjahres garantierte. (vgl. Bunda 2021 Ausgleichszahlungen)

Seitens der Ärztekammer wurden die beschlossenen Ausgleichszahlungen als positives Signal der Wertschätzung für all die Ärztinnen und Ärzte, die schon im ersten Lockdown unter höchstem persönlichen Einsatz an vorderster Front tätig waren und unser Gesundheitssystem aufrechterhalten haben, gewertet.

Drug Repositioning und Datenverknüpfung

Die Österreichische Ärztekammer hat sich früh für eine verstärkte Forschung im Bereich des „drug repositioning“ ausgesprochen.  Die Verwendung von Medikamenten, die für andere Indikationen zugelassen und deren Dosierungen beziehungsweise Nebenwirkungen daher bekannt sind, kann einen womöglich entscheidenden Zeitvorteil verschaffen, weil sie mit einem verkürzten Zulassungsverfahren verabreicht werden können.

Beim „drug repositioning“ wäre es sinnvoll, eine Vernetzung von Medikationsdaten (ELGA oder Sozialversicherung) mit den Daten aus dem EMS (Elektronisches Meldesystem der Gesundheitsbehörden) beziehungsweise den Krankengeschichten aus Spitälern herzustellen. So könnten antiviral wirksame Medikamente identifiziert werden. Diese können dann schneller eingesetzt werden, da große Teile der klinischen Prüfungen wegfallen. Dazu habe ich gemeinsam mit Frank Ulrich Montgomery, Vorstandsvorsitzender des Weltärztebunds, ein Konzept für eine europaweite Datenbank ausgearbeitet. In einem gemeinsamen Schreiben an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, haben wir um Unterstützung bei der Etablierung ersucht, was bei der Kommission auf großes Interesse gestoßen ist.

Leider ist auf österreichischer Ebene eine nennenswerte Initiative des Gesundheitsministeriums als übergeordnete Behörde ausgeblieben. Weiterhin beklagen Wissenschaftler, dass Gesundheitsdaten viel zu wenig analysiert würden, das schade dem Gesundheitssystem und der Wirtschaft.

Versorgungslage

Eine weitere Lehre aus der bisherigen Pandemie ist, wie abhängig Österreich, aber auch Europa gesamt, bei Medizinprodukten und Arzneimitteln von Billiglohnländern sind. Für die Zukunft müssen aus unserer Sicht daher die Anstrengungen auf europäischer Ebene verstärkt und besser koordiniert werden. Es braucht jetzt Investitionen in die europäische Pharmaindustrie und in die europäische Produktion von technischen Hilfsmitteln, wie Schutzausrüstung für den Infektionsschutz und Beatmungsgeräten. Ein positives Beispiel ist hier sicherlich die Entscheidung des Pharmakonzerns Novartis, der seine Penicillin-Produktion nicht nach Asien verlagert hat, sondern sich für einen Verbleib in Tirol entschieden hat. Das macht Hoffnung, dass ein Umdenken stattfindet und dass diese Entscheidung Vorbildwirkung hat. Jede Investition in die europäische Versorgung wird sich langfristig mehr als bezahlt machen – nicht zuletzt auch durch die wichtigen Impulse für den Arbeitsmarkt.

Für die Zukunft müssten daher die Anstrengungen auf europäischer Ebene verstärkt und besser koordiniert werden. Es braucht jetzt Investitionen in die europäische Pharmaindustrie und in die europäische Produktion von technischen Hilfsmitteln wie Schutzausrüstung für den Infektionsschutz und Beatmungsgeräten. Dass ein großer Teil der Produktion wichtiger medizinischer Güter in den vergangenen Jahrzehnten zusehends in den Fernen Osten ausgelagert wurde, ist uns eine der schmerzlichsten Erkenntnisse dieser Pandemie. Dass bestellte und bezahlte Lieferungen innerhalb der EU an den Staatsgrenzen festgehalten wurden, darf sich ebenfalls nicht mehr wiederholen. Wir müssen viel europäischer denken und ein starkes Europa, das weniger vom Weltmarkt abhängig ist, ist die beste Antwort auf eine Pandemie, wie wir sie gerade erleben.

