Thomas Szekeres für die Ärztekammerwahl Wien 2022
Von Thomas Szekeres
Dr. Nina Böck  im Team Szekeres
und Nina Böck

Hausärzt:innen gelten ohne Zweifel als die absoluten Lieblinge der Patient:innen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. In der Regel sucht man sich seine Hausärztin bzw. seinen Hausarzt selbst aus und wird von dieser bzw. diesem oft ein Leben lang begleitet. Hausärzt:innen kennen ihre Patient:innen bzw. deren Umfeld und können bei Krankheit rasch helfen.

Was für Patient:innen selbstverständlich ist, gilt jedoch nicht für das System. Dieses kann bekanntlich nicht mit der gebotenen Wertschätzung aufwarten. Hausärzt:innen werden viel schlechter bezahlt als Fachärzt:innen. Weiters entscheiden sich oft insbesondere Frauen mit Kinderwunsch, wegen mangelnder finanzieller Absicherung im Falle einer Schwangerschaft, gegen den Schritt in die Selbstständigkeit. Daraus resultieren zunehmend Probleme im Zusammenhang mit der Nachbesetzung von Kassenstellen.

In manchen Bezirken werden aus diesem Grund bereits Förderungen ausgeschüttet. Unserer Ansicht nach sollte neben der Einführung der Fachärztin bzw. des Facharztes für Allgemeinmedizin, auch das Honorar an jenes der Fachärzt:innen angeglichen und somit wesentlich angehoben werden. Außerdem denken wir, dass innovative Karenzmodelle für werdende Mütter und Väter mit eigner Praxis geschaffen werden müssen. Damit würde man Hausärzt:innen die verdiente Wertschätzung angedeihen lassen und einen wichtigen Beitrag leisten, um die benötigten Stellen künftig leichter besetzen zu können. Darüber hinaus braucht es regionale Förderungen und günstige Finanzierungen bei der Ordinationserrichtung. Auf diese Weise sollte es auch gelingen, Engpässe in der Primärversorgung in den Griff zu bekommen.

Marina Hönigschmid für das Team Szekeres Ärztekammerwahl Wien 2022
Von Marina Hönigschmid
und Elke Wirtinger

Übergriffe auf Kolleg:innen haben im Zuge der Pandemie weiter zugenommen und sind zurecht auch in den medialen Fokus gerückt. Bei Gewalt an Ärzt:innen handelt es sich jedoch um kein neuartiges Phänomen. Das Team Szekeres setzt sich seit vielen Jahren mit konkreten Initiativen für ein sicheres Arbeitsumfeld ein. So wurde 2019 unserem Antrag auf Implementierung einer Ombudsstelle stattgegeben – wenige Monate bevor uns alle eine Messerattacke in einem Wiener Krankenhaus zutiefst erschütterte. Weitere Maßnahmen wurden auf den Weg gebracht und dringliche Forderungen eingemahnt.

In einer im Jänner erschienenen langen Liste an Empfehlungen des Innenministeriums wird in Spitälern tätigen Kolleg:innen unter anderem nahegelegt, den Arbeitsplatz nur noch in Gruppen zu verlassen. Dieses verstörende Bild veranschaulicht die prekäre Sicherheitslage, der sich Ärzt:innen zunehmend ausgesetzt sehen.

Bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie konnte die Situation getrost als äußerst angespannt bezeichnet werden. Eine von Dr. Marina Hönigschmid und Dr. Elke Wirtinger, beide Mitglieder des Team Szekeres, im Jahr 2019 initiierte Studie förderte niederschmetternde Erkenntnisse zutage. Damals gaben 60,8 Prozent der befragten Ärzt:innen an, in den vergangenen sechs Monaten persönlich durch verbale Aggression oder körperliche Angriffe attackiert worden zu sein. Bei Frauen lag der Wert mit 63,4 Prozent sogar höher, tendenziell stärker betroffen sind junge Kolleg:innen (69,1 Prozent).

Die Hemmschwelle sinkt

Heruntergebrochen auf das Fach, manifestiert sich ein besonders hoher Anteil im Bereich der Kinderärzt:innen. Besonders beunruhigend sind Beschimpfungen direkt in den Ambulanzen und Ordinationen, darüber hinaus ist vor allem in den Krankenhäusern das Phänomen körperlicher Aggression zu beobachten. Zumeist geht die Gewalt dabei von den Patient:innen bzw. deren Angehörigen aus. Generell ist im Arbeitsalltag der Wiener Ärzt:innen ein Sinken der Hemmschwelle hinsichtlich Beleidigungen und Gewalt deutlich erkennbar.

Oftmals resultieren die Angriffe aus Unverständnis über lange Wartezeiten. Den hohen Erwartungen, rasch behandelt werden zu können, stehen ein immer größer werdender Arbeitsanfall sowie erhöhter Dokumentationsaufwand gegenüber – Phänomene, die durch begrenzten technischen Fortschritt und akuten Personalmangel befeuert werden.

Einführung einer Ombudsstelle erreicht

Im Frühjahr 2019 wurde auf Antrag von Dr. Marina Hönigschmid in der Ärztekammer eine Taskforce für Personalsicherheit gegründet. Zusammen mit Dr. Elke Wirtinger und einigen anderen Kolleg:innen wurde an konkreten Lösungen und Verbesserungen gearbeitet. Als bittere Pointe im zeitlichen Zusammenhang mit dieser Initiative des Team Szekeres wurde nur wenig später die Messerattacke auf einen Kollegen in einem Wiener Spital bekannt.

Um konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auf den Boden zu bringen, haben wir überdies in der jüngsten Kuriensitzung erfolgreich einen Antrag eingebracht, der es Kolleg:innen im Angestelltenbereich künftig ermöglichen soll, Befunde mit einer Dienstnummer anstelle des vollen Namens unterzeichnen zu können. Auf diese Weise wird eine Rückverfolgung durch Patient:innen deutlich erschwert.

