Von Katharina Hawlik
Marlene Sachs Team Thomas Szekeres
und Marlene Sachs

Bereits seit 2013 ist die Rede davon: Mit der neuen Ausbildungsordnung sollte eine Fachärztin bzw. ein Facharzt für Allgemeinmedizin kommen, die Ausbildung Allgemeinmedizin verbessert und die Allgemeinmedizin als solche attraktiviert werden. Ich hatte mein Studium damals noch nicht abgeschlossen, wusste aber bereits, dass ich auf diese neue Ausbildung und diese Fachärztin bzw. diesen Facharzt für Allgemeinmedizin unbedingt warten will. 

Dann kam die Ausbildungsordnung 2015 – aber leider wurden die Versprechungen nicht entsprechend in die Tat umgesetzt. Es gab weder den Titel der Fachärztin bzw. des Facharztes noch wurde der Turnus und damit die Ausbildung grundlegend verändert oder verbessert. 

Im Gegenteil, manche der Änderungen wirkten sich leider sogar negativ auf die Ausbildung Allgemeinmedizin aus: Zum Bespiel war es früher leicht möglich, bereits vor Beginn oder während des Spitalsturnus eine Rotation in einer Lehrarztpraxis zu absolvieren. Viele Kolleg:innen konnten auf diese Weise wichtige Einblicke in die Arbeitswelt der Allgemeinmedizin gewinnen und bekamen eine gute Vorbereitung auf den Klinikalltag. Durch das direkte Mentoring der Lehrpraxisärzt:innen wurde  es den jungen Kolleg:innen schmackhaft gemacht, sich auch langfristig für die Allgemeinmedizin zu entscheiden.

Derzeit ist die Absolvierung der Lehrpraxis nur mehr am Ende der Ausbildung möglich, und man erfährt erst nach einer 36-monatigen Ausbildung, wie das Berufsbild Allgemeinmedizin eigentlich aussieht. Auch das 1:1-Mentoring ist zu diesem Zeitpunkt ein anderes, zumal in diesem Stadium erwartet wird, dass die Kolleg:innen bereits gut durch die Spitäler ausgebildet wurden. Oft werden diese daher als zusätzliche und günstige Arbeitskräfte eingesetzt, die bereits selbständig arbeiten müssen. (Mehr dazu bereits in diesem Artikel zur Lehrarztpraxis)

Durch die Einführung der Basisausbildung gibt es nun einen neunmonatigen Common Trunk für alle Ärzt:innen in Ausbildung, der quasi einem Kurzturnus mit drei Rotationen gleichkommt. Dies hat aber nicht zu einer Verbesserung der Ausbildung geführt. Für die Ausbildungsärzt:innen geht die Basisausbildung einfach für weitere 27 Monate Spitalsturnus weiter, denn zwischen Ärzt:innen der Basisausbildung im ersten Ausbildungsjahr und Ärzt:innen in der Allgemeinmedizinausbildung im letzten Ausbildungsjahr wird leider hinsichtlich Aufgabenverteilung und Verantwortungsniveau kaum ein Unterschied gemacht. Dieser Umstand ist für die beinahe fertigen Allgemeinmediziner:innen frustrierend, zudem dürfte es damit nicht gelingen, jungen Ärzt:innen in Basisausbildung die Allgemeinmedizin schmackhaft zu machen. Warum sollte ich mich für eine Ausbildung entscheiden, in der ich nach drei Jahren immer noch die gleichen Routinetätigkeiten durchführen muss, die niemand machen will? 

Nun steht die Fachärztin bzw. der Facharzt für Allgemeinmedizin erneut im Koalitionsvertrag der Regierung, aber außer der bereits vereinbarten schrittweisen Verlängerung der verpflichtenden Lehrärzt:innenpraxis von sechs Monaten auf zunächst neun Monate (ab Ausbildungsbeginn 1.6.2022) und langfristig auf zwölf Monate ist bisher noch nicht viel bekannt.

Eine Verlängerung der Lehrärzt:innenpraxis, noch dazu nur am Ende der Ausbildung, ist jedoch nicht genug, um einer Fachärzt:innenausbildung zu gleichen. Ohne eine Verbesserung des Spitalsturnus und ohne einer Anpassung des Gehalts in der Lehrpraxis werden sich immer weniger Kolleg:innen für diese Ausbildung entscheiden. 

Wien hat sich dabei noch selbst eine Flanke geöffnet: So gibt es hier bereits jetzt zu wenige Lehrpraxisstellen, um allen Absolvent:innen einen Platz anbieten zu können. Ein Wechsel ins umliegende Bundesland ist de facto nicht möglich, da man dort in einem Krankenhaus angestellt sein muss, um die Lehrpraxis zu absolvieren. Im Gegensatz dazu ist dies in den WiGev-Häusern nicht möglich und führt aufgrund der fehlenden Nacht- und Wochenenddienste zu starken Gehaltseinbußen von mehr als 2000 Euro (mehr dazu hier). Das wollen und können sich viele fast fertige Allgemeinmediziner:innen nicht leisten. Folglich suchen sich diese andere Anstellungen oder wechseln letztlich doch noch in ein Fach. 

