Die erweiterte Vollversammlung möge beschließen:

Nach versicherungsmathematischen Berechnungen und Beschluss im Verwaltungsausschuss sollte beschlossen werden die Pensionen entsprechend der Inflation anzuheben.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Im Laufe der vergangenen Jahre wurde das Vermögen des Wiener Wohlfahrtsfonds (WFF) durch Ansparungen, Zukauf von Realitäten mit überdurchschnittlichen Renditen und Wertsteigerungen und erfolgreiche Veranlagungen auf mehr als 1 Mrd. Euro gesteigert. Dadurch steigen insbesondere die Einnahmen durch Verzinsungen, aber es steigen die Einnahmen auch infolge des höheres Einkommens der Ärztinnen und Ärzte. Nachdem ein Großteil der derzeitigen Pensionisten-Generation durch überdurchschnittliche Einzahlungen den Fonds saniert haben, sollte man sich besonders bemühen diesen Pensionisten Verluste der Kaufkraft durch mangelnde Inflationsabgeltung zu ersparen.

Die nun beschlossenen Pensionserhöhungen aus dem Wohlfahrtsfonds von 3% sind in Anbetracht der derzeitigen Inflation eher einem Verlust gleichzusetzen. Dieses Thema wurde im Verwaltungsausschuss (Zuständiges Organ der ÄK für den WFF) bereits vor der Vollversammlung im Dezember besprochen und die Möglichkeiten einer Erhöhung um 4% diskutiert. Schließlich wurden zugunsten des Fondsvermögens die beschlossenen 3% (inkl. einer Einmalzahlung in Höher einer Monatspension, min. jedoch 500€) in den Jahresvoranschlag 2023 aufgenommen und vom Vorsitzendes des WFF bei der Vollversammlung präsentiert. Dieser Jahresvoranschlag kam gesammelt zur Abstimmung und wurde, trotz vielfacher Gegenstimmen, mehrheitlich angenommen. Eine Diskussion oder Abstimmung über eine mögliche Pensionserhöhung war damit nicht mehr möglich.

Wir hatten jedoch vorab einen Antrag vorbereitet nachdem nach versicherungsmathematischen Berechnungen und Beschluss im Verwaltungsausschuss eine Erhöhung der Pensionen entsprechend der Inflation zu beschließen. Dieser Antrag wurde nach den vorangegangenen Diskussionen ebenfalls angenommen. Grund dafür ist mitunter die derzeit nicht gut prognostizierbaren Einnahmensteigerungen, da die Honorarverhandlungen vor allem im niedergelassenen Bereich noch laufen.

Durch unseren Antrag ist also eine weitere Erhöhung der Pensionen nun weiterhin möglich, sodass nach Abschluss der Honorar- und Gehaltsverhandlungen eine Neuberechnung der möglichen Höhe erfolgen und im Verwaltungsausschuss beschlossen werden kann.

Antrag zu Fragerecht für Alle an die Ärztekammer für Wien

Die löbliche Vollversammlung möge beschließen,

dass Mitgliedern der Wiener ÄK, im Sinne der Transparenz ein Fragerecht bzgl. allen Gegenständen der Ärztekammer, die nicht der Geheimhaltung unterliegen, eingeräumt wird, sodass förmliche Anfragen an die Verantwortlichen Kurien/Gremien/Referate gestellt werden können, die binnen drei Monate schriftlich beantwortet werden müssen.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Die Ärztekammer bezieht als Standes- und Interessenvertretung von allen Ärztinnen und Ärzten monatliche Fixbeiträge im Sinne der Kammerumlage. Mit diesen Beiträgen wird ein Großteil der Ausgaben gedeckt. Da es sich für alle Ärztinnen und Ärzte um Pflichtbeiträge handelt, sollte im Sinne einer größtmöglichen Transparenz ein Fragerecht für eben alle diese einzahlenden Mitglieder bestehen.

Aus diesem Grund haben wir in der Vollversammlung den Antrag gestellt, dass ein Fragerecht für alle Kammermitglieder bezüglich allen Gegenständen der Ärztekammer, die nicht der Geheimhaltung unterliegen, eingeräumt wird.

Bislang war dies laut Statuten nur den gewählten Mandatarinnen und Mandataren vorbehalten. Da dies nach Auskunft des Kammeramts sowieso den geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht, wurde unser Antrag mehrheitlich angenommen und damit die Möglichkeit geschaffen, dass alle Ärztinnen und Ärzte förmliche Anfragen an die verantwortlichen Kurien, Gremien und Referate gestellt werden können.

Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer transparenteren Interessenvertretung und soll allen Mitgliedern ermöglichen Einsicht zu nehmen, welche Aktivitäten und Ausgaben die Ärztekammer mit ihren Mitgliedsbeiträgen finanziert.

Wer sich nun über die Ärztekammeraktivitäten informieren möchte, ist herzlich eingeladen eine Anfrage an die entsprechenden Stelle einzureichen.

Bei Angelegenheiten betreffend der Spitalsärzt:innen und Ärzt:innen in Ausbildung (z.B. laufende Ärztekammerkampagne, Sonderklasse, Gehaltsschemata) ist die Kurie der angestellten Ärzte zuständig.

Für Angelegenheiten der niedergelassenen Ärzt:innen (z.B. Tarifverhandlungen Krankenkassen, Ausschreibung und Vergabe von Kassenstellen) sowie für Anfragen bezüglich der von der Ärztekammer gegründeten Gesellschaften (z.B. Equip4Ordi) ist die Kurie der Niedergelassenen zu kontaktieren.