Unser Anspruch auf Anonymität

In Fällen von aggressivem Verhalten von Patient:innen waren viele Ärzt:innen bislang genötigt, die Befundausstellung zu verweigern, was die betroffenen Kolleg:innen jedoch in rechtliche Schwierigkeiten bringen kann und zudem der weiteren Behandlung hinderlich ist. Mit diesem bereits mehrheitlich beschlossenen und noch umzusetzenden Antrag wird es betroffenen angestellten Ärzt:innen (im niedergelassenen Bereich ist eine solche Regelung aufgrund der faktischen Gegebenheiten – Patient:innen kennen hier ihre Hausärzt:innen – nicht praktikabel) künftig möglich sein, situationsbedingt entweder mit dem Namen oder der Dienstnummer zu unterfertigen. Polizist:innen sowie Sanitäter:innen unterzeichnen längst mit einer Dienstnummer – eine Vorgangsweise, die im Lichte der zunehmenden Gewaltanwendung auch für die Ärzt:innenschaft möglich sein muss.

Darüber hinaus kämpfen wir weiter für Anonymität auch bei Impfungen außerhalb der eigenen Ordination. Weiters sprechen wir uns für die Installierung von Direktleitungen zwischen Ordinationen und den jeweils zuständigen Polizeidienststellen aus. Auf diese Weise kann ein schnelleres Einschreiten durch die Exekutive erreicht werden.

Das Team Szekeres wird weiter unnachgiebig und mit voller Kraft für die Sicherheit der Ärzt:innen eintreten.

Clemens Mädel im Team Szekeres für Ärztekammerwahl in Wien 2022
von Clemens Mädel

Viele im Spital arbeitende Kolleginnen und Kollegen sind mit der aktuellen Situation unzufrieden und hegen den Wunsch, sich weiterzuentwickeln. Der Weg, eine Kassenordination zu eröffnen, gleichzeitig aber die Anstellung im Spital zur Gänze aufzugeben, stellt jedoch für viele nicht die gewünschte Alternative dar. An dieser Stelle existieren, sofern eine Nebenbeschäftigung erlaubt ist, bekanntlich viele andere Möglichkeiten. Schließlich kann eine eigene Wahlarztordination betrieben werden, eine Einmietung in einem privaten Ärztezentrum erfolgen, darüber hinaus können andere ärztliche Leistungen wie beispielsweise Impfdienste angeboten werden.

Was ist darüber hinaus aus steuerlicher Sicht zu beachten? Wo muss was gemeldet werden? Welche Voraussetzungen werden benötigt? Welche finanziellen Möglichkeiten bieten die diversen Angebote, bzw. welche Kosten entstehen? Die hier angeführten Fragen halten nicht wenige Kolleginnen und Kollegen davon ab, diesen Schritt zu gehen.

An dieser Stelle ist es an der Ärztekammer, detaillierte Informationen bereitzustellen. Nach den Vorstellungen des Team Szekeres soll dazu vor allem eine Möglichkeit zum Austausch mit Personen, die den Weg in die Niederlassung bereits erfolgreich absolviert haben, geschaffen werden.
Dies kann beispielsweise durch die Abhaltung von Sprechstunden bewerkstelligt werden. Im Rahmen eines solche Forums können den Interessentinnen und Interessenten wichtige Erfahrungen mit auf den Weg gegeben werden. Korrespondierend dazu sprechen wir uns auch für die Schaffung einer (selbstverständlich werbefreien) Möglichkeit zur Fortbildung hinsichtlich steuerlicher Aspekte aus. Die Kurie der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bietet hier bereits ein gedrucktes Informationswerk an, jedoch sind an dieser Stelle persönliche Erfahrungen effektiver, wenn es darum geht, Ängste und Sorgen zu zerstreuen. Gerade jüngere Kolleginnen und Kollegen könnten auf diese Weise motiviert werden, diesen Schritt zu wagen.

von Helmut Steinbrecher

Mit der seit 2019 geltenden Notärztinnen/Notärzte-Verordnung hat die Ausbildung zur Notärztin bzw. zum Notarzt eine bemerkenswerte Aufwertung erfahren. Konnte die zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderliche Qualifikation bislang quasi nebenher, etwa durch den Besuch eines Wochenendkurses, erworben werden, so ist nun ein Nachweis in Form eines umfangreichen Rasterzeugnisses zu erbringen.

Die damit einhergehende Anhebung der Voraussetzungen zum Erwerb der notärztlichen Ausbildung ist angesichts der herausfordernden Situationen, mit denen sich Kolleginnen und Kollegen in der Praxis alleine und mit beschränkten Mitteln konfrontiert sehen, grundsätzlich zu begrüßen. Ein wesentliches Problem stellt jedoch die fehlende Struktur zum Erwerb der doch recht ambitionierten Voraussetzungen dar. In vielen Fällen erscheint es schlicht unmöglich, die erforderlichen Nachweise zu erbringen.

Unter anderem sind zum Erwerb der erforderlichen Qualifikation über 20 notärztliche Einsätze nachzuweisen. Fraglich erscheint in diesem Zusammenhang, wie diese Bedingung in der Praxis erfüllt werden soll. So wird der Gesundheitsverbund ein überschaubares Interesse daran haben, Auszubildende, die anschließend nicht im Spital arbeiten werden, zu dieser beachtlichen Anzahl an erforderlichen Fahrten mitzunehmen.

Grundidee der notärztlichen Ausbildung ist es unter anderem, auch nicht fertig ausgebildete Kolleginnen und Kollegen notärztliche Dienste versehen zu lassen, sofern eine Ausbildungszeit von drei Jahren absolviert wurde und gewisse Grundfertigkeiten erlernt wurden. Hier ist jedoch einerseits in vielen Fällen unklar, was konkret anrechenbar ist bzw. wer die erforderlichen Nachweise im Rasterzeugnis beglaubigen darf, andererseits sind auch an dieser Stelle einige inhaltliche Voraussetzungen problematisch. So ist es unter anderem erforderlich, an fünf Spontangeburten mit postpartaler Versorgung des Neugeborenen teilzunehmen, obwohl viele Spitäler über keine Geburtshilfeabteilung verfügen.

Als äußerst ambitioniert ist auch die Voraussetzung zu bewerten, eine Atemwegssicherung mittels Intubation oder Larynxmaske außerhalb von Kursen an 70 erwachsenen Personen (davon maximal 50 Prozent im Simulationsweg) durchzuführen. Auch hier stellt sich die Frage, wie die immens hohe Zahl von 35 „echten“ Intubationen von Ausbildungswerberinnen und Ausbildungswerbern, abgesehen von künftigen Anästhesistinnen und Anästhesisten, strukturell erbracht werden soll. Gleiches gilt unter anderem für die vorgeschriebene Betreuung von zehn Intensivpatientinnen bzw. Intensivpatienten mit invasiver Beatmung.