Doch auch der Wechsel von der Allgemeinmedizin in ein Fach ist im WiGev nicht möglich (im großen Unterschied zu anderen Fächern, wo dies aufgrund des Wegfalls der Gegenfächer oft praktiziert wird). Habe ich also mit der Allgemeinmedizinausbildung begonnen, kann ich für die gesamte Zeit meiner Ausbildung offiziell nicht mehr in ein anderes Fach wechseln. Inoffiziell ist es möglich, wenn es sich dabei um ein Mangelfach handelt oder sich Primaria besonders für jemanden einsetzten – selbst dann ist dieser Vorgang jedoch schwierig und mit viel Unsicherheit verbunden. Für Jungärzt:innen, die sich für die Allgemeinmedizin interessieren, wird die Ausbildung dadurch leider nicht attraktiver. Eine Ausbildung, an die ich für drei Jahre gebunden bin, und die mich nicht wechseln lässt, wirkt einschränkend, noch dazu, wenn man nicht weiß, was einen am Ende in der Praxis erwartet. Zudem fühlt es sich so an, als wäre man im Topf derer übriggeblieben, die keine andere Wahl hatten. 

Nicht nur der Wechsel ist schwierig: Sollte man diesen schaffen, kommt hinzu, dass die Ausbildung Allgemeinmedizin nicht mehr auf andere Fächer anrechenbar ist. Bei einem Wechsel ins Fach Innere Medizin werden die neun Monate Innere Medizin des Turnus nicht angerechnet, da man ja „nur“ im Turnus Allgemeinmedizin ist. Umgekehrt würden allerdings bei einem Wechsel vom Fach Innere Medizin in die Allgemeinmedizin die Monate Innere Medizin angerechnet werden. Will ich eine solide und gute Ausbildung für Innere Medizin, aber langfristig in der Allgemeinmedizin tätig sein, ist es in Wien besser, ich starte eine Ausbildung für Innere Medizin und wechsle nach zwölf Monaten in den Turnus Allgemeinmedizin. Denn leider trifft die Formulierung „nur Turnus“ den Nagel auf den Kopf: Im Turnus sind wir für jene Dinge zuständig, die in der Routinearbeit übrigbleiben, für die sich niemand zuständig fühlt bzw. die niemand machen will. Eine solche Unterscheidung der Tätigkeiten der Ärzt:innen in Ausbildung, die von den Ausbildungsjahren unabhängig ist, dafür vielmehr von der Ausbildung selbst (Allgemeinmedizin oder Fach) abhängt, gibt es in anderen Ländern nicht. Waren es während der Covid-Pandemie die Covid- Abstriche, sind es in Nicht-Pandemiezeiten Routineaufnahmen, Schreibarbeiten in Papierkurven, Entlassungsbriefe etc. In die Ambulanzen kommen wir gerade auf internen Abteilungen kaum, obwohl genau das jene Arbeit wäre, die für die Allgemeinmedizin relevant ist: Wie stelle ich einen Blutdruck richtig ein, wie entwickle ich ein Insulin-Schema, welche Alarmglocken müssen bei onkologischen Patient:innen in der Allgemeinmedizin läuten? 

Mir war bereits früh in der Ausbildung klar, dass Allgemeinmedizin jenes Fach darstellt, in dem man das breiteste und damit umfassendste Wissen braucht, die Patient:innen ganzheitlich betrachten muss und den Fokus nicht nur auf ein Organ oder ein Problem legen darf. Für mich war und ist es eines der spannendsten Fächer der Medizin, mit der größten Abwechslung im Alltag und der flexibelsten Gestaltung der Work-Life-Balance. Eigentlich würde es sich hierbei um einen sehr attraktiven Job handeln – wenn er nicht durch das Ausbildungssystem unattraktiv gemacht würde. 

Das sind unsere Ziele für die Allgemeinmedizin: 

  • Eine Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemeinmedizin, die dieser Aufgabe gerecht wird und mit einer Angleichung der Tarife auf Fachärzt:innenniveau einhergeht
  • Ein attraktives Ausbildungsmodell für die Allgemeinmedizin, das über eine alleinige Verlängerung der Lehrärzt:innenpraxis hinaus geht
  • Mitentscheiden! Die Sektion Allgemeinmedizin der Österreichischen Ärztekammer verhandelt in diesem Moment die Fachärztin bzw. den Facharzt für Allgemeinmedizin gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit. Wir als junge und zukünftige Allgemeinmediziner:innen wollen mitsprechen können! 
  • Flexiblere Gestaltung der Wahl- und Pflichtfächer
  • Verbesserung der Entlohnung während der Lehrpraxiszeit und Möglichkeit des Zuverdienstes über Dienste und Anstellungen im Krankenhaus
  • Wechsel von Allgemein- in Fachärztinnenausbildung und umgekehrt zu jeder Zeit ermöglichen
  • Einführung eines Referats für die Allgemeinmedizin-Ausbildung (Überprüfung der Ausbildungskonzepte und Umsetzung)
  • Ausbildungskonzepte und Ansprechpartner:innen für Allgemeinmediziner:innen (mit Unterscheidung zu Basisausbildung) an jeder Abteilung etablieren und Angleichung an die Assistenzärzt:innen-Ausbildung (Assistenzärzt:innen in Ausbildung Allgemeinmedizin)

Thomas Szekeres für die Ärztekammerwahl Wien 2022
Von Thomas Szekeres

In politischen Kreisen gilt das Modell der Primärversorgungszentren, also ein Zusammenschluss von mindestens drei Ärzt:innen für Allgemeinmedizin mit Vertreter:innen anderer Gesundheitsberufe, als das Allheilmittel schlechthin. Politiker:innen sämtlicher Parteien sind der Überzeugung, die Primärversorgung mit solchen Zentren besser erbringen zu können und drängen deshalb auf die Gründung möglichst vieler dieser Einrichtungen. 