Neben den Kurien gibt es in der Ärztekammer auch eigene Arbeitsgruppen zu speziellen Themen, die sogenannten Referate.

Eine Auflistung aller Referate ist hier zu finden: https://www.aekwien.at/referate

Unabhängig von der Kammerumlage, sind alle Mitglieder der Ärztekammer auch dazu verpflichtet Beiträge an den Wohlfahrtsfond zu zahlen. Die organisatorische Abwicklung erfolgt zwar über die Concisa AG – deren Formulare wir alle kennen – die Verwaltung obligt jedoch dem dafür eingesetzten Verwaltungsausschuss. Wesentliche Entscheidungen werden von diesem Ausschuss oder der Vollversammlung getroffen. Anfragen bezüglich Beitragszahlungen und Leistungen sollten an die allgemeine Kontaktadresse und Anfragen bezüglich des Fondvermögens (Immobilien, Aktien, etc) direkt an den Verwaltungsausschuss gestellt werden.

Kontaktadressen:

Kurie angestellte Ärzte:

https://www.aekwien.at/kurie-angestellte-aerzte

E-Mail:

Kurie niedergelassene Ärzte:

https://www.aekwien.at/kurie-niedergelassene-aerzte

E-Mail:

Referate:

https://www.aekwien.at/referate

Referatsleitung und Kontakt beim jeweiligen Referat

Wohlfahrtsfond:

https://www.aekwien.at/wohlfahrtsfonds

E-Mail:

Verwaltungsausschuss des

Wohlfahrtsfonds:

https://www.aekwien.at/verwaltungsausschuss

Leitung: Dr. Michael Lazansky

E-Mail:

Antrag zur Forderung nach höheren Gehältern und Honoraren.

Die Vollversammlung möge beschließen:

Die Ärztekammer und ihre Funktionär:innen mögen alles unternehmen, um zumindest eine Abgeltung der Inflation bei Gehältern und Honoraren zu erreichen und dies laut kommunizieren, widrigenfalls Kampfmaßnahmen initiieren.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Derzeit erreicht die Inflation Werte jenseits der 10%, was bei niedrigeren Erhöhungen der Gehälter bzw. der Honorare einen Reallohnverlust bedeuten würde.

Da insbesondere die Gesundheitsberufe, allen voran die Ärztinnen und Ärzte in vergangenen zwei Jahren Pandemie besonders gefordert waren – Arbeiten unter besonderen Schutzmaßnahmen an infektiösen Patient:innen, während viele andere Berufsgruppen im Lockdown oder Homeoffice waren – wäre ein Reallohnverlust für diese Berufsgruppen schon gar nicht nachvollziehbar. Als Zeichen der Wertschätzung wäre zumindest eine Inflationsabgeltung zu erwarten, besser jedoch eine merkbare Gehaltserhöhung für unsere Berufssparte, ohne die es in dieser herausfordernden Zeit nicht möglich ist die Gesundheitsversorgung für alle Patientinnen und Patienten aufrecht zu erhalten.

Trotzdem bleiben derzeit die Gehaltsabschlüsse für die Gesundheitsberufe teilweise hinter denen anderer Berufsgruppen (z.B. Younion für Gemeindespitäler 7,15% vs. GPA für Handwerk und Gewerbe 7,5 – 8 %; siehe auch https://www.kollektivvertrag.at/).

Auch die Verhandlungen mit den Krankenkassen zur Steigerung der Honorarsätze zeigen derzeit keine zufriedenstellenden Ergebnisse (erste Angebot der ÖGK lagen bei läppischen 1%), sodass auch hier ein Reallohnverlust zu erwarten ist.

Dies ist eine für uns nicht nachvollziehbare Situation und deshalb haben wir in der Vollversammlung den Antrag gestellt, dass die Ärztekammer und ihre Funktionär:innen alles unternehmen mögen, um zumindest eine Abgeltung der Inflation bei Gehältern und Honoraren zu erreichen und dies laut kommunizieren oder widrigenfalls Kampfmaßnahmen zu initiieren. Da die Bemühungen zwar bisher bereits bestanden haben, die Ergebnisse dennoch unzufriedenstellend sind, wurde unser Antrag mehrheitlich angenommen. Es liegt nun an der amtierenden Koalition und deren Funktionär:innen, gemeinsam mit den Gewerkschaften die Verhandlungen wieder aufzunehmen und einen vorteilhafteren Abschluss bei Gehältern und Honoraren zu erzielen.

Wir werden die Entwicklung weiterhin genau beobachten und über die aktuellen Geschehnisse informieren.

Ein Bekenntnis zur Wertschätzung und Fingerzeig für die Zukunft

Nach erfolgter Freigabe der einschlägigen Impfstoffe wurde in der Stadt Wien rasch das System der Covid-Impfstraßen etabliert. Außer Streit steht hierzulande, dass die medizinische Leitung einer Impfstraße durch Ärztinnen und Ärzte erfolgt. Als solche verfügen wir über die beste Ausbildung und stellen ein kompetentes Gegenüber beim Impfgespräch dar. Auch können wir beim Auftreten von Komplikationen unmittelbar nach der Impfung entsprechend Hilfe leisten. Hinzu kommt das hohe Vertrauen, das unser Berufsstand in der Bevölkerung genießt. Mit diesem kann unter anderem Skepsis im Zusammenhang mit der Impfung entgegengewirkt werden. Nicht auszudenken, wie viele Menschen zusätzlich auf eine rasche Impfung verzichtet hätten, wenn politisch auch noch entschieden worden wäre, auch ohne Ärztinnen und Ärzte zu impfen.

