von Elke Wirtinger

Unbefriedigende Situation bei Schutzbestimmungen und Wochengeld

Für Schwangere und selbständig tätige Mütter existieren keine Mutterschutzbestimmungen. Der Gesetzgeber nimmt also an, dass betroffene Ärztinnen ihre Arbeit selbst einteilen und diese entsprechend ärztlicher Empfehlung dosieren bzw. ruhend stellen können. Erschwerend kommt hinzu, dass acht Wochen vor sowie acht bis zwölf Wochen nach der Geburt auch kein Anspruch auf herkömmliches Wochengeld besteht. Wochengeld können niedergelassene Ärztinnen nur dann beanspruchen, wenn diese bei einer öffentlichen Krankenversicherungsanstalt angestellt und krankenversichert sind. Ist man als Ärztin bei der SVA der gewerblichen Wirtschaft pensionsversichert, jedoch privat krankenversichert, besteht kein Anspruch.

Kinderbetreuungsgeld

In der Regel ist es Selbständigen möglich, Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Hier sind allerdings Zuverdienstgrenzen zu beachten. Der diesbezügliche Anspruch beginnt mit acht Wochen nach der Geburt. Bei Kinderbetreuungsgeld handelt es sich um eine Leistung aus dem Familien-Lasten-Ausgleichsfonds. Während des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld besteht grundsätzlich eine eigene Krankenversicherung. Voraussetzungen für den Erhalt sind unter anderem ein Anspruch und Bezug der Familienbeihilfe für das Kind sowie die Durchführung und rechtzeitige Vorlage von Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen und die Einhaltung der Zuverdienstgrenze.

In diesem Zusammenhang existieren zwei Systeme. Konkret besteht für Geburten ab 1. März 2017 eine Wahlmöglichkeit zwischen dem Kinderbetreuungsgeld-Konto und dem einkommensunabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Die Wahl des Systems ist bei der erstmaligen Antragstellung zu treffen und bindet auch den zweiten Elternteil.

Die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes als Konto kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens von 365 bis zu 851 Tagen ab der Geburt des Kindes für einen Elternteil bzw. von 456 bis 1.063 Tagen ab der Geburt des Kindes bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile flexibel gewählt werden. In der kürzesten Variante beträgt das Kinderbetreuungsgeld täglich € 33,88 (monatlich rund € 1.016), in der längsten Variante täglich € 14,53 (monatlich rund € 436). Die Höhe der Leistung ergibt sich demnach aus der individuell gewählten Leistungsdauer.

Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gebührt wiederum längstens 365 Tage ab Geburt des Kindes, sofern nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld bezieht. Bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile wird dieses längstens für 426 Tage ab der Geburt gewährt, dem zweiten Elternteil sind dabei 61 Tage unübertragbar vorbehalten. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beträgt 80 Prozent der Letzteinkünfte, maximal € 66 täglich (rund € 2.000) monatlich.

Unter www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at finden Sie einen Rechner, der Sie bei der Auswahl der verschiedenen Möglichkeiten unterstützt.

Wohlfahrtsfonds

Im Rahmen des Wohlfahrtsfonds sind ein Antrag auf Erlass sowie ein Antrag auf Partusgeld möglich. Ein Antrag auf Erlass des Fondsbeitrags kann bei der Geburt während des Zeitraums des Mutterschutzes und darüber hinaus gestellt werden, sofern keine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird. Der Antrag ist innerhalb von drei Jahren ab dem Ereignisfall, also der Geburt des Kindes bzw. dem Beginn der Elternkarenz, zu stellen. Darüber hinaus kann sogenanntes Partusgeld in Höhe von € 739,20 bei normalen Geburten sowie € 924 bei Sectio beantragt werden.

Unter der Führung von Thomas Szekeres wurde jüngst auch die Möglichkeit der Zuerkennung von Ersatzzeiten für Kindererziehung eingeführt. Hier besteht die Möglichkeit der Beantragung von Ersatzzeiten im Ausmaß von maximal zwölf Monaten bei Bezug von Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld. Als Ersatzzeiten werden bei Erfüllung der Voraussetzungen für Geburten ab 01.01.2021 Anwartschaften in der Höhe von 0,09 % der Grundpension pro Monat zuerkannt.