Aus unserer Sicht machen Primärversorgungszentren grundsätzlich durchaus Sinn, als alleiniges Modell wollen wir diese jedoch nicht begreifen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. So gestaltet sich in der Praxis die Zusammenarbeit mehrerer Kolleg:innen nicht immer friktionsfrei, darüber hinaus gibt es viele Ärzt:innen, die Einzelordinationen bevorzugen. Auch für die Patient:innen stellt sich die Situation unterschiedlich dar. Jüngere etwa favorisieren den kurzen Stopp in einem PVZ, Ältere bevorzugen in der Regel hingegen tendenziell die klassische Betreuung durch ihre Hausärzt:innen. Unserer Ansicht nach sollten beide Modelle offenstehen. Darüber hinaus gibt es auch Netzwerke, die eine engere Abstimmung mehrerer Einzelordinationen ermöglichen. 

Thomas Szekeres für die Ärztekammerwahl Wien 2022
Von Thomas Szekeres
Dr. Nina Böck  im Team Szekeres
und Nina Böck

Hausärzt:innen gelten ohne Zweifel als die absoluten Lieblinge der Patient:innen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. In der Regel sucht man sich seine Hausärztin bzw. seinen Hausarzt selbst aus und wird von dieser bzw. diesem oft ein Leben lang begleitet. Hausärzt:innen kennen ihre Patient:innen bzw. deren Umfeld und können bei Krankheit rasch helfen.

Was für Patient:innen selbstverständlich ist, gilt jedoch nicht für das System. Dieses kann bekanntlich nicht mit der gebotenen Wertschätzung aufwarten. Hausärzt:innen werden viel schlechter bezahlt als Fachärzt:innen. Weiters entscheiden sich oft insbesondere Frauen mit Kinderwunsch, wegen mangelnder finanzieller Absicherung im Falle einer Schwangerschaft, gegen den Schritt in die Selbstständigkeit. Daraus resultieren zunehmend Probleme im Zusammenhang mit der Nachbesetzung von Kassenstellen.

In manchen Bezirken werden aus diesem Grund bereits Förderungen ausgeschüttet. Unserer Ansicht nach sollte neben der Einführung der Fachärztin bzw. des Facharztes für Allgemeinmedizin, auch das Honorar an jenes der Fachärzt:innen angeglichen und somit wesentlich angehoben werden. Außerdem denken wir, dass innovative Karenzmodelle für werdende Mütter und Väter mit eigner Praxis geschaffen werden müssen. Damit würde man Hausärzt:innen die verdiente Wertschätzung angedeihen lassen und einen wichtigen Beitrag leisten, um die benötigten Stellen künftig leichter besetzen zu können. Darüber hinaus braucht es regionale Förderungen und günstige Finanzierungen bei der Ordinationserrichtung. Auf diese Weise sollte es auch gelingen, Engpässe in der Primärversorgung in den Griff zu bekommen.

Marina Hönigschmid für das Team Szekeres Ärztekammerwahl Wien 2022
Von Marina Hönigschmid
und Elke Wirtinger

Übergriffe auf Kolleg:innen haben im Zuge der Pandemie weiter zugenommen und sind zurecht auch in den medialen Fokus gerückt. Bei Gewalt an Ärzt:innen handelt es sich jedoch um kein neuartiges Phänomen. Das Team Szekeres setzt sich seit vielen Jahren mit konkreten Initiativen für ein sicheres Arbeitsumfeld ein. So wurde 2019 unserem Antrag auf Implementierung einer Ombudsstelle stattgegeben – wenige Monate bevor uns alle eine Messerattacke in einem Wiener Krankenhaus zutiefst erschütterte. Weitere Maßnahmen wurden auf den Weg gebracht und dringliche Forderungen eingemahnt.

In einer im Jänner erschienenen langen Liste an Empfehlungen des Innenministeriums wird in Spitälern tätigen Kolleg:innen unter anderem nahegelegt, den Arbeitsplatz nur noch in Gruppen zu verlassen. Dieses verstörende Bild veranschaulicht die prekäre Sicherheitslage, der sich Ärzt:innen zunehmend ausgesetzt sehen.

Bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie konnte die Situation getrost als äußerst angespannt bezeichnet werden. Eine von Dr. Marina Hönigschmid und Dr. Elke Wirtinger, beide Mitglieder des Team Szekeres, im Jahr 2019 initiierte Studie förderte niederschmetternde Erkenntnisse zutage. Damals gaben 60,8 Prozent der befragten Ärzt:innen an, in den vergangenen sechs Monaten persönlich durch verbale Aggression oder körperliche Angriffe attackiert worden zu sein. Bei Frauen lag der Wert mit 63,4 Prozent sogar höher, tendenziell stärker betroffen sind junge Kolleg:innen (69,1 Prozent).

Die Hemmschwelle sinkt

Heruntergebrochen auf das Fach, manifestiert sich ein besonders hoher Anteil im Bereich der Kinderärzt:innen. Besonders beunruhigend sind Beschimpfungen direkt in den Ambulanzen und Ordinationen, darüber hinaus ist vor allem in den Krankenhäusern das Phänomen körperlicher Aggression zu beobachten. Zumeist geht die Gewalt dabei von den Patient:innen bzw. deren Angehörigen aus. Generell ist im Arbeitsalltag der Wiener Ärzt:innen ein Sinken der Hemmschwelle hinsichtlich Beleidigungen und Gewalt deutlich erkennbar.