Besonders problematisch erscheinen die beschriebenen Hürden vor dem Hintergrund des vorherrschenden Mangels an Notärztinnen und Notärzten. Es steht zu befürchten, dass eine derartige Verschärfung bzw. Verunmöglichung der Ausbildung die Zahl an verfügbaren Kolleginnen und Kollegen weiter reduzieren wird. Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang etwa, dass abgesehen von NEF-Diensten auch für Veranstaltungen wie Konzerte, Theater oder Sportevents Notärztinnen bzw. Notärzte abgestellt werden müssen. Auch die Arbeit im Ärztefunkdienst setzt ein Notarztdiplom voraus. Die gegenständliche Verordnung trat im Sommer 2019 in Kraft, bis 2021 galten Übergangsbestimmungen. Als unmittelbare Auswirkung der Pandemie wurden seitdem viele Großveranstaltungen nicht abgehalten. Eine weitere Intensivierung des Mangels an Notärztinnen und Notärzten würde nach einer Normalisierung des öffentlichen Lebens für eine bedrohliche Zuspitzung sorgen.

Das Team Szekeres bekennt sich zu einer qualitativ hochwertigen Ausbildung für Notärztinnen und Notärzte, mahnt aber gleichzeitig energisch eine realistische Möglichkeit zum Erwerb der dafür nötigen Qualifikation ein.
Konkret sprechen wir uns für eine vollständige Überarbeitung der Notärztinnen/Notärzte-Verordnung aus. Einen gangbaren Lösungsweg sehen wir etwa in einer Unterscheidung zwischen einer Absolvierung des notärztlichen Diploms innerhalb der regulären Ausbildung und einer Absolvierung bei aufrechter ärztlicher Berufsberechtigung. Alternativ sehen wir auch eine Abstufung analog zu den durchzuführenden Tätigkeiten als zielführend an.

von Benjamin Glaser
und Sophia Merl

Der in den Wiener Spitälern vorherrschende Personalmangel und der bürokratische Mehraufwand führen dazu, dass immer weniger Zeit der Ausbildung zugeordnet wird. Ausbildungsärztinnen und Ausbildungsärzte sind hauptsächlich mit Routinetätigkeiten und dem Erhalt der Patient:innenversorgung beschäftigt, woraus oftmals Über- sowie Unterforderung resultieren. Dies führt langfristig zu einer Abwärtsspirale unserer Ausbildung, die jedoch für den qualitativen Erhalt unserer Spitäler unerlässlich ist.

Fundierte medizinische Ausbildung statt Routinetätigkeiten

Aus der Ausbildungsevaluierung der Ärztekammer von 2019 ging klar hervor, dass die meiste Zeit mit Verwaltungstätigkeiten verbracht wird. Im Vergleich dazu nehmen die selbständigen Tätigkeiten an und mit den Patient:innen, abteilungsspezifische Untersuchungen und Therapien sowie eigenständige Anordnung von Medikation meist weniger als 20 Prozent des Tätigkeitsbereichs ein. Die Mitarbeit und Betreuung einer Ambulanz war nur in 20 Prozent der Fälle Teil der Arbeit von Jungmediziner:innen. Eigenständig gearbeitet wurde nur zu 6,9 Prozent. Bedside Teaching wurde bei weniger als 20 Prozent der Befragten abgehalten, und das selbständige Durchführen von Visiten bewegte sich gar nur bei 2,7 Prozent der Zeit. 

Implementierung eines realistischen Ausbildungskonzeptes

Oftmals fehlt einfach ein fundiertes Konzept zur systematischen Ausbildung unserer zukünftigen Allgemeinmediziner:innen sowie Fachärzt:innen. Wie in den angloamerikanischen Ländern, muss es auch hierzulande einen Fahrplan zur strukturierten Aneignung eines realistischen Leistungskatalogs geben. Die Ausbildungsziele müssen sowohl in der Allgemein- als auch in der Fachärzt:innenausbildung praxisnahe und realistisch erreichbar sein.

Ein Logbuch bzw. Ausbildungskatalog muss zum Ziel haben, die Lehrinhalte nicht nur zu definieren, sie müssen vielmehr in einem strukturierten Plan abgearbeitet werden. Die Analyse des Logbuchs aus dem Jahr 2019 hat gezeigt, dass zwar das Konzept vorhanden ist, es jedoch an dessen Umsetzung mangelt. 85 Prozent der Befragten gaben an, dass fehlende Orientierung und ausbleibende Abarbeitung des Logbuchs die Gründe seien, wieso man nicht auf die geforderte Anzahl an Untersuchungen und Eingriffen käme. Speziell in Wien mangelte es im Bundesländervergleich an der Implementierung des Ausbildungskonzepts.

Umsetzung einer evidenzbasierten modernen Ausbildungsweise

Orientiert am angloamerikanischen Vorgehen, bedarf es beispielsweise einer Evaluation des Ausbildungsstandes nach einer gewissen Zeit, um etwaige Lücken aufzuzeigen. Erst dann soll der Aufstieg in die nächste Stufe der Ausbildung – mit abermals neu definierten Zielen im Katalog – erfolgen. Die Umsetzung soll durch regelmäßige abteilungsinterne Fortbildungen, Bedside Teaching und Journal Clubs erfolgen, welche die Aneignung von „Critical Appraisal Skills (CAS)“ – also die kritische Bewertung, Auseinandersetzung und Umsetzung neuester Studienergebnisse – was in den USA als Basisfertigkeit eines jeden Mediziners gilt – sicherstellen.

Ausbildung kann dabei nicht autodidaktisch erfolgen. Meist gibt es zwar eine Ausbildungsverantwortliche bzw. einen Ausbildungsverantwortlichen an einer Abteilung, oft weiß man jedoch schlichtweg nicht, wer das überhaupt ist.  Der erhobenen Statistik der Ärztekammer zufolge schätzen zirka 88 Prozent der Befragten die Ausbildungsverantwortliche bzw. den Ausbildungsverantwortlichen als sehr kompetent ein, jedoch gaben nur zirka 40 Prozent an, dass genügend Zeit sei, dass diese bzw. dieser auch ihrer bzw. seiner Aufgabe der Lehre nachgehen könne.