Krankenkassen

Die ÖGK bietet mit der Schließung der Ordination acht Wochen vor oder nach der Entbindung sowie Vertretungen und Job Sharing mehrere Möglichkeiten.

So entfällt im Falle einer Schwangerschaft die Verpflichtung zur Bestellung eines Vertreters gemäß § 19 für die Dauer der Schwangerschaft, längstens aber bis zum 49. Krankheitstag im Kalenderhalbjahr, das heißt bei schwangeren Vertragsärztinnen für den Zeitraum von acht Wochen vor dem voraussichtlichen Tag der Entbindung, für den Tag der Entbindung sowie acht bzw. nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittentbindungen zwölf Wochen nach der Entbindung.

Ebenso existiert die Möglichkeit von Vertretungen in der Ordination. Diese sind der Kammer unter Angabe des Vertreters sowie der voraussichtlichen Dauer zu melden. Der hierfür vorgesehene Zeitraum beträgt sechs Wochen bis sechs Monate. Dauert die Vertretung länger als sechs Monate, ist diese unter Bekanntgabe des Namens des vertretenden Arztes und der voraussichtlichen Dauer der Vertretung auch der Kasse zu melden. Kammer bzw. Kasse kommt hier ein Einspruchsrecht zu. Vertretungen können auch regelmäßig tageweise in der Dauer von sechs Wochen bis sechs Monaten getätigt werden. Auch hier bestehen die oben angeführten Meldepflichten an die Kammer.

Darüber hinaus ist Job Sharing möglich. Der Vertrag kann dabei maximal zweimal sieben Jahre geteilt werden. Die Auswahl des Teilungspartners erfolgt durch den Inhaber des Einzelvertrags. Wichtig ist, dass der Arzt, mit dem der Vertrag geteilt ist, ein ius practicandi des Faches besitzt, in welchem der Vertragsarzt als Vertragspartner tätig ist.

Unsere Forderungen

  • Das Team Szekeres fordert auch in jenen Fällen, in denen selbständigen Ärztinnen kein gesetzlicher Anspruch zukommt, die Auszahlung von Kinderbetreuungsgeld. Denkbar ist hier ein Fixbetrag von monatlich € 500 für die Dauer von zwei Jahren.
  • In Bezug auf den Wohlfahrtsfonds sprechen wir uns für die Auszahlung eines Wochengeldes acht Wochen vor bzw. acht Wochen nach der Geburt aus. Die Höhe des täglichen Wochengeldes soll dem Krankengeldtagsatz für Hausbehandlung entsprechen, höchstens jedoch einem Neunzigstel des nachgewiesenen Umsatzes der letzten drei vollen Monate vor Einstellung der ärztlichen Tätigkeit sowie mindestens dem Betrag von € 14 pro Tag. Die Antragstellung soll spätestens mit Beginn des Mutterschutzes möglich sein. Die maximale Anspruchsdauer soll längstens für die Zeit des gesetzlichen Mutterschutzes gelten, das Wochengeld ist steuerfrei.
  • Von der ÖGK fordern wir mehr Flexibilität bei Vertretungen. Diese sollen bis zwei Jahre nach der Geburt des Kindes mehr als zwei Tage pro Woche möglich sein.
von Hamid Schirasi-Fard

Wer nach Erreichen des regulären Pensionsalters seine
wohlverdiente Rente von der Concisa erhalten möchte, muss
bekanntlich seine ärztliche Tätigkeit einstellen.