Oftmals resultieren die Angriffe aus Unverständnis über lange Wartezeiten. Den hohen Erwartungen, rasch behandelt werden zu können, stehen ein immer größer werdender Arbeitsanfall sowie erhöhter Dokumentationsaufwand gegenüber – Phänomene, die durch begrenzten technischen Fortschritt und akuten Personalmangel befeuert werden.

Einführung einer Ombudsstelle erreicht

Im Frühjahr 2019 wurde auf Antrag von Dr. Marina Hönigschmid in der Ärztekammer eine Taskforce für Personalsicherheit gegründet. Zusammen mit Dr. Elke Wirtinger und einigen anderen Kolleg:innen wurde an konkreten Lösungen und Verbesserungen gearbeitet. Als bittere Pointe im zeitlichen Zusammenhang mit dieser Initiative des Team Szekeres wurde nur wenig später die Messerattacke auf einen Kollegen in einem Wiener Spital bekannt.

Um konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit auf den Boden zu bringen, haben wir überdies in der jüngsten Kuriensitzung erfolgreich einen Antrag eingebracht, der es Kolleg:innen im Angestelltenbereich künftig ermöglichen soll, Befunde mit einer Dienstnummer anstelle des vollen Namens unterzeichnen zu können. Auf diese Weise wird eine Rückverfolgung durch Patient:innen deutlich erschwert.

Unser Anspruch auf Anonymität

In Fällen von aggressivem Verhalten von Patient:innen waren viele Ärzt:innen bislang genötigt, die Befundausstellung zu verweigern, was die betroffenen Kolleg:innen jedoch in rechtliche Schwierigkeiten bringen kann und zudem der weiteren Behandlung hinderlich ist. Mit diesem bereits mehrheitlich beschlossenen und noch umzusetzenden Antrag wird es betroffenen angestellten Ärzt:innen (im niedergelassenen Bereich ist eine solche Regelung aufgrund der faktischen Gegebenheiten – Patient:innen kennen hier ihre Hausärzt:innen – nicht praktikabel) künftig möglich sein, situationsbedingt entweder mit dem Namen oder der Dienstnummer zu unterfertigen. Polizist:innen sowie Sanitäter:innen unterzeichnen längst mit einer Dienstnummer – eine Vorgangsweise, die im Lichte der zunehmenden Gewaltanwendung auch für die Ärzt:innenschaft möglich sein muss.

Darüber hinaus kämpfen wir weiter für Anonymität auch bei Impfungen außerhalb der eigenen Ordination. Weiters sprechen wir uns für die Installierung von Direktleitungen zwischen Ordinationen und den jeweils zuständigen Polizeidienststellen aus. Auf diese Weise kann ein schnelleres Einschreiten durch die Exekutive erreicht werden.

Das Team Szekeres wird weiter unnachgiebig und mit voller Kraft für die Sicherheit der Ärzt:innen eintreten.

Clemens Mädel im Team Szekeres für Ärztekammerwahl in Wien 2022
von Clemens Mädel

Viele im Spital arbeitende Kolleginnen und Kollegen sind mit der aktuellen Situation unzufrieden und hegen den Wunsch, sich weiterzuentwickeln. Der Weg, eine Kassenordination zu eröffnen, gleichzeitig aber die Anstellung im Spital zur Gänze aufzugeben, stellt jedoch für viele nicht die gewünschte Alternative dar. An dieser Stelle existieren, sofern eine Nebenbeschäftigung erlaubt ist, bekanntlich viele andere Möglichkeiten. Schließlich kann eine eigene Wahlarztordination betrieben werden, eine Einmietung in einem privaten Ärztezentrum erfolgen, darüber hinaus können andere ärztliche Leistungen wie beispielsweise Impfdienste angeboten werden.

Was ist darüber hinaus aus steuerlicher Sicht zu beachten? Wo muss was gemeldet werden? Welche Voraussetzungen werden benötigt? Welche finanziellen Möglichkeiten bieten die diversen Angebote, bzw. welche Kosten entstehen? Die hier angeführten Fragen halten nicht wenige Kolleginnen und Kollegen davon ab, diesen Schritt zu gehen.

An dieser Stelle ist es an der Ärztekammer, detaillierte Informationen bereitzustellen. Nach den Vorstellungen des Team Szekeres soll dazu vor allem eine Möglichkeit zum Austausch mit Personen, die den Weg in die Niederlassung bereits erfolgreich absolviert haben, geschaffen werden.
Dies kann beispielsweise durch die Abhaltung von Sprechstunden bewerkstelligt werden. Im Rahmen eines solche Forums können den Interessentinnen und Interessenten wichtige Erfahrungen mit auf den Weg gegeben werden. Korrespondierend dazu sprechen wir uns auch für die Schaffung einer (selbstverständlich werbefreien) Möglichkeit zur Fortbildung hinsichtlich steuerlicher Aspekte aus. Die Kurie der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bietet hier bereits ein gedrucktes Informationswerk an, jedoch sind an dieser Stelle persönliche Erfahrungen effektiver, wenn es darum geht, Ängste und Sorgen zu zerstreuen. Gerade jüngere Kolleginnen und Kollegen könnten auf diese Weise motiviert werden, diesen Schritt zu wagen.

von Helmut Steinbrecher

Mit der seit 2019 geltenden Notärztinnen/Notärzte-Verordnung hat die Ausbildung zur Notärztin bzw. zum Notarzt eine bemerkenswerte Aufwertung erfahren. Konnte die zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderliche Qualifikation bislang quasi nebenher, etwa durch den Besuch eines Wochenendkurses, erworben werden, so ist nun ein Nachweis in Form eines umfangreichen Rasterzeugnisses zu erbringen.