Im angloamerikanischen Raum ist Lehre fixer Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit. Auch bei uns muss Zeit für Ausbildung schon in der Dienstplanung einberechnet werden, und zwar sowohl für die Auszubildenden als auch für die Ausbilder:innen. Ebenso ist es unerlässlich, dass jede Abteilung mehrere Ausbildungsverantwortliche hat, die ihre Aufgabe ernst nehmen und auch eine dementsprechende Honorierung erhalten. Nur so ist gewährleistet, dass qualifiziertes Personal in unseren Spitälern erhalten bleibt.

An vielen Abteilungen muss deshalb erst das Bewusstsein geschaffen werden, dass die Abteilung selbst für die Ausbildung der Jungmediziner:innen verantwortlich ist.

Die Steuerung und Kontrolle der Ausbildung liegt in Österreich zumeist in der Hand der leitenden Oberärztin bzw. des leitenden Oberarztes oder der Chefärztin bzw. des Chefarztes der Abteilung. In den USA wird die Steuerung in der Regel von einer abteilungsunabhängigen Anlaufstelle übernommen. Dadurch kann die Evaluation objektiviert werden und neutral wie zentral erfolgen. Diese Steuerung sollte von der Ärztekammer übernommen werden, die als zentrale Anlaufstelle eine qualitative Ausbildung unserer Ärzt:innen sicherstellt. Dabei könnte man auf Evaluierungstools, ein öffentliches Ranking bzw. Feedbacksystem und stichprobenartige Kontrollen zurückgreifen.

Förderung von Aus- und Weiterbildung

Hierorts stellt eine Freistellung oder gar Kostenübernahme für die Teilnahme an Kongressen oder sonstigen Fortbildungen eine Ausnahme dar. Im Gegenteil – meist muss man tief in die Tasche greifen und seinen Urlaub aufbrauchen, um eine Weiterbildung möglich zu machen. Eine Erhöhung der Sonderurlaubstage für Ausbildungsärzt:innen sowie eine konsequente finanzielle Unterstützung für externe Fortbildungen sind notwendig.

Aus diesen Umständen haben sich die jungen Kandidat:innen des Team Szekeres folgende Ziele zur Verbesserung der Ausbildungssituation gesetzt:

  • Ausbildungszeit mit 20 Prozent im Dienstplan einplanen
  • Überarbeitung des Ausbildungskonzepts und dessen strukturierte und tatsächliche Umsetzung
    • Aktive Lernformen wie Ambulanztätigkeit mit konsequenter Vidierung
    • Bedside Teaching und Visite unter Supervision
    • Selbständig Untersuchungen und abteilungsspezifische Eingriffe durchführen
    • Weg von der Routinetätigkeit
  • Mehrere Ausbildungsbeauftragte an einer Abteilung etablieren und zyklische Überprüfung der Tätigkeit
  • Honorierung der Tätigkeit engagierter Ausbilder:innen
  • Einführung einer Ombudsstelle für Ärzt:innen in Ausbildung bei der Ärztekammer
  • Einführung eines Online-Evaluierungstools für die Ausbildung an den einzelnen Spitälern und Abteilungen sowie Veröffentlichung der Ergebnisse
  • Mehr Sonderurlaub für Ärzt:innen in Ausbildung (mindestens 14 Tage)
  • Einführung einer Tauschbörse für den temporären Austausch mit anderen Spitälern, Abteilungen oder dem niedergelassenen Bereich
  • Regelmäßige interne Fortbildungen an allen Abteilungen und Förderung von externen Aus- und Weiterbildungen

Ein Bekenntnis zur Wertschätzung und Fingerzeig für die Zukunft

Nach erfolgter Freigabe der einschlägigen Impfstoffe wurde in der Stadt Wien rasch das System der Covid-Impfstraßen etabliert. Außer Streit steht hierzulande, dass die medizinische Leitung einer Impfstraße durch Ärztinnen und Ärzte erfolgt. Als solche verfügen wir über die beste Ausbildung und stellen ein kompetentes Gegenüber beim Impfgespräch dar. Auch können wir beim Auftreten von Komplikationen unmittelbar nach der Impfung entsprechend Hilfe leisten. Hinzu kommt das hohe Vertrauen, das unser Berufsstand in der Bevölkerung genießt. Mit diesem kann unter anderem Skepsis im Zusammenhang mit der Impfung entgegengewirkt werden. Nicht auszudenken, wie viele Menschen zusätzlich auf eine rasche Impfung verzichtet hätten, wenn politisch auch noch entschieden worden wäre, auch ohne Ärztinnen und Ärzte zu impfen.

Es steht auch völlig außer Frage, dass der damit einhergehende Service für unser Gesundheitssystem wirtschaftlich argumentierbar und leistbar ist. Die Ärzteschaft wollte diese Aufgabe übernehmen, und die Verantwortlichen in Wien wollten die Impfstraßen zum Laufen bringen.
Konkret stand also die Wiener Ärztekammer in diesem Zusammenhang vor der Herausforderung der Verhandlung der Impfhonorare. Dabei wurde eine Einigung mit dem Gesundheitsministerium erzielt, die einen Betrag in Höhe von € 150,– pro Stunde vorschreibt.

Es handelt sich dabei bekanntermaßen um einen Stundensatz, der über jenem liegt, den Ärztinnen und Ärzte in den Spitälern und in vielen Ordinationen beziehen. Wir verschließen unsere Augen auch nicht vor dem Umstand, dass diese Begebenheit mitunter dazu geführt hat, dass Kolleginnen und Kollegen die finanziell attraktivere Tätigkeit in den Impfstraßen beispielsweise Vertretungstätigkeiten für niedergelassene Kolleginnen und Kollegen vorgezogen haben. Dass es vor diesem Hintergrund zu Engpässen gekommen ist, ist ebenfalls nicht von der Hand zu weisen.