Es steht auch völlig außer Frage, dass der damit einhergehende Service für unser Gesundheitssystem wirtschaftlich argumentierbar und leistbar ist. Die Ärzteschaft wollte diese Aufgabe übernehmen, und die Verantwortlichen in Wien wollten die Impfstraßen zum Laufen bringen.
Konkret stand also die Wiener Ärztekammer in diesem Zusammenhang vor der Herausforderung der Verhandlung der Impfhonorare. Dabei wurde eine Einigung mit dem Gesundheitsministerium erzielt, die einen Betrag in Höhe von € 150,– pro Stunde vorschreibt.

Es handelt sich dabei bekanntermaßen um einen Stundensatz, der über jenem liegt, den Ärztinnen und Ärzte in den Spitälern und in vielen Ordinationen beziehen. Wir verschließen unsere Augen auch nicht vor dem Umstand, dass diese Begebenheit mitunter dazu geführt hat, dass Kolleginnen und Kollegen die finanziell attraktivere Tätigkeit in den Impfstraßen beispielsweise Vertretungstätigkeiten für niedergelassene Kolleginnen und Kollegen vorgezogen haben. Dass es vor diesem Hintergrund zu Engpässen gekommen ist, ist ebenfalls nicht von der Hand zu weisen.

Dennoch sind wir der festen Überzeugung, richtig gehandelt zu haben. Es wäre im Hinblick auf die immense Bedeutung ärztlicher Arbeit sowie unsere langjährigen Bemühungen zu einer diesbezüglichen Bewusstseinsbildung in höchstem Maße unverantwortlich gewesen, sich nicht für das bestmögliche Verhandlungsergebnis zugunsten der Wiener Ärztinnen und Ärzte einzusetzen.

Die damit offenbar gewordene Problematik bestärkt uns vielmehr in der Ansicht, dass der reguläre Verdienst der Ärztinnen und Ärzte deutlich zu niedrig angesetzt ist, das System mit den vorhandenen Sätzen nicht aufrecht zu erhalten ist. Wir sind der festen Überzeugung, dass ärztliche Arbeit mehr wert sein muss. Vor diesem Hintergrund verstehen wir die erfolgte Einigung vielmehr als Auftrag und Fingerzeig für die Zukunft. Es wäre ein völlig falscher Ansatz, personellen Engpässen, die beispielsweise aufgrund finanziell unattraktiverer Vertretung in Ordinationen von Hausärztinnen und Hausärzten bzw. Kinderärztinnen und Kinderärzten zutage getreten sind, mit niedrigeren Honoraren in neuen Verhandlungsrunden zu begegnen. Vielmehr gilt es, das Pferd von der richtigen Seite aufzuzäumen und entschieden für eine angemessene Wertschätzung ärztlicher Arbeit in sämtlichen Bereichen einzutreten. Mit unserem Verhandlungserfolg haben wir als Team Szekeres unter Beweis gestellt, dass wir in der Lage sind, bessere Ergebnisse für unsere Ärztinnen und Ärzte zu erzielen.

von Hamid Schirasi-Fard

Wiens Ordinationen hatten ausreichend Schutzmaterial und auch die Impf-Priorisierung in Wien war eine Erfolgsgeschichte, weil das Gemeinsame stets vor das Trennende gestellt wurde.

Mit erfolgter Zulassung der entsprechenden Vakzine wurde der internationalen Staatengemeinschaft im Frühjahr 2021 der entscheidende Schlüssel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an die Hand gegeben. Es ist unstrittig, dass die Impfung in der Regel unter anderem vor schweren Verläufen schützt sowie ein kürzeres Zeitfenster im Hinblick auf eine Übertragung des Virus schafft.

Im Frühjahr standen wir nach der gegenständlichen Freigabe auch in Österreich vor der enormen Herausforderung der Priorisierung. Infolge einer gemeinsamen Anstrengung aller Fraktionen der Ärztekammer, in deren Rahmen alle Kräfte gebündelt und das Gemeinsame stets vor das Trennende gestellt wurde, ist es gelungen, einen überaus effizienten Modus zu finden. Als Resultat dieser Bemühungen konnten die Vertreterinnen und Vertreter der Gesundheitsberufe in Wien besonders schnell geimpft werden.

In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Wien wurden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie das Organisationspersonals in den Ordinationen sofort nach Verfügbarkeit von Impfstoff geimpft. Dadurch konnten weitere Quarantäne-Situationen, die eine untragbare Belastung des Gesundheitssystems dargestellt hätten, grosso modo hintangehalten werden. Die skizzierten gemeinsamen Kraftanstrengungen gepaart mit den raschen Impfaktionen in den Wiener Spitälern, haben dem Wiener Gesundheitssystem im Übrigen eine österreichweit beachtete Vorreiterrolle angedeihen lassen.

„Mit dem erfolgten Schulterschluss im Zusammenhang mit der Impfpriorisierung haben Ärztekammer und Stadt Wien einen entscheidenden Beitrag zu einem funktionierenden Gesundheitssystem geleistet. Dieser Sachverhalt illustriert erneut eindrucksvoll, wie viel wir als Wiener Ärztekammer bewegen können, wenn Gemeinsames vor Trennendes gestellt wird“, sieht sich auch unser Präsident Thomas Szekeres in seinem Credo bestärkt. Das hat nämlich in einigen Bundesländern nicht funktioniert.