Für uns Kassenvertragsärzte bedeutet das, dass wir die Kassenverträge
kündigen müssen und fast nichts dazuverdienen dürfen.
In den nächsten Jahren werden überdurchschnittlich viele von
uns in diese Situation kommen. Ein erheblicher Prozentsatz der
Allgemeinmedizinerinnen und einige Prozent der Kinderärztinnen
müssen in den kommenden Jahren ihre Verträge zurücklegen
und ihre Tätigkeit einstellen. In einer Zeit, in der kaum Ärzte
bereit sind, sich in den Fächern Allgemeinmedizin oder Kinder-
und Jugendheilkunde niederzulassen bzw. Kassenverträge zu
nehmen, sollte die Ärztekammer daran interessiert sein die
derzeit aktiven Kolleginnen und Kollegen möglichst lange in den
Ordinationen zu behalten. Nur so kann die Versorgung der
Bevölkerung aufrechterhalten werden.

Ein möglicher Weg wäre, in Analogie zur Sozialversicherung der Selbständigen,
unabhängig von ihren weiteren Tätigkeiten die Pension mit
Erreichen des regulären Alters auszubezahlen. Es wäre gerecht
und zwingt die Ärztinnen nicht ihre Arbeit einzustellen.

Ich möchte in den nächsten Jahren mich für dieses Ziel
einsetzen.

von Präsident Thomas Szekeres

Die COVID-19-Pandemie hat alle Teile unserer Gesellschaft vor völlig neue Herausforderungen gestellt, darunter in besonderem Maß natürlich auch die Ärzteschaft. Von Beginn an ist hier den Ärztinnen und Ärzten eine entscheidende Rolle zugekommen. Unter dem Eindruck der Bilder aus Italien mussten schnell Maßnahmen ergriffen werden, um zu verhindern, dass Ordinationen und Ambulanzen zu Hauptumschlagplätzen für das Virus werden und nicht nur das Gesundheitssystem über Gebühr belastet wird, sondern auch, die Ärztinnen und Ärzte vor Infektionen und damit schwerwiegenden Folgen zu schützen. Ein wichtiger Part kam hier den Ärztekammern als gesetzliche Interessensvertretung zu. Im Eilverfahren konnte ein Maßnahmenpaket zur raschen und unbürokratischen Versorgung aller Patientinnen und Patienten im Zuge der Corona-Krise beschlossen werden. Darin wurde etwa auch die von der Ärzteschaft geforderte telefonische Verordnung von Medikamenten durch Ärztinnen und Ärzte sowie die telefonische Krankschreibung ermöglicht. Dank des Engagements und der Flexibilität der Ärzteschaft konnte in kürzester Zeit der Arbeitsablauf derart umgestaltet werden, dass der Schutz für Ordinationen und Ambulanzen im Fokus stand.

Den Einsatz der Ärzteschaft kann man auch in dieser Zeit als vorbildlich bezeichnen. Im Kassenbereich hatten über 90 Prozent der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ihre Ordinationen offengehalten. Dass dabei verstärkt auf Telemedizin zurückgegriffen wurde, hat sich als äußerst effizient und vorausschauend erwiesen. Denn damit blieben katastrophale Versorgungssituationen wie in Italien oder Spanien aus.

Auch in den Spitälern wurden schnell sinnvolle Maßnahmen getroffen, um eine Ausbreitung des COVID-19-Virus möglichst einzudämmen. Wichtig war zum Beispiel, dass die Teams in Spitälern, abhängig vom Fach und der Abteilungsgröße, möglichst lang zusammenarbeiten und sich dann gegenseitig geblockt ablösen, um infektionsbedingte Totalausfälle von Abteilungen zu vermeiden. Wenn also ein Team aufgrund von Coronavirusinfektionen und Quarantänemaßnahmen ausfiel, konnte ein anderes sofort einspringen und den Abteilungsbetrieb so aufrechterhalten. Damit ließen sich teilweise oder vollständige Schließungen von Abteilungen vermeiden.