Die damit einhergehende Anhebung der Voraussetzungen zum Erwerb der notärztlichen Ausbildung ist angesichts der herausfordernden Situationen, mit denen sich Kolleginnen und Kollegen in der Praxis alleine und mit beschränkten Mitteln konfrontiert sehen, grundsätzlich zu begrüßen. Ein wesentliches Problem stellt jedoch die fehlende Struktur zum Erwerb der doch recht ambitionierten Voraussetzungen dar. In vielen Fällen erscheint es schlicht unmöglich, die erforderlichen Nachweise zu erbringen.

Unter anderem sind zum Erwerb der erforderlichen Qualifikation über 20 notärztliche Einsätze nachzuweisen. Fraglich erscheint in diesem Zusammenhang, wie diese Bedingung in der Praxis erfüllt werden soll. So wird der Gesundheitsverbund ein überschaubares Interesse daran haben, Auszubildende, die anschließend nicht im Spital arbeiten werden, zu dieser beachtlichen Anzahl an erforderlichen Fahrten mitzunehmen.

Grundidee der notärztlichen Ausbildung ist es unter anderem, auch nicht fertig ausgebildete Kolleginnen und Kollegen notärztliche Dienste versehen zu lassen, sofern eine Ausbildungszeit von drei Jahren absolviert wurde und gewisse Grundfertigkeiten erlernt wurden. Hier ist jedoch einerseits in vielen Fällen unklar, was konkret anrechenbar ist bzw. wer die erforderlichen Nachweise im Rasterzeugnis beglaubigen darf, andererseits sind auch an dieser Stelle einige inhaltliche Voraussetzungen problematisch. So ist es unter anderem erforderlich, an fünf Spontangeburten mit postpartaler Versorgung des Neugeborenen teilzunehmen, obwohl viele Spitäler über keine Geburtshilfeabteilung verfügen.

Als äußerst ambitioniert ist auch die Voraussetzung zu bewerten, eine Atemwegssicherung mittels Intubation oder Larynxmaske außerhalb von Kursen an 70 erwachsenen Personen (davon maximal 50 Prozent im Simulationsweg) durchzuführen. Auch hier stellt sich die Frage, wie die immens hohe Zahl von 35 „echten“ Intubationen von Ausbildungswerberinnen und Ausbildungswerbern, abgesehen von künftigen Anästhesistinnen und Anästhesisten, strukturell erbracht werden soll. Gleiches gilt unter anderem für die vorgeschriebene Betreuung von zehn Intensivpatientinnen bzw. Intensivpatienten mit invasiver Beatmung.

Besonders problematisch erscheinen die beschriebenen Hürden vor dem Hintergrund des vorherrschenden Mangels an Notärztinnen und Notärzten. Es steht zu befürchten, dass eine derartige Verschärfung bzw. Verunmöglichung der Ausbildung die Zahl an verfügbaren Kolleginnen und Kollegen weiter reduzieren wird. Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang etwa, dass abgesehen von NEF-Diensten auch für Veranstaltungen wie Konzerte, Theater oder Sportevents Notärztinnen bzw. Notärzte abgestellt werden müssen. Auch die Arbeit im Ärztefunkdienst setzt ein Notarztdiplom voraus. Die gegenständliche Verordnung trat im Sommer 2019 in Kraft, bis 2021 galten Übergangsbestimmungen. Als unmittelbare Auswirkung der Pandemie wurden seitdem viele Großveranstaltungen nicht abgehalten. Eine weitere Intensivierung des Mangels an Notärztinnen und Notärzten würde nach einer Normalisierung des öffentlichen Lebens für eine bedrohliche Zuspitzung sorgen.

Das Team Szekeres bekennt sich zu einer qualitativ hochwertigen Ausbildung für Notärztinnen und Notärzte, mahnt aber gleichzeitig energisch eine realistische Möglichkeit zum Erwerb der dafür nötigen Qualifikation ein.
Konkret sprechen wir uns für eine vollständige Überarbeitung der Notärztinnen/Notärzte-Verordnung aus. Einen gangbaren Lösungsweg sehen wir etwa in einer Unterscheidung zwischen einer Absolvierung des notärztlichen Diploms innerhalb der regulären Ausbildung und einer Absolvierung bei aufrechter ärztlicher Berufsberechtigung. Alternativ sehen wir auch eine Abstufung analog zu den durchzuführenden Tätigkeiten als zielführend an.