Eine weitere Erfolgsgeschichte, war die rasche und ständige Verfügbarkeit von Schutzausrüstung in den Ordinationen.
Der Wiener Ärztekammer ist es von Beginn der Pandemie an gelungen, Schutzausrüstung zu besorgen. Unser Präsident Dr. Thomas Szekeres musste im Frühjahr dafür sogar beim deutschen Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier intervenieren, um blockierte Lieferungen nach Österreich freizubekommen. Der entscheidende Grund, warum es dann auch geklappt hat. Die österreichische Bundesregierung war zunächst bei der deutschen Bundesregierung mit dieser Forderung abgeblitzt.

Im Laufe der Zeit erfolgte diese Beschaffung gemeinsam mit der Stadt Wien. Bis heute können alle Ordinationen wöchentlich eine großzügige Menge an Masken, Handschuhen und weiteren Schutzmaterialien beziehen. Die Kosten dafür trägt, nach erfolgreichen Verhandlungen, der Bund an die Stadt Wien, die damit für die Beschaffung und das zur Verfügung stellen an die Ordinationen verantwortlich ist. In dieser Form gibt es das nur in Wien. Da dies ein Erfolgsmodell ist, haben wir auch schon die Bestätigung, dass dieser Ordinationsbedarf für unbestimmte Zeit auch weiterhin durch die öffentliche Hand zur Verfügung gestellt werden wird.

von Dr. Hamid Schirasi-Fard

von Hamid Schirasi-Fard

Wer nach Erreichen des regulären Pensionsalters seine
wohlverdiente Rente von der Concisa erhalten möchte, muss
bekanntlich seine ärztliche Tätigkeit einstellen.

Für uns Kassenvertragsärzte bedeutet das, dass wir die Kassenverträge
kündigen müssen und fast nichts dazuverdienen dürfen.
In den nächsten Jahren werden überdurchschnittlich viele von
uns in diese Situation kommen. Ein erheblicher Prozentsatz der
Allgemeinmedizinerinnen und einige Prozent der Kinderärztinnen
müssen in den kommenden Jahren ihre Verträge zurücklegen
und ihre Tätigkeit einstellen. In einer Zeit, in der kaum Ärzte
bereit sind, sich in den Fächern Allgemeinmedizin oder Kinder-
und Jugendheilkunde niederzulassen bzw. Kassenverträge zu
nehmen, sollte die Ärztekammer daran interessiert sein die
derzeit aktiven Kolleginnen und Kollegen möglichst lange in den
Ordinationen zu behalten. Nur so kann die Versorgung der
Bevölkerung aufrechterhalten werden.

Ein möglicher Weg wäre, in Analogie zur Sozialversicherung der Selbständigen,
unabhängig von ihren weiteren Tätigkeiten die Pension mit
Erreichen des regulären Alters auszubezahlen. Es wäre gerecht
und zwingt die Ärztinnen nicht ihre Arbeit einzustellen.

Ich möchte in den nächsten Jahren mich für dieses Ziel
einsetzen.

von Präsident Thomas Szekeres

Die COVID-19-Pandemie hat alle Teile unserer Gesellschaft vor völlig neue Herausforderungen gestellt, darunter in besonderem Maß natürlich auch die Ärzteschaft. Von Beginn an ist hier den Ärztinnen und Ärzten eine entscheidende Rolle zugekommen. Unter dem Eindruck der Bilder aus Italien mussten schnell Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass Ordinationen und Ambulanzen zu Hauptumschlagplätzen für das Virus werden und nicht nur das Gesundheitssystem über Gebühr belastet wird, sondern auch, die Ärztinnen und Ärzte vor Infektionen und damit schwerwiegenden Folgen zu schützen. Ein wichtiger Part kam hier den Ärztekammern als gesetzliche Interessensvertretung zu. Im Eilverfahren konnte ein Maßnahmenpaket zur raschen und unbürokratischen Versorgung aller Patientinnen und Patienten im Zuge der Corona-Krise beschlossen werden. Darin wurde etwa auch die von der Ärzteschaft geforderte telefonische Verordnung von Medikamenten durch Ärztinnen und Ärzte sowie die telefonische Krankschreibung ermöglicht. Dank des Engagements und der Flexibilität der Ärzteschaft konnte in kürzester Zeit der Arbeitsablauf derart umgestaltet werden, dass der Schutz für Ordinationen und Ambulanzen im Fokus stand.

Den Einsatz der Ärzteschaft kann man auch in dieser Zeit als vorbildlich bezeichnen. Im Kassenbereich hatten über 90 Prozent der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ihre Ordinationen offengehalten. Dass dabei verstärkt auf Telemedizin zurückgegriffen wurde, hat sich als äußerst effizient und vorausschauend erwiesen. Denn damit blieben katastrophale Versorgungssituationen wie in Italien oder Spanien aus.