Schutzausrüstung

Die nächste große Herausforderung war das Thema Schutzausrüstung. Die verständlicherweise völlig überhitzte Situation auf dem Weltmarkt, verstärkt durch Anhaltungen von Lieferungen im internationalen Grenzverkehr, hat dazu geführt, dass gerade am Beginn der Pandemie Ärztinnen und Ärzte ohne entsprechenden Schutz hochinfektiöse Patienten zu behandeln hatten. Zu diesem Zeitpunkt habe ich einen vielbeachteten Hilferuf über die sozialen Medien lanciert, um auf diese unhaltbaren Zustände aufmerksam zu machen. Zugleich haben die Ärztekammern gemeinsam mit den Bundesländern und privaten Spendern dafür gesorgt, dass die Ordinationen Schutzausrüstung erhalten, damit sie auch in der Krisenzeit geöffnet bleiben konnten. Und das, obwohl dies eigentlich die Aufgabe der öffentlichen Hand gewesen wäre, wie es Monate später dann auch offiziell geregelt wurde und das Bundesministerium für Landesverteidigung mit Beschaffung, Einlagerung und logistischer Abwicklung betraut wurde.

Speziell in Wien konnte die Ärztekammer an einem weiteren Vorzeigeprojekt entscheidende mitwirken: Schon ab Ende Februar besuchte hier der Ärztefunkdienst rund um die Uhr Wienerinnen und Wiener mit Infektionsverdacht in ihren Wohnungen. Binnen 48 Stunden hatten die Mitarbeiter und Funktionäre des Ärztefunkdienstes das „home sampling“ und die ausgeweitete Betreuung organisiert. Die Kosten teilten sich die Stadt Wien mit der österreichischen Gesundheitskasse. Rückblickend gesehen war das der Schlüssel dafür, dass Wien im internationalen Vergleich ein für eine Großstadt hervorragender Umgang mit der Pandemie gelungen ist.

Kollateralschäden

Sobald sich die Lage stabilisiert hatte, rückten schnell wieder auch die Krankheiten abseits von Corona in den Fokus. Es musste sichergestellt werden, dass auch Vorsorge- und Routineuntersuchungen sowie Impfungen und aufgeschobene Operationen schnellstmöglich wiederaufgenommen und nachgeholt werden. Wir haben in der Zeit des Lockdown sehr bald erkannt, dass man das nur sehr kurze Zeit durchhält und dass es nur kurze Zeit möglich ist, auf diese Eingriffe zu verzichten. Mit Ende des Lockdown hat die Ärztekammer sogleich Patienten wieder aufgefordert, zu ihrem Arzt und ins Spital zu gehen – natürlich unter geschützten Rahmenbedingungen. Dennoch mussten bei den Vorsorgeuntersuchungen drastische Rückgänge verzeichnet werden – allein im zweiten Quartal 2020 um fast 40 Prozent. Die Bundesfachgruppe Radiologie der ÖÄK berichtete für März und April einen dramatischen Rückgang bei Screeninguntersuchungen um 70 bis 80 Prozent. (vgl. Frieser 2021) Problematisch war etwa, dass Krebsdiagnostiken verschoben wurden – beispielsweise auch auf dem Feld der Dermatologie. Das hatte zur Folge, dass Patienten nach dem Lockdown, wenn sie wieder zu ihrem Arzt kamen, mit einer weiter fortgeschrittenen Erkrankung konfrontiert waren und wertvolle Zeit verloren hatten. Zudem ist nun eine aufwändigere Behandlung nötig. Aus diesen Erfahrungen gilt es zu lernen, um die Patientenversorgung für die Zukunft zu optimieren.

Ausgleichszahlungen

Nach dem ersten Lockdown wurden für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte auch finanzielle Folgen spürbar. Sie waren auf der einen Seite für die Patientinnen und Patienten in vorderster Front da, hielten in ihren Ordinationen eine kostspielige Infrastruktur aufrecht, hatten auf der anderen Seite jedoch wegen der Anordnung der Regierung, Arztpraxen nur in Notfällen aufzusuchen, entsprechende Umsatzeinbrüche, die teils existenzbedrohend ausfielen. In der Folge entspann sich ein monatelanger Kampf für entsprechende Ausgleichszahlungen, wobei sich aber weder Bundesregierung noch die Österreichische Gesundheitskasse zuständig fühlten und die Ärztevertreter lange im Kreis geschickt wurden.