Masken

Die Österreichische Ärztekammer und auch ich persönlich haben sich im Pandemieverlauf besonders für eine breitere Verwendung der Masken stark gemacht. Das war ein Thema, das die Menschen in ihrem unmittelbaren Alltag berührt, daher sind die Reaktionen in Einzelfällen auch sehr emotional und manchmal auch persönlich angriffig ausgefallen. Aber als Ärzteschaft ist es unsere Verantwortung, unsere medizinische Kompetenz einzubringen. Keine Therapie ist immer zu 100 Prozent angenehm, aber man kann sie deswegen nicht einfach weglassen, wenn man eine Besserung erreichen möchte.

Impfstrategie

Am 27. Dezember 2020, während des zweiten Lockdowns in Österreich, wurden die ersten Menschen in Österreich gegen COVID-19 geimpft. Dies wurde als historischer Tag und Wendepunkt nach einem monatelangen Kampf gegen eine Pandemie angesehen, die von einem Tag auf den anderen alles veränderte. Damals wurden die drei Phasen der Impfstrategie der österreichischen Bundesregierung wie folgt dargestellt: In Phase 1 würde die „Hochrisikogruppe“, also Personen über 80, geimpft werden. Danach sollten „ältere Menschen und Beschäftigte der Kritischen Infrastruktur“ Vorrang eingeräumt werden, bevor in der dritten und letzten Phase alle Österreicher geimpft werden sollten. Leider wurde relativ schnell klar, dass das Impfprogramm aufgrund von Lieferverzögerungen und der langsamen Verteilung der Impfstoffe nicht wie geplant durchgeführt werden konnte. Die Österreichische Ärztekammer, die schon im Sommer 2020 dazu aufgerufen hatte, möglich schnell und umfassend Impfstoffe zu beschaffen, lancierte in dieser Phase zahlreiche Presseaussendungen, in denen die politisch Verantwortlichen aufgefordert wurden, endlich genug Impfstoffe zu besorgen. Auftretende Berichte, die aufzeigten, dass Österreich – wohl aus Kostengründen – nicht einmal das EU-Kontingent abgerufen hatte, das ihm zugestanden wäre, sorgten für zusätzlichen Unmut bei Ärztinnen und Ärzten, aber auch in der Bevölkerung. Alle sahen sich lange steigenden Infektionszahlen gegenüber, während der ersehnte Schutz durch die Impfung auf sich warten ließ. Die wahrgenommene Benachteiligung und ungleiche Verteilung heizten die Debatte um die Impfstrategie und deren Umsetzung weiter an, was die Verunsicherung in der Bevölkerung verstärkte.

Auch beim verstärkten Auftreten der Delta-Variante Mitte des Jahres 2021 hat die ÖÄK wieder in Erinnerung gerufen, dass weiterhin dringend Impfstoffe beschafft werden müssen. Bei dieser Variante schützt ja nur ein vollständig erfülltes Impfschema effektiv. Es wurde hier gewarnt, dass man sich hier in einem Wettlauf mit dem Virus befindet. Dass zu diesem Zeitpunkt so explizit gewarnt wurde, war jedenfalls dringend nötig, da aus Sicht der Ärztekammer die Gefahr bestand, die Fehler des Jahres 2020 zu wiederholen und im Sommer bei sinkenden Fallzahlen die Pandemie als beendet zu erklären. Hier war es wichtig, den Fokus nicht zu verlieren, um die gute Ausgangslage für die kommenden Monate nicht grundlos aufs Spiel zu setzen.