Ein Bekenntnis zur Wertschätzung und Fingerzeig für die Zukunft

Nach erfolgter Freigabe der einschlägigen Impfstoffe wurde in der Stadt Wien rasch das System der Covid-Impfstraßen etabliert. Außer Streit steht hierzulande, dass die medizinische Leitung einer Impfstraße durch Ärztinnen und Ärzte erfolgt. Als solche verfügen wir über die beste Ausbildung und stellen ein kompetentes Gegenüber beim Impfgespräch dar. Auch können wir beim Auftreten von Komplikationen unmittelbar nach der Impfung entsprechend Hilfe leisten. Hinzu kommt das hohe Vertrauen, das unser Berufsstand in der Bevölkerung genießt. Mit diesem kann unter anderem Skepsis im Zusammenhang mit der Impfung entgegengewirkt werden. Nicht auszudenken, wie viele Menschen zusätzlich auf eine rasche Impfung verzichtet hätten, wenn politisch auch noch entschieden worden wäre, auch ohne Ärztinnen und Ärzte zu impfen.

Es steht auch völlig außer Frage, dass der damit einhergehende Service für unser Gesundheitssystem wirtschaftlich argumentierbar und leistbar ist. Die Ärzteschaft wollte diese Aufgabe übernehmen, und die Verantwortlichen in Wien wollten die Impfstraßen zum Laufen bringen.
Konkret stand also die Wiener Ärztekammer in diesem Zusammenhang vor der Herausforderung der Verhandlung der Impfhonorare. Dabei wurde eine Einigung mit dem Gesundheitsministerium erzielt, die einen Betrag in Höhe von € 150,– pro Stunde vorschreibt.

Es handelt sich dabei bekanntermaßen um einen Stundensatz, der über jenem liegt, den Ärztinnen und Ärzte in den Spitälern und in vielen Ordinationen beziehen. Wir verschließen unsere Augen auch nicht vor dem Umstand, dass diese Begebenheit mitunter dazu geführt hat, dass Kolleginnen und Kollegen die finanziell attraktivere Tätigkeit in den Impfstraßen beispielsweise Vertretungstätigkeiten für niedergelassene Kolleginnen und Kollegen vorgezogen haben. Dass es vor diesem Hintergrund zu Engpässen gekommen ist, ist ebenfalls nicht von der Hand zu weisen.

Dennoch sind wir der festen Überzeugung, richtig gehandelt zu haben. Es wäre im Hinblick auf die immense Bedeutung ärztlicher Arbeit sowie unsere langjährigen Bemühungen zu einer diesbezüglichen Bewusstseinsbildung in höchstem Maße unverantwortlich gewesen, sich nicht für das bestmögliche Verhandlungsergebnis zugunsten der Wiener Ärztinnen und Ärzte einzusetzen.

Die damit offenbar gewordene Problematik bestärkt uns vielmehr in der Ansicht, dass der reguläre Verdienst der Ärztinnen und Ärzte deutlich zu niedrig angesetzt ist, das System mit den vorhandenen Sätzen nicht aufrecht zu erhalten ist. Wir sind der festen Überzeugung, dass ärztliche Arbeit mehr wert sein muss. Vor diesem Hintergrund verstehen wir die erfolgte Einigung vielmehr als Auftrag und Fingerzeig für die Zukunft. Es wäre ein völlig falscher Ansatz, personellen Engpässen, die beispielsweise aufgrund finanziell unattraktiverer Vertretung in Ordinationen von Hausärztinnen und Hausärzten bzw. Kinderärztinnen und Kinderärzten zutage getreten sind, mit niedrigeren Honoraren in neuen Verhandlungsrunden zu begegnen. Vielmehr gilt es, das Pferd von der richtigen Seite aufzuzäumen und entschieden für eine angemessene Wertschätzung ärztlicher Arbeit in sämtlichen Bereichen einzutreten. Mit unserem Verhandlungserfolg haben wir als Team Szekeres unter Beweis gestellt, dass wir in der Lage sind, bessere Ergebnisse für unsere Ärztinnen und Ärzte zu erzielen.

von Hamid Schirasi-Fard

Wiens Ordinationen hatten ausreichend Schutzmaterial und auch die Impf-Priorisierung in Wien war eine Erfolgsgeschichte, weil das Gemeinsame stets vor das Trennende gestellt wurde.

Mit erfolgter Zulassung der entsprechenden Vakzine wurde der internationalen Staatengemeinschaft im Frühjahr 2021 der entscheidende Schlüssel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an die Hand gegeben. Es ist unstrittig, dass die Impfung in der Regel unter anderem vor schweren Verläufen schützt sowie ein kürzeres Zeitfenster im Hinblick auf eine Übertragung des Virus schafft.

Im Frühjahr standen wir nach der gegenständlichen Freigabe auch in Österreich vor der enormen Herausforderung der Priorisierung. Infolge einer gemeinsamen Anstrengung aller Fraktionen der Ärztekammer, in deren Rahmen alle Kräfte gebündelt und das Gemeinsame stets vor das Trennende gestellt wurde, ist es gelungen, einen überaus effizienten Modus zu finden. Als Resultat dieser Bemühungen konnten die Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsberufe in Wien besonders schnell geimpft werden.

In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Wien wurden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie das Organisationspersonals in den Ordinationen sofort nach Verfügbarkeit von Impfstoff geimpft. Dadurch konnten weitere Quarantäne-Situationen, die eine untragbare Belastung des Gesundheitssystems dargestellt hätten, grosso modo hintangehalten werden. Die skizzierten gemeinsamen Kraftanstrengungen gepaart mit den raschen Impfaktionen in den Wiener Spitälern, haben dem Wiener Gesundheitssystem im Übrigen eine österreichweit beachtete Vorreiterrolle angedeihen lassen.