Erst Anfang Dezember kamen die monatelangen Bemühungen der Ärztekammern um faire Ausgleichszahlungen für die niedergelassenen Kassenärztinnen und Kassenärzte zu einem erfolgreichen Ende, als der Nationalrat eine Absicherungsregelung beschloss, die ÖGK-Vertragsärztinnen und -ärzten 80 Prozent des Umsatzes des Vorjahres garantierte. (vgl. Bunda 2021 Ausgleichszahlungen)

Seitens der Ärztekammer wurden die beschlossenen Ausgleichszahlungen als positives Signal der Wertschätzung für all die Ärztinnen und Ärzte, die schon im ersten Lockdown unter höchstem persönlichen Einsatz an vorderster Front tätig waren und unser Gesundheitssystem aufrechterhalten haben, gewertet.

Drug Repositioning und Datenverknüpfung

Die Österreichische Ärztekammer hat sich früh für eine verstärkte Forschung im Bereich des „drug repositioning“ ausgesprochen.  Die Verwendung von Medikamenten, die für andere Indikationen zugelassen und deren Dosierungen beziehungsweise Nebenwirkungen daher bekannt sind, kann einen womöglich entscheidenden Zeitvorteil verschaffen, weil sie mit einem verkürzten Zulassungsverfahren verabreicht werden können.

Beim „drug repositioning“ wäre es sinnvoll, eine Vernetzung von Medikationsdaten (ELGA oder Sozialversicherung) mit den Daten aus dem EMS (Elektronisches Meldesystem der Gesundheitsbehörden) beziehungsweise den Krankengeschichten aus Spitälern herzustellen. So könnten antiviral wirksame Medikamente identifiziert werden. Diese können dann schneller eingesetzt werden, da große Teile der klinischen Prüfungen wegfallen. Dazu habe ich gemeinsam mit Frank Ulrich Montgomery, Vorstandsvorsitzender des Weltärztebunds, ein Konzept für eine europaweite Datenbank ausgearbeitet. In einem gemeinsamen Schreiben an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, haben wir um Unterstützung bei der Etablierung ersucht, was bei der Kommission auf großes Interesse gestoßen ist.

Leider ist auf österreichischer Ebene eine nennenswerte Initiative des Gesundheitsministeriums als übergeordnete Behörde ausgeblieben. Weiterhin beklagen Wissenschaftler, dass Gesundheitsdaten viel zu wenig analysiert würden, das schade dem Gesundheitssystem und der Wirtschaft.

Versorgungslage

Eine weitere Lehre aus der bisherigen Pandemie ist, wie abhängig Österreich, aber auch Europa gesamt, bei Medizinprodukten und Arzneimitteln von Billiglohnländern sind. Für die Zukunft müssen aus unserer Sicht daher die Anstrengungen auf europäischer Ebene verstärkt und besser koordiniert werden. Es braucht jetzt Investitionen in die europäische Pharmaindustrie und in die europäische Produktion von technischen Hilfsmitteln, wie Schutzausrüstung für den Infektionsschutz und Beatmungsgeräten. Ein positives Beispiel ist hier sicherlich die Entscheidung des Pharmakonzerns Novartis, der seine Penicillin-Produktion nicht nach Asien verlagert hat, sondern sich für einen Verbleib in Tirol entschieden hat. Das macht Hoffnung, dass ein Umdenken stattfindet und dass diese Entscheidung Vorbildwirkung hat. Jede Investition in die europäische Versorgung wird sich langfristig mehr als bezahlt machen – nicht zuletzt auch durch die wichtigen Impulse für den Arbeitsmarkt.