Auch in den Spitälern wurden schnell sinnvolle Maßnahmen getroffen, um eine Ausbreitung des COVID-19-Virus möglichst einzudämmen. Wichtig war zum Beispiel, dass die Teams in Spitälern, abhängig vom Fach und der Abteilungsgröße, möglichst lang zusammenarbeiten und sich dann gegenseitig geblockt ablösen, um infektionsbedingte Totalausfälle von Abteilungen zu vermeiden. Wenn also ein Team aufgrund von Coronavirusinfektionen und Quarantänemaßnahmen ausfiel, konnte ein anderes sofort einspringen und den Abteilungsbetrieb so aufrechterhalten. Damit ließen sich teilweise oder vollständige Schließungen von Abteilungen vermeiden.

Schutzausrüstung

Die nächste große Herausforderung war das Thema Schutzausrüstung. Die verständlicherweise völlig überhitzte Situation auf dem Weltmarkt, verstärkt durch Anhaltungen von Lieferungen im internationalen Grenzverkehr, hat dazu geführt, dass gerade am Beginn der Pandemie Ärztinnen und Ärzte ohne entsprechenden Schutz hochinfektiöse Patienten zu behandeln hatten. Zu diesem Zeitpunkt habe ich einen vielbeachteten Hilferuf über die sozialen Medien lanciert, um auf diese unhaltbaren Zustände aufmerksam zu machen. Zugleich haben die Ärztekammern gemeinsam mit den Bundesländern und privaten Spendern dafür gesorgt, dass die Ordinationen Schutzausrüstung erhalten, damit sie auch in der Krisenzeit geöffnet bleiben konnten. Und das, obwohl dies eigentlich die Aufgabe der öffentlichen Hand gewesen wäre, wie es Monate später dann auch offiziell geregelt wurde und das Bundesministerium für Landesverteidigung mit Beschaffung, Einlagerung und logistischer Abwicklung betraut wurde.

Speziell in Wien konnte die Ärztekammer an einem weiteren Vorzeigeprojekt entscheidende mitwirken: Schon ab Ende Februar besuchte hier der Ärztefunkdienst rund um die Uhr Wienerinnen und Wiener mit Infektionsverdacht in ihren Wohnungen. Binnen 48 Stunden hatten die Mitarbeiter und Funktionäre des Ärztefunkdienstes das „home sampling“ und die ausgeweitete Betreuung organisiert. Die Kosten teilten sich die Stadt Wien mit der österreichischen Gesundheitskasse. Rückblickend gesehen war das der Schlüssel dafür, dass Wien im internationalen Vergleich ein für eine Großstadt hervorragender Umgang mit der Pandemie gelungen ist.

Kollateralschäden

Sobald sich die Lage stabilisiert hatte, rückten schnell wieder auch die Krankheiten abseits von Corona in den Fokus. Es musste sichergestellt werden, dass auch Vorsorge- und Routineuntersuchungen sowie Impfungen und aufgeschobene Operationen schnellstmöglich wiederaufgenommen und nachgeholt werden. Wir haben in der Zeit des Lockdown sehr bald erkannt, dass man das nur sehr kurze Zeit durchhält und dass es nur kurze Zeit möglich ist, auf diese Eingriffe zu verzichten. Mit Ende des Lockdown hat die Ärztekammer sogleich Patienten wieder aufgefordert, zu ihrem Arzt und ins Spital zu gehen – natürlich unter geschützten Rahmenbedingungen. Dennoch mussten bei den Vorsorgeuntersuchungen drastische Rückgänge verzeichnet werden – allein im zweiten Quartal 2020 um fast 40 Prozent. Die Bundesfachgruppe Radiologie der ÖÄK berichtete für März und April einen dramatischen Rückgang bei Screeninguntersuchungen um 70 bis 80 Prozent. (vgl. Frieser 2021) Problematisch war etwa, dass Krebsdiagnostiken verschoben wurden – beispielsweise auch auf dem Feld der Dermatologie. Das hatte zur Folge, dass Patienten nach dem Lockdown, wenn sie wieder zu ihrem Arzt kamen, mit einer weiter fortgeschrittenen Erkrankung konfrontiert waren und wertvolle Zeit verloren hatten. Zudem ist nun eine aufwändigere Behandlung nötig. Aus diesen Erfahrungen gilt es zu lernen, um die Patientenversorgung für die Zukunft zu optimieren.

Ausgleichszahlungen

Nach dem ersten Lockdown wurden für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte auch finanzielle Folgen spürbar. Sie waren auf der einen Seite für die Patientinnen und Patienten in vorderster Front da, hielten in ihren Ordinationen eine kostspielige Infrastruktur aufrecht, hatten auf der anderen Seite jedoch wegen der Anordnung der Regierung, Arztpraxen nur in Notfällen aufzusuchen, entsprechende Umsatzeinbrüche, die teils existenzbedrohend ausfielen. In der Folge entspann sich ein monatelanger Kampf für entsprechende Ausgleichszahlungen, wobei sich aber weder Bundesregierung noch die Österreichische Gesundheitskasse zuständig fühlten und die Ärztevertreter lange im Kreis geschickt wurden.

Erst Anfang Dezember kamen die monatelangen Bemühungen der Ärztekammern um faire Ausgleichszahlungen für die niedergelassenen Kassenärztinnen und Kassenärzte zu einem erfolgreichen Ende, als der Nationalrat eine Absicherungsregelung beschloss, die ÖGK-Vertragsärztinnen und -ärzten 80 Prozent des Umsatzes des Vorjahres garantierte. (vgl. Bunda 2021 Ausgleichszahlungen)

Seitens der Ärztekammer wurden die beschlossenen Ausgleichszahlungen als positives Signal der Wertschätzung für all die Ärztinnen und Ärzte, die schon im ersten Lockdown unter höchstem persönlichen Einsatz an vorderster Front tätig waren und unser Gesundheitssystem aufrechterhalten haben, gewertet.