„Mit dem erfolgten Schulterschluss im Zusammenhang mit der Impfpriorisierung haben Ärztekammer und Stadt Wien einen entscheidenden Beitrag zu einem funktionierenden Gesundheitssystem geleistet. Dieser Sachverhalt illustriert erneut eindrucksvoll, wie viel wir als Wiener Ärztekammer bewegen können, wenn Gemeinsames vor Trennendes gestellt wird“, sieht sich auch unser Präsident Thomas Szekeres in seinem Credo bestärkt. Das hat nämlich in einigen Bundesländern nicht funktioniert.

Eine weitere Erfolgsgeschichte, war die rasche und ständige Verfügbarkeit von Schutzausrüstung in den Ordinationen.
Der Wiener Ärztekammer ist es von Beginn der Pandemie an gelungen, Schutzausrüstung zu besorgen. Unser Präsident Dr. Thomas Szekeres musste im Frühjahr dafür sogar beim deutschen Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier intervenieren, um blockierte Lieferungen nach Österreich freizubekommen. Der entscheidende Grund, warum es dann auch geklappt hat. Die österreichische Bundesregierung war zunächst bei der deutschen Bundesregierung mit dieser Forderung abgeblitzt.

Im Laufe der Zeit erfolgte diese Beschaffung gemeinsam mit der Stadt Wien. Bis heute können alle Ordinationen wöchentlich eine großzügige Menge an Masken, Handschuhen und weiteren Schutzmaterialien beziehen. Die Kosten dafür trägt, nach erfolgreichen Verhandlungen, der Bund an die Stadt Wien, die damit für die Beschaffung und das zur Verfügung stellen an die Ordinationen verantwortlich ist. In dieser Form gibt es das nur in Wien. Da dies ein Erfolgsmodell ist, haben wir auch schon die Bestätigung, dass dieser Ordinationsbedarf für unbestimmte Zeit auch weiterhin durch die öffentliche Hand zur Verfügung gestellt werden wird.

von Dr. Hamid Schirasi-Fard

von Elke Wirtinger

Unbefriedigende Situation bei Schutzbestimmungen und Wochengeld

Für Schwangere und selbständig tätige Mütter existieren keine Mutterschutzbestimmungen. Der Gesetzgeber nimmt also an, dass betroffene Ärztinnen ihre Arbeit selbst einteilen und diese entsprechend ärztlicher Empfehlung dosieren bzw. ruhend stellen können. Erschwerend kommt hinzu, dass acht Wochen vor sowie acht bis zwölf Wochen nach der Geburt auch kein Anspruch auf herkömmliches Wochengeld besteht. Wochengeld können niedergelassene Ärztinnen nur dann beanspruchen, wenn diese bei einer öffentlichen Krankenversicherungsanstalt angestellt und krankenversichert sind. Ist man als Ärztin bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft pensionsversichert, jedoch privat krankenversichert, besteht kein Anspruch.

Kinderbetreuungsgeld

In der Regel ist es Selbständigen möglich, Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Hier sind allerdings Zuverdienstgrenzen zu beachten. Der diesbezügliche Anspruch beginnt mit acht Wochen nach der Geburt. Bei Kinderbetreuungsgeld handelt es sich um eine Leistung aus dem Familien-Lasten-Ausgleichsfonds. Während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld besteht grundsätzlich eine eigene Krankenversicherung. Voraussetzungen für den Erhalt sind unter anderem ein Anspruch und Bezug der Familienbeihilfe für das Kind sowie die Durchführung und rechtzeitige Vorlage von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und die Einhaltung der Zuverdienstgrenze.

In diesem Zusammenhang existieren zwei Systeme. Konkret besteht für Geburten ab 1. März 2017 eine Wahlmöglichkeit zwischen dem Kinderbetreuungsgeld-Konto und dem einkommensunabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Die Wahl des Systems ist bei der erstmaligen Antragstellung zu treffen und bindet auch den zweiten Elternteil.

Die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes als Konto kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens von 365 bis zu 851 Tagen ab der Geburt des Kindes für einen Elternteil bzw. von 456 bis 1.063 Tagen ab der Geburt des Kindes bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile flexibel gewählt werden. In der kürzesten Variante beträgt das Kinderbetreuungsgeld täglich € 33,88 (monatlich rund € 1.016), in der längsten Variante täglich € 14,53 (monatlich rund € 436). Die Höhe der Leistung ergibt sich demnach aus der individuell gewählten Leistungsdauer.

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gebührt wiederum längstens 365 Tage ab Geburt des Kindes, sofern nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile wird dieses längstens für 426 Tage ab der Geburt gewährt, dem zweiten Elternteil sind dabei 61 Tage unübertragbar vorbehalten. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent der Letzteinkünfte, maximal € 66 täglich (rund € 2.000) monatlich.

Unter www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at finden Sie einen Rechner, der Sie bei der Auswahl der verschiedenen Möglichkeiten unterstützt.

Wohlfahrtsfonds

Im Rahmen des Wohlfahrtsfonds sind ein Antrag auf Erlass sowie ein Antrag auf Partusgeld möglich. Ein Antrag auf Erlass des Fondsbeitrags kann bei der Geburt während des Zeitraums des Mutterschutzes und darüber hinaus gestellt werden, sofern keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird. Der Antrag ist innerhalb von drei Jahren ab dem Ereignisfall, also der Geburt des Kindes bzw. dem Beginn der Elternkarenz, zu stellen. Darüber hinaus kann sogenanntes Partusgeld in Höhe von € 739,20 bei normalen Geburten sowie € 924 bei Sectio beantragt werden.