Für die Zukunft müssten daher die Anstrengungen auf europäischer Ebene verstärkt und besser koordiniert werden. Es braucht jetzt Investitionen in die europäische Pharmaindustrie und in die europäische Produktion von technischen Hilfsmitteln wie Schutzausrüstung für den Infektionsschutz und Beatmungsgeräten. Dass ein großer Teil der Produktion wichtiger medizinischer Güter in den vergangenen Jahrzehnten zusehends in den Fernen Osten ausgelagert wurde, ist uns eine der schmerzlichsten Erkenntnisse dieser Pandemie. Dass bestellte und bezahlte Lieferungen innerhalb der EU an den Staatsgrenzen festgehalten wurden, darf sich ebenfalls nicht mehr wiederholen. Wir müssen viel europäischer denken und ein starkes Europa, das weniger vom Weltmarkt abhängig ist, ist die beste Antwort auf eine Pandemie, wie wir sie gerade erleben.

Masken

Die Österreichische Ärztekammer und auch ich persönlich haben sich im Pandemieverlauf besonders für eine breitere Verwendung der Masken stark gemacht. Das war ein Thema, das die Menschen in ihrem unmittelbaren Alltag berührt, daher sind die Reaktionen in Einzelfällen auch sehr emotional und manchmal auch persönlich angriffig ausgefallen. Aber als Ärzteschaft ist es unsere Verantwortung, unsere medizinische Kompetenz einzubringen. Keine Therapie ist immer zu 100 Prozent angenehm, aber man kann sie deswegen nicht einfach weglassen, wenn man eine Besserung erreichen möchte.

Impfstrategie

Am 27. Dezember 2020, während des zweiten Lockdowns in Österreich, wurden die ersten Menschen in Österreich gegen COVID-19 geimpft. Dies wurde als historischer Tag und Wendepunkt nach einem monatelangen Kampf gegen eine Pandemie angesehen, die von einem Tag auf den anderen alles veränderte. Damals wurden die drei Phasen der Impfstrategie der österreichischen Bundesregierung wie folgt dargestellt: In Phase 1 würde die „Hochrisikogruppe“, also Personen über 80, geimpft werden. Danach sollten „ältere Menschen und Beschäftigte der Kritischen Infrastruktur“ Vorrang eingeräumt werden, bevor in der dritten und letzten Phase alle Österreicher geimpft werden sollten. Leider wurde relativ schnell klar, dass das Impfprogramm aufgrund von Lieferverzögerungen und der langsamen Verteilung der Impfstoffe nicht wie geplant durchgeführt werden konnte. Die Österreichische Ärztekammer, die schon im Sommer 2020 dazu aufgerufen hatte, möglich schnell und umfassend Impfstoffe zu beschaffen, lancierte in dieser Phase zahlreiche Presseaussendungen, in denen die politisch Verantwortlichen aufgefordert wurden, endlich genug Impfstoffe zu besorgen. Auftretende Berichte, die aufzeigten, dass Österreich – wohl aus Kostengründen – nicht einmal das EU-Kontingent abgerufen hatte, das ihm zugestanden wäre, sorgten für zusätzlichen Unmut bei Ärztinnen und Ärzten, aber auch in der Bevölkerung. Alle sahen sich lange steigenden Infektionszahlen gegenüber, während der ersehnte Schutz durch die Impfung auf sich warten ließ. Die wahrgenommene Benachteiligung und ungleiche Verteilung heizten die Debatte um die Impfstrategie und deren Umsetzung weiter an, was die Verunsicherung in der Bevölkerung verstärkte.

Auch beim verstärkten Auftreten der Delta-Variante Mitte des Jahres 2021 hat die ÖÄK wieder in Erinnerung gerufen, dass weiterhin dringend Impfstoffe beschafft werden müssen. Bei dieser Variante schützt ja nur ein vollständig erfülltes Impfschema effektiv. Es wurde hier gewarnt, dass man sich hier in einem Wettlauf mit dem Virus befindet. Dass zu diesem Zeitpunkt so explizit gewarnt wurde, war jedenfalls dringend nötig, da aus Sicht der Ärztekammer die Gefahr bestand, die Fehler des Jahres 2020 zu wiederholen und im Sommer bei sinkenden Fallzahlen die Pandemie als beendet zu erklären. Hier war es wichtig, den Fokus nicht zu verlieren, um die gute Ausgangslage für die kommenden Monate nicht grundlos aufs Spiel zu setzen.