Drug Repositioning und Datenverknüpfung

Die Österreichische Ärztekammer hat sich früh für eine verstärkte Forschung im Bereich des „drug repositioning“ ausgesprochen.  Die Verwendung von Medikamenten, die für andere Indikationen zugelassen und deren Dosierungen beziehungsweise Nebenwirkungen daher bekannt sind, kann einen womöglich entscheidenden Zeitvorteil verschaffen, weil sie mit einem verkürzten Zulassungsverfahren verabreicht werden können.

Beim „drug repositioning“ wäre es sinnvoll, eine Vernetzung von Medikationsdaten (ELGA oder Sozialversicherung) mit den Daten aus dem EMS (Elektronisches Meldesystem der Gesundheitsbehörden) beziehungsweise den Krankengeschichten aus Spitälern herzustellen. So könnten antiviral wirksame Medikamente identifiziert werden. Diese können dann schneller eingesetzt werden, da große Teile der klinischen Prüfungen wegfallen. Dazu habe ich gemeinsam mit Frank Ulrich Montgomery, Vorstandsvorsitzender des Weltärztebunds, ein Konzept für eine europaweite Datenbank ausgearbeitet. In einem gemeinsamen Schreiben an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, haben wir um Unterstützung bei der Etablierung ersucht, was bei der Kommission auf großes Interesse gestoßen ist.

Leider ist auf österreichischer Ebene eine nennenswerte Initiative des Gesundheitsministeriums als übergeordnete Behörde ausgeblieben. Weiterhin beklagen Wissenschaftler, dass Gesundheitsdaten viel zu wenig analysiert würden, das schade dem Gesundheitssystem und der Wirtschaft.

Versorgungslage

Eine weitere Lehre aus der bisherigen Pandemie ist, wie abhängig Österreich, aber auch Europa gesamt, bei Medizinprodukten und Arzneimitteln von Billiglohnländern sind. Für die Zukunft müssen aus unserer Sicht daher die Anstrengungen auf europäischer Ebene verstärkt und besser koordiniert werden. Es braucht jetzt Investitionen in die europäische Pharmaindustrie und in die europäische Produktion von technischen Hilfsmitteln, wie Schutzausrüstung für den Infektionsschutz und Beatmungsgeräten. Ein positives Beispiel ist hier sicherlich die Entscheidung des Pharmakonzerns Novartis, der seine Penicillin-Produktion nicht nach Asien verlagert hat, sondern sich für einen Verbleib in Tirol entschieden hat. Das macht Hoffnung, dass ein Umdenken stattfindet und dass diese Entscheidung Vorbildwirkung hat. Jede Investition in die europäische Versorgung wird sich langfristig mehr als bezahlt machen – nicht zuletzt auch durch die wichtigen Impulse für den Arbeitsmarkt.

Für die Zukunft müssten daher die Anstrengungen auf europäischer Ebene verstärkt und besser koordiniert werden. Es braucht jetzt Investitionen in die europäische Pharmaindustrie und in die europäische Produktion von technischen Hilfsmitteln wie Schutzausrüstung für den Infektionsschutz und Beatmungsgeräten. Dass ein großer Teil der Produktion wichtiger medizinischer Güter in den vergangenen Jahrzehnten zusehends in den Fernen Osten ausgelagert wurde, ist uns eine der schmerzlichsten Erkenntnisse dieser Pandemie. Dass bestellte und bezahlte Lieferungen innerhalb der EU an den Staatsgrenzen festgehalten wurden, darf sich ebenfalls nicht mehr wiederholen. Wir müssen viel europäischer denken und ein starkes Europa, das weniger vom Weltmarkt abhängig ist, ist die beste Antwort auf eine Pandemie, wie wir sie gerade erleben.

Masken

Die Österreichische Ärztekammer und auch ich persönlich haben sich im Pandemieverlauf besonders für eine breitere Verwendung der Masken stark gemacht. Das war ein Thema, das die Menschen in ihrem unmittelbaren Alltag berührt, daher sind die Reaktionen in Einzelfällen auch sehr emotional und manchmal auch persönlich angriffig ausgefallen. Aber als Ärzteschaft ist es unsere Verantwortung, unsere medizinische Kompetenz einzubringen. Keine Therapie ist immer zu 100 Prozent angenehm, aber man kann sie deswegen nicht einfach weglassen, wenn man eine Besserung erreichen möchte.