Dennoch sind wir der festen Überzeugung, richtig gehandelt zu haben. Es wäre im Hinblick auf die immense Bedeutung ärztlicher Arbeit sowie unsere langjährigen Bemühungen zu einer diesbezüglichen Bewusstseinsbildung in höchstem Maße unverantwortlich gewesen, sich nicht für das bestmögliche Verhandlungsergebnis zugunsten der Wiener Ärztinnen und Ärzte einzusetzen.

Die damit offenbar gewordene Problematik bestärkt uns vielmehr in der Ansicht, dass der reguläre Verdienst der Ärztinnen und Ärzte deutlich zu niedrig angesetzt ist, das System mit den vorhandenen Sätzen nicht aufrecht zu erhalten ist. Wir sind der festen Überzeugung, dass ärztliche Arbeit mehr wert sein muss. Vor diesem Hintergrund verstehen wir die erfolgte Einigung vielmehr als Auftrag und Fingerzeig für die Zukunft. Es wäre ein völlig falscher Ansatz, personellen Engpässen, die beispielsweise aufgrund finanziell unattraktiverer Vertretung in Ordinationen von Hausärztinnen und Hausärzten bzw. Kinderärztinnen und Kinderärzten zutage getreten sind, mit niedrigeren Honoraren in neuen Verhandlungsrunden zu begegnen. Vielmehr gilt es, das Pferd von der richtigen Seite aufzuzäumen und entschieden für eine angemessene Wertschätzung ärztlicher Arbeit in sämtlichen Bereichen einzutreten. Mit unserem Verhandlungserfolg haben wir als Team Szekeres unter Beweis gestellt, dass wir in der Lage sind, bessere Ergebnisse für unsere Ärztinnen und Ärzte zu erzielen.

von Hamid Schirasi-Fard

Wiens Ordinationen hatten ausreichend Schutzmaterial und auch die Impf-Priorisierung in Wien war eine Erfolgsgeschichte, weil das Gemeinsame stets vor das Trennende gestellt wurde.

Mit erfolgter Zulassung der entsprechenden Vakzine wurde der internationalen Staatengemeinschaft im Frühjahr 2021 der entscheidende Schlüssel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an die Hand gegeben. Es ist unstrittig, dass die Impfung in der Regel unter anderem vor schweren Verläufen schützt sowie ein kürzeres Zeitfenster im Hinblick auf eine Übertragung des Virus schafft.

Im Frühjahr standen wir nach der gegenständlichen Freigabe auch in Österreich vor der enormen Herausforderung der Priorisierung. Infolge einer gemeinsamen Anstrengung aller Fraktionen der Ärztekammer, in deren Rahmen alle Kräfte gebündelt und das Gemeinsame stets vor das Trennende gestellt wurde, ist es gelungen, einen überaus effizienten Modus zu finden. Als Resultat dieser Bemühungen konnten die Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsberufe in Wien besonders schnell geimpft werden.

In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Wien wurden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie das Organisationspersonals in den Ordinationen sofort nach Verfügbarkeit von Impfstoff geimpft. Dadurch konnten weitere Quarantäne-Situationen, die eine untragbare Belastung des Gesundheitssystems dargestellt hätten, grosso modo hintangehalten werden. Die skizzierten gemeinsamen Kraftanstrengungen gepaart mit den raschen Impfaktionen in den Wiener Spitälern, haben dem Wiener Gesundheitssystem im Übrigen eine österreichweit beachtete Vorreiterrolle angedeihen lassen.

„Mit dem erfolgten Schulterschluss im Zusammenhang mit der Impfpriorisierung haben Ärztekammer und Stadt Wien einen entscheidenden Beitrag zu einem funktionierenden Gesundheitssystem geleistet. Dieser Sachverhalt illustriert erneut eindrucksvoll, wie viel wir als Wiener Ärztekammer bewegen können, wenn Gemeinsames vor Trennendes gestellt wird“, sieht sich auch unser Präsident Thomas Szekeres in seinem Credo bestärkt. Das hat nämlich in einigen Bundesländern nicht funktioniert.

Eine weitere Erfolgsgeschichte, war die rasche und ständige Verfügbarkeit von Schutzausrüstung in den Ordinationen.
Der Wiener Ärztekammer ist es von Beginn der Pandemie an gelungen, Schutzausrüstung zu besorgen. Unser Präsident Dr. Thomas Szekeres musste im Frühjahr dafür sogar beim deutschen Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier intervenieren, um blockierte Lieferungen nach Österreich freizubekommen. Der entscheidende Grund, warum es dann auch geklappt hat. Die österreichische Bundesregierung war zunächst bei der deutschen Bundesregierung mit dieser Forderung abgeblitzt.

Im Laufe der Zeit erfolgte diese Beschaffung gemeinsam mit der Stadt Wien. Bis heute können alle Ordinationen wöchentlich eine großzügige Menge an Masken, Handschuhen und weiteren Schutzmaterialien beziehen. Die Kosten dafür trägt, nach erfolgreichen Verhandlungen, der Bund an die Stadt Wien, die damit für die Beschaffung und das zur Verfügung stellen an die Ordinationen verantwortlich ist. In dieser Form gibt es das nur in Wien. Da dies ein Erfolgsmodell ist, haben wir auch schon die Bestätigung, dass dieser Ordinationsbedarf für unbestimmte Zeit auch weiterhin durch die öffentliche Hand zur Verfügung gestellt werden wird.

von Dr. Hamid Schirasi-Fard

von Isabella Clara Heissenberger-Mass

Mit 1. Juli 2015 trat die Vereinbarung über neue Arbeitszeiten und Gehälter für Ärztinnen und Ärzte im Wiener Gesundheitsverbund in Kraft. Kernpunkt ist die Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinie, derzufolge die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in Zukunft nicht mehr überschritten werden darf (bis 2021 gelten Übergangsbestimmungen).

Die wöchentliche Normalarbeitszeit liegt im Falle einer Vollzeitverpflichtung für alle Ärztinnen und Ärzte bei 40 Stunden. Dabei gilt die Fünftagewoche, wobei ein Arbeitstag mit acht Stunden Arbeitszeit veranschlagt wird. Die Diensteinteilung erfolgt in der jeweiligen Abteilung unter Einbindung sämtlicher Ärztinnen und Ärzte. Die Erstellung des Dienstplans muss zwei Monate im Voraus erfolgen, verbindlich wird dieser zwei Wochen vor dem jeweiligen Monatsersten. Die Dienstlast soll innerhalb der Abteilungen gerecht verteilt werden, und es ist auf die individuelle Lebenssituation (Work-Life-Balance) Rücksicht zu nehmen.