SARS-CoV-2 ist gekommen, um zu bleiben. Nach aktuellem Forschungsstand ist damit zu rechnen, dass unser Leben von diesem Virus in gleicher Weise beeinflusst wird wie durch Influenza-Viren. Für beide bieten Impfungen insgesamt einen guten Schutz. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Verbreitung von Mutationen so weit verlangsamt, dass Pharmaunternehmen Zeit haben, wirksame Impfstoffe darauf zuzuschneiden. Gleichzeitig müssen wir bedenken, dass der weitere Verlauf nicht nur vom Auftreten von Mutationen und Fluchtmutationen abhängt, für die der derzeit verfügbare Impfstoff möglicherweise geringere Wirkung hat, sondern mittlerweile auch von der Bereitschaft der zu impfenden Bevölkerung. In den Sommermonaten Juli und August bemerkten Österreich und natürlich auch die Ärztinnen und Ärzte, dass die Impfkampagne ins Stocken geriet. Vereinbarte Termine wurden abgesagt, was vor allem abseits der Impfstraßen für erhebliche logistische Herausforderungen sorgte. Es zeigte sich, dass die meisten Menschen, die eine Impfung befürworten, ihre Dosen erhalten hatten. Übrig blieben vor allem die Impfgegner und die Impfskeptiker. Beide Gruppen erhielten deutlichen Zulauf insbesondere aufgrund der breiten und oft unangebracht aufgeregten Medienberichterstattung über Fälle, in denen Personen mit seltenen Impfreaktionen zu kämpfen hatten. Dazu kam das steigende Problem der Fake News und der Social-Media-Echokammern. Wie bei fast jeder Impfung der vergangenen Jahrzehnte und Jahrhunderte wurde die COVID-Schutzimpfung von einer Vielzahl an haarsträubenden Fehlinformationen begleitet. Durch die veränderte Mediennutzung der Bevölkerung mit immer stärker segmentierten Social-Media-Kanälen war es so schwer wie selten zuvor, dieser Desinformation wirkungsvoll entgegenzuwirken. Die Österreichische Ärztekammer hat seit Beginn der ersten COVID-Schutzimpfungen gemeinsam mit einem internationalen und prominent besetzten Expertenboard eine FAQ-Sammlung für Ärztinnen und Ärzte, aber auch für die breite Bevölkerung erstellt und auf der Homepage publiziert und kontinuierlich aktuell gehalten. Auch in Medienauftritten wurde stets unterstrichen, dass die COVID-Impfungen sicher und wirksam sind.

Zur weiteren Steigerung der Durchimpfungsquote muss mit einer breit angelegten Informationskampagne unter Einbeziehung von Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Politik der unbegründeten Skepsis entgegengewirkt werden. Zudem müssen dringend die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte stärker in die Impfstrategie eingebunden werden. Es wird nun verstärkt auf Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit ankommen, die am besten der Arzt leisten kann, dem die Menschen meist schon lange Zeit in den Fragen ihrer Gesundheit vertrauen. Nur durch eine transparente Kommunikation und Zusammenarbeit können wir die einzigartig herausfordernde Situation, in der wir uns derzeit befinden, gut meistern.

Das Problem des Föderalismus

In den ersten Phasen der Pandemie hat in Österreich der Bund das Krisenmanagement noch weitgehend selbst gesteuert. Ab dem Herbst wurden verstärkt Politiker aus den Bundesländern eingebunden, was dazu geführt hat, dass man auf die Rechte, die das Epidemiegesetz dem Bund zugestanden hat, zugunsten der Länder verzichtet hat. Dies führte in der Folge zu einigen Fehlentwicklungen.

Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Wiener Gesundheitsökonomen Maria Hofmarcher und Christopher Singhuber kommt zu dem Schluss, dass die Regionalisierung des COVID-19-Krisenmanagements im Herbst 2020 zu erheblichen Verzögerungen in der Umsetzung der Kontaktnachverfolgung und zu unterschiedlichen Impfstrategien in den Bundesländern hat. „Der Zusammenbruch der Kontaktnachverfolgung in Österreich bei gleichzeitig steigender Anzahl an Infektionen führte Ende November 2020 zu einem neuerlichen, harten Lockdown. Die Aufklärungsquote ist von 65 Prozent der neu identifizierten Fälle auf 19 Prozent Mitte November gefallen und bis Jahresende vollkommen zusammengebrochen. Bereits im Juni 2020 hat der Bund zugesichert, dass er sämtliche Kosten für Aufbau der Kontaktrückverfolgung in vollem Umfang abgelten wird“, heißt es dort. (Hofmarcher, M. M., Singhuber, C. (2021): Föderalismus im Gesundheitswesen: Schwächen des COVID-19 Krisenmanagements. S. 5)

Heute stehen wir immer noch vor dem Phänomen, dass sich ein kleines Land wie Österreich quasi neun unterschiedliche Impfstrategien leistet. Aus Sicht der Österreichischen Ärztekammer ist hier im Hinblick auf die wohl bevorstehenden Folgeimpfungen eine Vereinheitlichung vonnöten.

Schlussfolgerung

Die Pandemie hat Fehlentwicklungen im österreichischen Gesundheitssystem deutlich sichtbar gemacht. Zu geringe Investitionen im Gesundheitsbereich haben über die Jahre zu fehlenden Ausbildungsmöglichkeiten und offenen Stellen geführt. Die anspruchsvolle Arbeit, die Ärzte im Alltag leisten, wird oft nicht ausreichend wertgeschätzt. Dort, wo Versorgungslücken sind, konnte sich SARS-CoV-2 besser verbreiten. Man darf daher keinesfalls im Gesundheitssystem einsparen. Die Pandemie hat somit nur noch einmal gezeigt, wie wichtig eine wohnortnahe und niederschwellige Versorgung sei. Die Politik muss genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen und in das Gesundheitssystem investieren. Alle in der Krisenbewältigung Beteiligten müssen sich zudem zusammensetzen und eine ergebnisoffene ehrliche Problemanalyse in Struktur und Prozessen machen. Nur so kann es gelingen, Österreich infektiologisch zukunftsfit zu machen. In ähnlicher Weise haben sich auch Anfang Juli die Vertreter der deutschsprachigen Ärzteorganisationen Europas im Rahmen der 66. Konsultativtagung in Wien geäußert und ein gemeinsames Kommunique verabschiedet (vg. Bunda 2021, Grenzenloses Lernen). Darin wurde neben der sachlichen Fehleranalyse in allen Ländern und der Stärkung des Standortes Europa im Bereich wichtiger Medizinprodukte und Arzneimittel auch die Verknüpfung von Impfdaten mit den Daten zu den COVID-Erkrankungen gefordert, um Impfdurchbrüche zeitnah zu erkennen und entsprechende Anpassungen bei Impfstoffen rasch umzusetzen. Ebenso wurde es als essenziell angesehen, über Studien aufzuzeigen, welche Langzeitfolgen und Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung aufgetreten sind – auf physischer ebenso wie auf psychischer und sozialer Ebene.

Literaturverzeichnis:

Bunda, Sascha (2021): Ausgleichszahlungen: „Dickes Brett durchgebohrt“. In: Österreichische Ärztezeitung 1/2/2021, S. 13

Bunda, Sascha (2021): Grenzenloses Lernen. In: Österreichische Ärztezeitung 15/16/2021, S. 9 ff.

Frieser, Viktoria (2021): Prävention: Vergessene Vorsorge. In Österreichische Ärztezeitung, 7/2021, S. 14

Hofmarcher, M. M., Singhuber, C. (2021): Föderalismus im Gesundheitswesen: Schwächen des COVID-19 Krisenmanagements. HS&I Policy Brief, Juni 2021, Wien. http://www.healthSystemIntelligence.eu