Impfstrategie

Am 27. Dezember 2020, während des zweiten Lockdowns in Österreich, wurden die ersten Menschen in Österreich gegen COVID-19 geimpft. Dies wurde als historischer Tag und Wendepunkt nach einem monatelangen Kampf gegen eine Pandemie angesehen, die von einem Tag auf den anderen alles veränderte. Damals wurden die drei Phasen der Impfstrategie der österreichischen Bundesregierung wie folgt dargestellt: In Phase 1 würde die „Hochrisikogruppe“, also Personen über 80, geimpft werden. Danach sollten „ältere Menschen und Beschäftigte der Kritischen Infrastruktur“ Vorrang eingeräumt werden, bevor in der dritten und letzten Phase alle Österreicher geimpft werden sollten. Leider wurde relativ schnell klar, dass das Impfprogramm aufgrund von Lieferverzögerungen und der langsamen Verteilung der Impfstoffe nicht wie geplant durchgeführt werden konnte. Die Österreichische Ärztekammer, die schon im Sommer 2020 dazu aufgerufen hatte, möglich schnell und umfassend Impfstoffe zu beschaffen, lancierte in dieser Phase zahlreiche Presseaussendungen, in denen die politisch Verantwortlichen aufgefordert wurden, endlich genug Impfstoffe zu besorgen. Auftretende Berichte, die aufzeigten, dass Österreich – wohl aus Kostengründen – nicht einmal das EU-Kontingent abgerufen hatte, das ihm zugestanden wäre, sorgten für zusätzlichen Unmut bei Ärztinnen und Ärzten, aber auch in der Bevölkerung. Alle sahen sich lange steigenden Infektionszahlen gegenüber, während der ersehnte Schutz durch die Impfung auf sich warten ließ. Die wahrgenommene Benachteiligung und ungleiche Verteilung heizten die Debatte um die Impfstrategie und deren Umsetzung weiter an, was die Verunsicherung in der Bevölkerung verstärkte.

Auch beim verstärkten Auftreten der Delta-Variante Mitte des Jahres 2021 hat die ÖÄK wieder in Erinnerung gerufen, dass weiterhin dringend Impfstoffe beschafft werden müssen. Bei dieser Variante schützt ja nur ein vollständig erfülltes Impfschema effektiv. Es wurde hier gewarnt, dass man sich hier in einem Wettlauf mit dem Virus befindet. Dass zu diesem Zeitpunkt so explizit gewarnt wurde, war jedenfalls dringend nötig, da aus Sicht der Ärztekammer die Gefahr bestand, die Fehler des Jahres 2020 zu wiederholen und im Sommer bei sinkenden Fallzahlen die Pandemie als beendet zu erklären. Hier war es wichtig, den Fokus nicht zu verlieren, um die gute Ausgangslage für die kommenden Monate nicht grundlos aufs Spiel zu setzen.

SARS-CoV-2 ist gekommen, um zu bleiben. Nach aktuellem Forschungsstand ist damit zu rechnen, dass unser Leben von diesem Virus in gleicher Weise beeinflusst wird wie durch Influenza-Viren. Für beide bieten Impfungen insgesamt einen guten Schutz. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Verbreitung von Mutationen so weit verlangsamt, dass Pharmaunternehmen Zeit haben, wirksame Impfstoffe darauf zuzuschneiden. Gleichzeitig müssen wir bedenken, dass der weitere Verlauf nicht nur vom Auftreten von Mutationen und Fluchtmutationen abhängt, für die der derzeit verfügbare Impfstoff möglicherweise geringere Wirkung hat, sondern mittlerweile auch von der Bereitschaft der zu impfenden Bevölkerung. In den Sommermonaten Juli und August bemerkten Österreich und natürlich auch die Ärztinnen und Ärzte, dass die Impfkampagne ins Stocken geriet. Vereinbarte Termine wurden abgesagt, was vor allem abseits der Impfstraßen für erhebliche logistische Herausforderungen sorgte. Es zeigte sich, dass die meisten Menschen, die eine Impfung befürworten, ihre Dosen erhalten hatten. Übrig blieben vor allem die Impfgegner und die Impfskeptiker. Beide Gruppen erhielten deutlichen Zulauf insbesondere aufgrund der breiten und oft unangebracht aufgeregten Medienberichterstattung über Fälle, in denen Personen mit seltenen Impfreaktionen zu kämpfen hatten. Dazu kam das steigende Problem der Fake News und der Social-Media-Echokammern. Wie bei fast jeder Impfung der vergangenen Jahrzehnte und Jahrhunderte wurde die COVID-Schutzimpfung von einer Vielzahl an haarsträubenden Fehlinformationen begleitet. Durch die veränderte Mediennutzung der Bevölkerung mit immer stärker segmentierten Social-Media-Kanälen war es so schwer wie selten zuvor, dieser Desinformation wirkungsvoll entgegenzuwirken. Die Österreichische Ärztekammer hat seit Beginn der ersten COVID-Schutzimpfungen gemeinsam mit einem internationalen und prominent besetzten Expertenboard eine FAQ-Sammlung für Ärztinnen und Ärzte, aber auch für die breite Bevölkerung erstellt und auf der Homepage publiziert und kontinuierlich aktuell gehalten. Auch in Medienauftritten wurde stets unterstrichen, dass die COVID-Impfungen sicher und wirksam sind.

Zur weiteren Steigerung der Durchimpfungsquote muss mit einer breit angelegten Informationskampagne unter Einbeziehung von Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Politik der unbegründeten Skepsis entgegengewirkt werden. Zudem müssen dringend die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stärker in die Impfstrategie eingebunden werden. Es wird nun verstärkt auf Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit ankommen, die am besten der Arzt leisten kann, dem die Menschen meist schon lange Zeit in den Fragen ihrer Gesundheit vertrauen. Nur durch eine transparente Kommunikation und Zusammenarbeit können wir die einzigartig herausfordernde Situation, in der wir uns derzeit befinden, gut meistern.