Was in der Theorie einigermaßen nachvollziehbar klingt, fördert in der Praxis beträchtliche Probleme zutage. Konkret kann in den meisten Abteilungen – der Personalmangel lässt grüßen – ein Regelbetrieb nur durch bereits im Vorfeld geplante Überstunden der dort tätigen Ärztinnen und Ärzte gewährleistet werden.

So wird der Dienstplangestaltung in der Realität längst keine 40-Stunden-Woche zugrunde gelegt. Aufgrund von meist zu knapp bemessenem Personal sowie durch falsche Berechnungen der zum regulären Betrieb notwendigen Vollzeitäquivalenten sind zumeist bereits bis zu 48 Stunden pro Woche im Sollplan vorgesehen.

Unplanmäßige Ausfälle durch Schwangerschaft oder Langzeitkrankenstände sowie Stundenreduktion einzelner Kolleginnen und Kollegen sind dann nur noch mit einer massiven Stundenüberschreitung durch Ärztinnen und Ärzte, die einer Vollzeitverpflichtung nachgehen, zu kompensieren.

Nicht zuletzt zeigt die äußerst wichtige und unabdingbare Umsetzung der Wochen- bzw. Wochenendruhe gemäß Arbeitsruhegesetz in der Dienstplangestaltung in der Praxis zusätzlich die Grenzen auf. Ärztinnen und Ärzte, die innerhalb ihrer Wochenendruhe geplante Dienste versehen, haben zurecht Anspruch auf eine entsprechende ununterbrochene 36-stündige Wochenruhe in der jeweiligen Kalenderwoche. Im Falle eines ungeplanten Diensteinsprunges zb aufgrund eines Krankenstandes während der vorgesehenen wöchentlichen Ruhezeit ergibt sich somit Anspruch auf Ersatzruhe in der folgenden Woche, welche auf die Wochenarbeitszeit anzurechnen ist. Dies führt unweigerlichdazu, dass zeitlich nachfolgende schon geplante Dienste der betreffenden Person dann wiederum abzugegeben sind und somit erneut vom restlichen Team kompensiert werden müssen, was in einer veritablen Endlosschleife mündet.

Korrespondierend dazu ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass die enorme Komplexität, die mit der Dienstplanerstellung einhergeht, einen nicht unbeträchtlichen Personalaufwand erzeugt, der wiederum aufgefangen werden muss. In der Praxis manifestieren sich in diesem Zusammenhang auch Fragestellungen hinsichtlich personeller Zuständigkeit und Verantwortlichkeit sowie oft auch Funktionsweise der verwendeten Programme.

Das Team Szekeres hält fest, dass 40 Stunden Arbeitszeit ausreichen müssen.

Um eine adäquate Gesundheitsversorgung durch hochqualifizierte Ärztinnen und Ärzte sicherstellen zu können, ist es unabdingbar, personelle Ressourcen in einem Ausmaß bereitzustellen, welches nicht bereits im Falle von Urlaub, Krankheit oder Karenz zu einer Unterbesetzung führt, denn nur dann ist die Umsetzung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und eine gerechte Dienstplangestaltung auch wirklich möglich.

Gemeinsam setzen wir uns für alle jungen Kolleg:innen ein, um der Ausbildung der zukünftigen Fachärztinnen und Fachärzte endlich den Stellenwert zu verleihen, den sie verdient!

Unsere Ziele lauten:

Ausbildung:

  • Ausbildungszeit ist Dienstzeit – Ausbildungszeit mit 20% im Dienstplan einplanen
  • Fundierte Ausbildung muss in einer 40 (max. 48) Stunden Woche möglich sein
  • Jede Abteilung muss ein Ausbildungskonzept vorlegen, welches konsequent eingehalten wird
  • Mehrere Ausbildungsbeauftragte an einer Abteilung etablieren und zyklische Überprüfung der Tätigkeit
  • Honorierung der Tätigkeit von engagierten Ausbildnern
  • Einführung einer Ombudsstelle für Ärzte*innen in Ausbildung bei der ÄK
  • Einführung eines Online Evaluierungstools für die Ausbildung an den einzelnen Spitälern und Abteilungen
  • Mehr Sonderurlaub für Ärzt*innen in Ausbildung (min. 14 Tage)
  • Einführung einer Tauschbörse für den temp. Austausch mit anderen Spitälern, Abteilungen od. niedergelassenen Bereich
  • Konsequente Vidierung der Ambulanztätigkeit
  • Regelmäßige Fortbildungen an allen Abteilungen

Familienfreundliche Ausbildung:

  • Erweiterung der Kinderbetreuungsmöglichkeiten in den Spitälern
  • Fortbildungsprogramme für Karenzierte etablieren und ausbauen
  • Wiedereinstieg nach der Karenz erleichtern (Förderprogramme)
  • Erleichterung der Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung
  • Förderung von Väterkarenzen

Arbeitszeit:

  • Strikte Einhaltung des AZGs, keine Opt-out Regelung
  • Konsequente Umsetzung der 40 Stunden Woche
  • Kontrolle zur Einhaltung der Kettenvertragsregelung
  • Faire Dienstplangestaltung
    • Gleichmäßige Verteilung der Überstunden auf FA/TÄ
    • Einhaltung der 50% freien Wochenenden im Durchrechnungszeitraum
    • Ruhezeiten einhalten
    • Faire Verteilung der Feiertags- und Wochenenddienste
    • Rechtzeitige Urlaubsplanung ermöglichenb
  • Stichprobenartige Kontrolle der durchschnittlichen Arbeitszeit von Ärzt*innen in Ausbildung
  • Einhaltung der 3-Monats-Frist für die Rotationen in der Allgemeinmedizinausbildung

Lehrarztpraxis:

