Jobsharing ist die Möglichkeit, einen Kassenvertrag zwischen zwei Ärzten zu teilen. Ich möchte in so wenig Worten wie möglich hier festhalten, warum diese Möglichkeit jeder Ärztin und jedem Arzt bewusst sein sollte.

Grundsätzlich kann Jobsharing bei Kassenverträgen zwei mal bis zu 7 Jahre genehmigt werden.

Diese Möglichkeit gibt hauptsächlich aus zwei Gründen, mit einem großen Vorteil:

  • Jobsharing ermöglicht es, einen potentiellen Nachfolger besser kennen zu lernen und umgekehrt diesem die Möglichkeit zu geben, sich mit den Abläufen der Ordination vertraut zu machen, um sie letztendlich gleitend übernehmen zu können.
  • Jobsharing bietet aber auch die Möglichkeit, im Falle einer Rekonvaleszenz oder anderen Einschränkung Hilfe auf einfache Weise in Anspruch zu nehmen.
  • Wichtig ist: Der zweite Arzt tritt, im Unterschied zu einem Vertreter, Patienten und Versicherung gegenüber als Vertragsarzt auf.