Das Problem des Föderalismus

In den ersten Phasen der Pandemie hat in Österreich der Bund das Krisenmanagement noch weitgehend selbst gesteuert. Ab dem Herbst wurden verstärkt Politiker aus den Bundesländern eingebunden, was dazu geführt hat, dass man auf die Rechte, die das Epidemiegesetz dem Bund zugestanden hat, zugunsten der Länder verzichtet hat. Dies führte in der Folge zu einigen Fehlentwicklungen.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Wiener Gesundheitsökonomen Maria Hofmarcher und Christopher Singhuber kommt zu dem Schluss, dass die Regionalisierung des COVID-19-Krisenmanagements im Herbst 2020 zu erheblichen Verzögerungen in der Umsetzung der Kontaktnachverfolgung und zu unterschiedlichen Impfstrategien in den Bundesländern hat. „Der Zusammenbruch der Kontaktnachverfolgung in Österreich bei gleichzeitig steigender Anzahl an Infektionen führte Ende November 2020 zu einem neuerlichen, harten Lockdown. Die Aufklärungsquote ist von 65 Prozent der neu identifizierten Fälle auf 19 Prozent Mitte November gefallen und bis Jahresende vollkommen zusammengebrochen. Bereits im Juni 2020 hat der Bund zugesichert, dass er sämtliche Kosten für Aufbau der Kontaktrückverfolgung in vollem Umfang abgelten wird“, heißt es dort. (Hofmarcher, M. M., Singhuber, C. (2021): Föderalismus im Gesundheitswesen: Schwächen des COVID-19 Krisenmanagements. S. 5)

Heute stehen wir immer noch vor dem Phänomen, dass sich ein kleines Land wie Österreich quasi neun unterschiedliche Impfstrategien leistet. Aus Sicht der Österreichischen Ärztekammer ist hier im Hinblick auf die wohl bevorstehenden Folgeimpfungen eine Vereinheitlichung vonnöten.

Schlussfolgerung

Die Pandemie hat Fehlentwicklungen im österreichischen Gesundheitssystem deutlich sichtbar gemacht. Zu geringe Investitionen im Gesundheitsbereich haben über die Jahre zu fehlenden Ausbildungsmöglichkeiten und offenen Stellen geführt. Die anspruchsvolle Arbeit, die Ärzte im Alltag leisten, wird oft nicht ausreichend wertgeschätzt. Dort, wo Versorgungslücken sind, konnte sich SARS-CoV-2 besser verbreiten. Man darf daher keinesfalls im Gesundheitssystem einsparen. Die Pandemie hat somit nur noch einmal gezeigt, wie wichtig eine wohnortnahe und niederschwellige Versorgung sei. Die Politik muss genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen und in das Gesundheitssystem investieren. Alle in der Krisenbewältigung Beteiligten müssen sich zudem zusammensetzen und eine ergebnisoffene ehrliche Problemanalyse in Struktur und Prozessen machen. Nur so kann es gelingen, Österreich infektiologisch zukunftsfit zu machen. In ähnlicher Weise haben sich auch Anfang Juli die Vertreter der deutschsprachigen Ärzteorganisationen Europas im Rahmen der 66. Konsultativtagung in Wien geäußert und ein gemeinsames Kommunique verabschiedet (vg. Bunda 2021, Grenzenloses Lernen). Darin wurde neben der sachlichen Fehleranalyse in allen Ländern und der Stärkung des Standortes Europa im Bereich wichtiger Medizinprodukte und Arzneimittel auch die Verknüpfung von Impfdaten mit den Daten zu den COVID-Erkrankungen gefordert, um Impfdurchbrüche zeitnah zu erkennen und entsprechende Anpassungen bei Impfstoffen rasch umzusetzen. Ebenso wurde es als essenziell angesehen, über Studien aufzuzeigen, welche Langzeitfolgen und Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung aufgetreten sind – auf physischer ebenso wie auf psychischer und sozialer Ebene.

Literaturverzeichnis:

Bunda, Sascha (2021): Ausgleichszahlungen: „Dickes Brett durchgebohrt“. In: Österreichische Ärztezeitung 1/2/2021, S. 13

Bunda, Sascha (2021): Grenzenloses Lernen. In: Österreichische Ärztezeitung 15/16/2021, S. 9 ff.

Frieser, Viktoria (2021): Prävention: Vergessene Vorsorge. In Österreichische Ärztezeitung, 7/2021, S. 14

Hofmarcher, M. M., Singhuber, C. (2021): Föderalismus im Gesundheitswesen: Schwächen des COVID-19 Krisenmanagements. HS&I Policy Brief, Juni 2021, Wien. http://www.healthSystemIntelligence.eu

Jobsharing ist die Möglichkeit, einen Kassenvertrag zwischen zwei Ärzten zu teilen. Ich möchte in so wenig Worten wie möglich hier festhalten, warum diese Möglichkeit jeder Ärztin und jedem Arzt bewusst sein sollte.

Grundsätzlich kann Jobsharing bei Kassenverträgen zwei mal bis zu 7 Jahre genehmigt werden.

Diese Möglichkeit gibt hauptsächlich aus zwei Gründen, mit einem großen Vorteil:

  • Jobsharing ermöglicht es, einen potentiellen Nachfolger besser kennen zu lernen und umgekehrt diesem die Möglichkeit zu geben, sich mit den Abläufen der Ordination vertraut zu machen, um sie letztendlich gleitend übernehmen zu können.
  • Jobsharing bietet aber auch die Möglichkeit, im Falle einer Rekonvaleszenz oder anderen Einschränkung Hilfe auf einfache Weise in Anspruch zu nehmen.
  • Wichtig ist: Der zweite Arzt tritt, im Unterschied zu einem Vertreter, Patienten und Versicherung gegenüber als Vertragsarzt auf.