  • Bundesländer übergreifende Tätigkeit Wien-Niederösterreich ermöglichen
  • Zuverdienst während Lehrarztpraxis ermöglichen (nicht nur während Pandemie!)
  • Dienste im „Stammspital“ während Lehrarztpraxis ermöglichen
  • Freiwillige Verlängerung der Lehrarztpraxis
  • Lehrarztpraxis zu jeder Zeit der Ausbildung möglich machen
  • Förderung der Lehrarztpraxis auch für Fachausbildungen
  • Lehrarztpraxis nach der Basisausbildung zur Überbrückung der Wartezeit auf die Facharztausbildung

Allgemeinmedizin-Ausbildung:

  • Facharzt für Allgemeinmedizin endlich umsetzen
  • Ausbildungskonzepte für Allgemeinmediziner*innen (Unterscheidung zu BA) an jeder Abteilung etablieren
  • Einführung eines Referats für Allgemeinmedizin Ausbildung (Überprüfung der Ausbildungskonzepte und Umsetzung)
  • Verpflichtende Zuteilung zu den Ambulanzen während den Rotationen (min. 25% Ambulanztätigkeit)
  • Flexiblere Gestaltung der Wahl- und Pflichtfächer
  • Angleichung an die Assistenzärzt*innen Ausbildung
  • Wechsel von Allgemein- in Facharztausbildung zu jeder Zeit ermöglichen

Wohlfahrtsfonds:

  • Reduzierte Beiträge für Ärzt*innen in Ausbildung (6% statt 12%)
  • Bessere Informationen für Ärzt*innen in Ausbildung
    • Regelmäßige Informationsveranstaltungen für neu eingetretene Ärzt*innen
    • Informationsveranstaltung bereits im KPJ
    • Welche weiteren Vorteile hab ich durch den WFF
  • Erhöhte Transparenz des WFF – Wieviel wird wo investiert?
  • Einführung eines eigenen vereinfachten Erhebungsbogens für Ärzt*innen in Ausbildung
  • Beitragsreduktionen während weiterführenden Ausbildungen ermöglichen

Transparenz der Ärztekammer:

  • Informationsveranstaltungen für Uni-Absolvent*innen (Funktion und Aufbau der Kammer)
  • Willkommensbrief und Infobroschüre für neu eingetretene Ärzt*innen
  • Transparenz zur Verwendung der Ärztekammerbeiträge
    • Mandatar*innen Gehälter
    • Referate
    • Aufwandsabgeltungen

Spitäler:

  • Maximale Anzahl an zu betreuenden „Betten“ im Dienst einführen: max. 60 (wie auch bei abteilungsübergreifender Tätigkeit)
  • Honorierung der Tätigkeit der Ausbilder*innen (ausbildende Ärzt*innen in den Spitälern halten)
  • Reevaluation der gestrichenen Dienstposten
  • Garderobe und Spind für jeden Arzt und Ärztin in Ausbildung inkl. Geschützter Umkleidemöglichkeit
  • Regelmäßige Einschulung in Dienstplanmodelle, Arbeitszeitgesetz, Wochenruhe, Gehaltsabrechnung, etc.
  • Erweiterung des Speisenangebots in den Kantinen (vegetarisch, vegan)
von Birgit Harisch-Lanschützer

Seit vielen Jahren werden wir als selbstständige Notärztinnen und Notärzte deutlich unter unserer Leistung bezahlt. Jahrelang wurden die niedrigen Stundentarife schweigend hingenommen, da es in unserer Branche unschicklich erscheint, über Geld zu sprechen, üben wir doch immerhin einen sozialen Beruf aus. Man möchte ja auf keinen Fall den Eindruck erwecken, man sei nur am Geld interessiert. Auch medial werden wir Ärztinnen und Ärzte gerne so dargestellt, als wären wir immens überbezahlt und würden trotzdem nur raunzen. Dieses Phänomen konnte man zuletzt bekanntlich auch bei den Berichten über die derzeitigen Impftarife beobachten.

Ich bin Notärztin geworden, obwohl ich wusste, dass es sich hierbei nicht um die lukrativste Sparte der Medizin handelt. Schließlich gehört mein Herz der Notfallmedizin seit ich mit 16 Jahren einen Erste-Hilfe-Kurs besucht habe. Auch bin ich durch meinen Vater erblich „vorbelastet“, der seit vielen Jahren mit Leib und Seele als Notarzt tätig ist und mir die Liebe zur Notfallmedizin von klein auf vorgelebt hat. Ich habe in den letzten Jahren kaum darüber nachgedacht, dass die Tarife, die man uns für diese körperlich und psychisch sehr herausfordernde Arbeit bezahlt, dieser Tätigkeit eigentlich unwürdig sind. Zu sehr liebte ich diese Arbeit und kam daher gar nicht auf die Idee, dass man hier etwas ändern könnte. Auch spricht man über Geld ja irgendwie nicht.

In der Pandemie zeigte sich plötzlich, dass man uns doch sehr braucht. Um uns zu motivieren, neben der teilweise sehr anstrengenden Arbeit im Krankenhaus, in der Ordination und auf der Straße zusätzlich in unserer Freizeit zu arbeiten, war es nun plötzlich möglich, das Dreifache der bisherigen Notarzttarife anzubieten, wohlgemerkt für eine wesentlich einfachere Tätigkeit. Während ich bisher für 49 Euro brutto (ca. 22 Euro netto) pro Stunde teils in klirrender Kälte, strömendem Regen, tosendem Schneegestöber oder in Dachgeschoßwohnungen bei 50°C im Sommer Menschenleben rettete, bekomme ich nun 150 Euro dafür, dass ich in einem angenehm klimatisierten Raum mit Menschen spreche und sie über eine Impfung aufkläre. Natürlich würden viele von uns auch kostenlos Impfaufklärungen durchführen, zumal uns unglaublich viel daran liegt, diese Pandemie zu beenden. Nichtsdestotrotz ist es auch durchaus schön, eine überaus angemessene Bezahlung zu erhalten, vor allem da wir in diese Richtung bisher nicht so verwöhnt waren.

Auch wenn ich meine Tätigkeit als Notärztin weiterhin liebe, fällt es mir nun doch schwer zu akzeptieren, dass ich fortan dermaßen unterbezahlt weiterarbeiten soll. Meines Erachtens bietet sich nun eine gute Gelegenheit, um über Geld und adäquate Bezahlung zu sprechen.