SARS-CoV-2 ist gekommen, um zu bleiben. Nach aktuellem Forschungsstand ist damit zu rechnen, dass unser Leben von diesem Virus in gleicher Weise beeinflusst wird wie durch Influenza-Viren. Für beide bieten Impfungen insgesamt einen guten Schutz. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Verbreitung von Mutationen so weit verlangsamt, dass Pharmaunternehmen Zeit haben, wirksame Impfstoffe darauf zuzuschneiden. Gleichzeitig müssen wir bedenken, dass der weitere Verlauf nicht nur vom Auftreten von Mutationen und Fluchtmutationen abhängt, für die der derzeit verfügbare Impfstoff möglicherweise geringere Wirkung hat, sondern mittlerweile auch von der Bereitschaft der zu impfenden Bevölkerung. In den Sommermonaten Juli und August bemerkten Österreich und natürlich auch die Ärztinnen und Ärzte, dass die Impfkampagne ins Stocken geriet. Vereinbarte Termine wurden abgesagt, was vor allem abseits der Impfstraßen für erhebliche logistische Herausforderungen sorgte. Es zeigte sich, dass die meisten Menschen, die eine Impfung befürworten, ihre Dosen erhalten hatten. Übrig blieben vor allem die Impfgegner und die Impfskeptiker. Beide Gruppen erhielten deutlichen Zulauf insbesondere aufgrund der breiten und oft unangebracht aufgeregten Medienberichterstattung über Fälle, in denen Personen mit seltenen Impfreaktionen zu kämpfen hatten. Dazu kam das steigende Problem der Fake News und der Social-Media-Echokammern. Wie bei fast jeder Impfung der vergangenen Jahrzehnte und Jahrhunderte wurde die COVID-Schutzimpfung von einer Vielzahl an haarsträubenden Fehlinformationen begleitet. Durch die veränderte Mediennutzung der Bevölkerung mit immer stärker segmentierten Social-Media-Kanälen war es so schwer wie selten zuvor, dieser Desinformation wirkungsvoll entgegenzuwirken. Die Österreichische Ärztekammer hat seit Beginn der ersten COVID-Schutzimpfungen gemeinsam mit einem internationalen und prominent besetzten Expertenboard eine FAQ-Sammlung für Ärztinnen und Ärzte, aber auch für die breite Bevölkerung erstellt und auf der Homepage publiziert und kontinuierlich aktuell gehalten. Auch in Medienauftritten wurde stets unterstrichen, dass die COVID-Impfungen sicher und wirksam sind.

Zur weiteren Steigerung der Durchimpfungsquote muss mit einer breit angelegten Informationskampagne unter Einbeziehung von Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Politik der unbegründeten Skepsis entgegengewirkt werden. Zudem müssen dringend die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stärker in die Impfstrategie eingebunden werden. Es wird nun verstärkt auf Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit ankommen, die am besten der Arzt leisten kann, dem die Menschen meist schon lange Zeit in den Fragen ihrer Gesundheit vertrauen. Nur durch eine transparente Kommunikation und Zusammenarbeit können wir die einzigartig herausfordernde Situation, in der wir uns derzeit befinden, gut meistern.

Das Problem des Föderalismus

In den ersten Phasen der Pandemie hat in Österreich der Bund das Krisenmanagement noch weitgehend selbst gesteuert. Ab dem Herbst wurden verstärkt Politiker aus den Bundesländern eingebunden, was dazu geführt hat, dass man auf die Rechte, die das Epidemiegesetz dem Bund zugestanden hat, zugunsten der Länder verzichtet hat. Dies führte in der Folge zu einigen Fehlentwicklungen.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Wiener Gesundheitsökonomen Maria Hofmarcher und Christopher Singhuber kommt zu dem Schluss, dass die Regionalisierung des COVID-19-Krisenmanagements im Herbst 2020 zu erheblichen Verzögerungen in der Umsetzung der Kontaktnachverfolgung und zu unterschiedlichen Impfstrategien in den Bundesländern hat. „Der Zusammenbruch der Kontaktnachverfolgung in Österreich bei gleichzeitig steigender Anzahl an Infektionen führte Ende November 2020 zu einem neuerlichen, harten Lockdown. Die Aufklärungsquote ist von 65 Prozent der neu identifizierten Fälle auf 19 Prozent Mitte November gefallen und bis Jahresende vollkommen zusammengebrochen. Bereits im Juni 2020 hat der Bund zugesichert, dass er sämtliche Kosten für Aufbau der Kontaktrückverfolgung in vollem Umfang abgelten wird“, heißt es dort. (Hofmarcher, M. M., Singhuber, C. (2021): Föderalismus im Gesundheitswesen: Schwächen des COVID-19 Krisenmanagements. S. 5)

Heute stehen wir immer noch vor dem Phänomen, dass sich ein kleines Land wie Österreich quasi neun unterschiedliche Impfstrategien leistet. Aus Sicht der Österreichischen Ärztekammer ist hier im Hinblick auf die wohl bevorstehenden Folgeimpfungen eine Vereinheitlichung vonnöten.