Unter der Führung von Thomas Szekeres wurde jüngst auch die Möglichkeit der Zuerkennung von Ersatzzeiten für Kindererziehung eingeführt. Hier besteht die Möglichkeit der Beantragung von Ersatzzeiten im Ausmaß von maximal zwölf Monaten bei Bezug von Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld. Als Ersatzzeiten werden bei Erfüllung der Voraussetzungen für Geburten ab 01.01.2021 Anwartschaften in der Höhe von 0,09 % der Grundpension pro Monat zuerkannt.

Krankenkassen

Die ÖGK bietet mit der Schließung der Ordination acht Wochen vor oder nach der Entbindung sowie Vertretungen und Job Sharing mehrere Möglichkeiten.

So entfällt im Falle einer Schwangerschaft die Verpflichtung zur Bestellung eines Vertreters gemäß § 19 für die Dauer der Schwangerschaft, längstens aber bis zum 49. Krankheitstag im Kalenderhalbjahr, das heißt bei schwangeren Vertragsärztinnen für den Zeitraum von acht Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung, für den Tag der Entbindung sowie acht bzw. nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen zwölf Wochen nach der Entbindung.

Ebenso existiert die Möglichkeit von Vertretungen in der Ordination. Diese sind der Kammer unter Angabe des Vertreters sowie der voraussichtlichen Dauer zu melden. Der hierfür vorgesehene Zeitraum beträgt sechs Wochen bis sechs Monate. Dauert die Vertretung länger als sechs Monate, ist diese unter Bekanntgabe des Namens des vertretenden Arztes und der voraussichtlichen Dauer der Vertretung auch der Kasse zu melden. Kammer bzw. Kasse kommt hier ein Einspruchsrecht zu. Vertretungen können auch regelmäßig tageweise in der Dauer von sechs Wochen bis sechs Monaten getätigt werden. Auch hier bestehen die oben angeführten Meldepflichten an die Kammer.

Darüber hinaus ist Job Sharing möglich. Der Vertrag kann dabei maximal zweimal sieben Jahre geteilt werden. Die Auswahl des Teilungspartners erfolgt durch den Inhaber des Einzelvertrags. Wichtig ist, dass der Arzt, mit dem der Vertrag geteilt ist, ein ius practicandi des Faches besitzt, in welchem der Vertragsarzt als Vertragspartner tätig ist.

Unsere Forderungen

  • Das Team Szekeres fordert auch in jenen Fällen, in denen selbständigen Ärztinnen kein gesetzlicher Anspruch zukommt, die Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld. Denkbar ist hier ein Fixbetrag von monatlich € 500 für die Dauer von zwei Jahren.
  • In Bezug auf den Wohlfahrtsfonds sprechen wir uns für die Auszahlung eines Wochengeldes acht Wochen vor bzw. acht Wochen nach der Geburt aus. Die Höhe des täglichen Wochengeldes soll dem Krankengeldtagsatz für Hausbehandlung entsprechen, höchstens jedoch einem Neunzigstel des nachgewiesenen Umsatzes der letzten drei vollen Monate vor Einstellung der ärztlichen Tätigkeit sowie mindestens dem Betrag von € 14 pro Tag. Die Antragstellung soll spätestens mit Beginn des Mutterschutzes möglich sein. Die maximale Anspruchsdauer soll längstens für die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes gelten, das Wochengeld ist steuerfrei.
  • Von der ÖGK fordern wir mehr Flexibilität bei Vertretungen. Diese sollen bis zwei Jahre nach der Geburt des Kindes mehr als zwei Tage pro Woche möglich sein.
von Hamid Schirasi-Fard

Wer nach Erreichen des regulären Pensionsalters seine
wohlverdiente Rente von der Concisa erhalten möchte, muss
bekanntlich seine ärztliche Tätigkeit einstellen.

Für uns Kassenvertragsärzte bedeutet das, dass wir die Kassenverträge
kündigen müssen und fast nichts dazuverdienen dürfen.
In den nächsten Jahren werden überdurchschnittlich viele von
uns in diese Situation kommen. Ein erheblicher Prozentsatz der
Allgemeinmedizinerinnen und einige Prozent der Kinderärztinnen
müssen in den kommenden Jahren ihre Verträge zurücklegen
und ihre Tätigkeit einstellen. In einer Zeit, in der kaum Ärzte
bereit sind, sich in den Fächern Allgemeinmedizin oder Kinder-
und Jugendheilkunde niederzulassen bzw. Kassenverträge zu
nehmen, sollte die Ärztekammer daran interessiert sein die
derzeit aktiven Kolleginnen und Kollegen möglichst lange in den
Ordinationen zu behalten. Nur so kann die Versorgung der
Bevölkerung aufrechterhalten werden.

Ein möglicher Weg wäre, in Analogie zur Sozialversicherung der Selbständigen,
unabhängig von ihren weiteren Tätigkeiten die Pension mit
Erreichen des regulären Alters auszubezahlen. Es wäre gerecht
und zwingt die Ärztinnen nicht ihre Arbeit einzustellen.

Ich möchte in den nächsten Jahren mich für dieses Ziel
einsetzen.