Angenommen, jemand ist ausschließlich selbstständig als Notärztin bzw. Notarzt tätig und arbeitet 40 Stunden pro Woche und 47 Wochen im Jahr. Dieser Person bleiben am Ende netto ca. 3000 Euro übrig (mit 14 Monatsgehältern gerechnet, um es mit einem angestellten Arzt bzw. einer angestellten Ärztin vergleichen zu können). Dieses Beispiel setzt im Übrigen voraus, dass man nicht durch Krankheit ausfällt. Nur wenige Menschen würden sich für einen monatlichen Gewinn von bestenfalls 3000 Euro, der mit den Jahren noch dazu nicht steigt, in die Selbstständigkeit mit all den damit verbundenen Risiken begeben. Machen wir uns nichts vor, der hier errechnete Betrag hält dem Vergleich zu einem Gehaltsschema etwa im Krankenhaus schlichtweg nicht stand.

Auch ein Gegenüberstellen mit einer simplen Angestelltentätigkeit im Wigev führt zu Ernüchterung. Eine Allgemeinmedizinerin bzw. ein Allgemeinmediziner hat eine freiberufliche Notärztin bzw. einen freiberuflichen Notarzt mit dem Grundgehalt bereits in der sechsten Gehaltsstufe überholt, eine Fachärztin bzw. ein Facharzt schon in der fünften. Hinzu kommen im Gegensatz zum fixen Stundenlohn bei Notärztinnen und Notärzten noch Extrazulagen für Nacht- und Wochenenddienste, sodass der Verdienst von angestellten Spitalsärztinnen und -ärzten jenen einer freiberuflichen Notärztin bzw. eines freiberuflichen Notarztes schon deutlich früher übersteigt. Dies alles geschieht wohlgemerkt bei fehlendem wirtschaftlichem Risiko, dafür aber sozialer Sicherheit bei Schwangerschaft, Krankheit oder ähnlichem. Auch bei einem Vergleich mit selbstständig in einer Ordination tätigen Fachärztinnen und Fachärzten steigen Notärztinnen und Notärzte schlecht aus, übersteigt doch deren Gewinn jenen eines Notarztes bzw. einer Notärztin meist um ein Vielfaches.

Recherchiert man im Internet, stößt man schnell auf Empfehlungen, denenzufolge für selbstständige Tätigkeiten jeglicher Art mindestens 55 Euro pro Stunde veranschlagt werden sollten. Bedenkt man nun, dass eine Notärztin bzw. ein Notarzt ein abgeschlossenes Studium sowie eine abgeschlossene Facharztausbildung benötigt, sich durch Literatur und Fortbildungen stets fachlich auf dem aktuellsten Stand halten muss sowie generell einer physisch und psychisch extrem herausfordernden Tätigkeit nachgeht, so erscheinen die derzeitigen 49 Euro ausgesprochen kümmerlich. Gemäß Internetrecherche wird der Stundensatz eines Rechtsanwalts übrigens zwischen 100 und 1000 Euro pro Stunde taxiert. Zumindest am unteren Wert sollten wir uns orientieren. Warum wir lediglich die Hälfte eines schlechtbezahlten Anwalts verdienen sollen, ergibt für mich keinen Sinn.

Betrachtet man die aktuelle Situation, haben wir bereits einen Notärztinnen- bzw. Notärztemangel, der sich noch verstärken wird. Bisher waren vor allem Allgemeinärztinnen und Allgemeinärzte sowie Anästhesisten hauptberuflich oder in ihrer Freizeit als Notärztinnen und Notärzte tätig. Es entscheiden sich allerdings immer weniger Ärztinnen und Ärzte für eine Laufbahn als Allgemeinmedizinerin bzw. Allgemeinmediziner. Gerade die jungen Ärztinnen und Ärzte achten noch mehr als wir Älteren auf eine gute Work-Life-Balance und ein entsprechendes Einkommen nach Ausbildungsende. Dazu wurde auch die Ausbildung zur Notärztin bzw. zum Notarzt erweitert, was grundsätzlich begrüßenswert ist, da eine fundierte Ausbildung und Erfahrung vorgewiesen werden sollte. Nicht wegzudiskutieren ist aber auch, dass dies den bestehenden Mangel weiter verstärken wird. Aktuell stehen die schlechtbezahlten Notarztdienste auch in Konkurrenz zu den gut bezahlten Impfdiensten. Es ist also höchste Zeit, hier aktiv zu werden, um die vorhandenen Notärztinnen und Notärzte weiterhin zu motivieren, Dienste zu versehen und zukünftige Notärztinnen und Notärzte zu motivieren, die zeitintensive Ausbildung zu absolvieren.

Finanziert wird das Rettungswesen in Österreich durch die Krankenkassen sowie Länder und Gemeinden, den sogenannten Rettungseuro. Auch wenn ich persönlich keinen Einblick in die Verteilung der Gelder habe, bin ich davon überzeugt, dass wir Notärztinnen und Notärzte mehr wert sind als 49 Euro pro Stunde, und ich bin mir auch sicher, dass die gebotene Anerkennung finanzierbar ist. Wenn sich die Gemeinde Wien einen Energetiker leisten kann, der für schlappe 95.000 Euro einen Schutzring um das KH Nord legt, erschließt sich mir nicht, warum wir Notärztinnen und Notärzte weiterhin für 49 Euro pro Stunde (Jahresbruttolohn bei 47 Arbeitswochen zu 40 Stunden = 92.120 Euro) arbeiten sollen.

Es ist klar festzuhalten, dass wir uns, obwohl wir unseren Beruf lieben und ihn aus sozialen Motiven gewählt haben, wünschen, dass unsere Arbeit wertgeschätzt und auch finanziell anerkannt wird. Dazu müssen nun die Krankenkassen sowie Länder und Gemeinden in die Pflicht genommen werden, hier eine angemessene Bezahlung, die sich meines Erachtens nicht unter 100 Euro pro Stunde bewegen dürfte, zu gewährleisten.

Ich setzte mich daher weiterhin dafür ein, eine adäquate Bezahlung für uns Notärztinnen und Notärzte zu erreichen, und halte Sie über die erzielten Fortschritte auf dem Laufenden.