Schlussfolgerung

Die Pandemie hat Fehlentwicklungen im österreichischen Gesundheitssystem deutlich sichtbar gemacht. Zu geringe Investitionen im Gesundheitsbereich haben über die Jahre zu fehlenden Ausbildungsmöglichkeiten und offenen Stellen geführt. Die anspruchsvolle Arbeit, die Ärzte im Alltag leisten, wird oft nicht ausreichend wertgeschätzt. Dort, wo Versorgungslücken sind, konnte sich SARS-CoV-2 besser verbreiten. Man darf daher keinesfalls im Gesundheitssystem einsparen. Die Pandemie hat somit nur noch einmal gezeigt, wie wichtig eine wohnortnahe und niederschwellige Versorgung sei. Die Politik muss genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen und in das Gesundheitssystem investieren. Alle in der Krisenbewältigung Beteiligten müssen sich zudem zusammensetzen und eine ergebnisoffene ehrliche Problemanalyse in Struktur und Prozessen machen. Nur so kann es gelingen, Österreich infektiologisch zukunftsfit zu machen. In ähnlicher Weise haben sich auch Anfang Juli die Vertreter der deutschsprachigen Ärzteorganisationen Europas im Rahmen der 66. Konsultativtagung in Wien geäußert und ein gemeinsames Kommunique verabschiedet (vg. Bunda 2021, Grenzenloses Lernen). Darin wurde neben der sachlichen Fehleranalyse in allen Ländern und der Stärkung des Standortes Europa im Bereich wichtiger Medizinprodukte und Arzneimittel auch die Verknüpfung von Impfdaten mit den Daten zu den COVID-Erkrankungen gefordert, um Impfdurchbrüche zeitnah zu erkennen und entsprechende Anpassungen bei Impfstoffen rasch umzusetzen. Ebenso wurde es als essenziell angesehen, über Studien aufzuzeigen, welche Langzeitfolgen und Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung aufgetreten sind – auf physischer ebenso wie auf psychischer und sozialer Ebene.

Literaturverzeichnis:

Bunda, Sascha (2021): Ausgleichszahlungen: „Dickes Brett durchgebohrt“. In: Österreichische Ärztezeitung 1/2/2021, S. 13

Bunda, Sascha (2021): Grenzenloses Lernen. In: Österreichische Ärztezeitung 15/16/2021, S. 9 ff.

Frieser, Viktoria (2021): Prävention: Vergessene Vorsorge. In Österreichische Ärztezeitung, 7/2021, S. 14

Hofmarcher, M. M., Singhuber, C. (2021): Föderalismus im Gesundheitswesen: Schwächen des COVID-19 Krisenmanagements. HS&I Policy Brief, Juni 2021, Wien. http://www.healthSystemIntelligence.eu

Jobsharing ist die Möglichkeit, einen Kassenvertrag zwischen zwei Ärzten zu teilen. Ich möchte in so wenig Worten wie möglich hier festhalten, warum diese Möglichkeit jeder Ärztin und jedem Arzt bewusst sein sollte.

Grundsätzlich kann Jobsharing bei Kassenverträgen zwei mal bis zu 7 Jahre genehmigt werden.

Diese Möglichkeit gibt hauptsächlich aus zwei Gründen, mit einem großen Vorteil:

  • Jobsharing ermöglicht es, einen potentiellen Nachfolger besser kennen zu lernen und umgekehrt diesem die Möglichkeit zu geben, sich mit den Abläufen der Ordination vertraut zu machen, um sie letztendlich gleitend übernehmen zu können.
  • Jobsharing bietet aber auch die Möglichkeit, im Falle einer Rekonvaleszenz oder anderen Einschränkung Hilfe auf einfache Weise in Anspruch zu nehmen.
  • Wichtig ist: Der zweite Arzt tritt, im Unterschied zu einem Vertreter, Patienten und Versicherung gegenüber als Vertragsarzt auf.