Am 26.April fand eine außerordentliche Vollversammlung der Wiener Ärztekammer statt. 90 Mandatar:innen, viele Mitarbeiter:innen der Ärztekammer, Kosten für die Saalmiete in einem Innenstadthotel, Verpflegung – hat Kosten jenseits der 30.000,- Euro verursacht. Aufgrund einer Erkrankung des Präsidenten Steinhart, hat nicht er selbst sondern insgesamt fünf, zugekaufte,  Jurist:innen Auskunft zur Causa Equip4Ordi gegeben. Besonders ins Auge sticht aber ein als erster Punkt eingebrachter Antrag bezüglich der Abänderung der Abwählbarkeit von Referent:innen der Ärztekammer.

Die Wiener Ärztekammer wird derzeit durch einen internen Streit um die Equip4Ordi erschüttert. Sämtliche Anschuldigungen und Vorwürfe werden dabei nicht nur intern, sondern auch über die Medien öffentlich erhoben. Es gab Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft, schwerwiegende Anschuldigungen und Entlassungen. Dabei kommt es leider auch immer häufiger vor, dass Halbwahrheiten, Schutzbehauptungen und Unwahres verbreitet wird. Wir setzen uns in all unseren Entscheidungen dafür ein, dass die Konflikte bereinigt werden und die Kammer wieder im Interesse der Kollegenschaft agiert. So ruhig und effektiv, wie es während der vergangenen Jahren unter Thomas Szekeres der Fall war.

Amtierende Koalition lehnt Senkung der Kammerumlage ab

… und weitere Anträge von TSWien in der Vollversammlung der Wiener Ärztekammer

Die amtierende Koalition in der Wiener Ärztekammer unter der Führung von Neo-Präsident Dr. Johannes Steinhart hat in der letzten Vollversammlung im Dezember den Antrag unserer Fraktion die Kammerumlage zu senken abgelehnt.
Das ist aus mehreren Gründen erstaunlich, vor allem muss man aber folgende zwei Dinge wissen:

  • Teil der Koalition ist die Fraktion „We4U – Wohlfahrtsfonds abschaffen, Kammerumlage senken“ die vor allem von Wiener Spitalsärzt:innen viele Stimmen bekommen hat. Auch diese Fraktion hat dem Antrag nicht zugestimmt und auch keinen eigenen Antrag dazu eingebracht. Im Gegenteil: Die neue Koalition hat die Funktionsgebühren sogar um 10% erhöht.
  • Die Wiener Ärztekammer hat aus den letzten Jahren noch Rücklagen von über 43 Millionen Euro. (letzter Bericht Frühjahr 2022)

Untenstehend unsere Anträge. Per Klick öffnet sich ein Artikel, der die Gründe zu diesem Antrag erklärt und wie es nun weitergeht.

Antrag zur Forderung nach höheren Gehältern und Honoraren

Derzeit erreicht die Inflation Werte jenseits der 10%, was bei niedrigeren Erhöhungen der Gehälter bzw. der Honorare einen Reallohnverlust bedeuten würde. Da insbesondere die Gesundheitsberufe, allen voran die Ärztinnen und Ärzte in der Pandemie besonders gefordert sind, wäre ein Reallohnverlust für diese Berufsgruppen schon gar nicht nachvollziehbar.

Die Vollversammlung möge daher beschließen:

Die Ärztekammer und ihre Funktionär:innen mögen alles unternehmen, um zumindest eine Abgeltung der Inflation bei Gehältern und Honoraren zu erreichen und dies laut kommunizieren, widrigenfalls Kampfmaßnahmen initiieren.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen

–> Hier gehts zum Artikel

Antrag zur Senkung der Kammerumlage um 10%

Ärztinnen und Ärzte sind in den vergangenen Jahren durch die Pandemie nicht nur arbeitsmäßig, psychisch, sondern auch finanziell unter einen besonderen Druck gestanden. Eine Entlastung ist derzeit nicht abzusehen. Die Wiener Ärztekammer hatte aufgrund von Gehaltserhöhungen in den vergangenen Jahren signifikante Einnahmensteigerungen, darüber hinaus verfügt sie über Rücklagen in der Höhe von ca. 40 Mio. Euro (Wert des Gebäudes in der Weihburggasse 10-12 nicht mitgerechnet).

Die Vollversammlung möge daher beschließen:

Die Vollversammlung der Ärztekammer für Wien unterstützt eine Senkung der Kammerumlage um 10%, um die Ärztinnen und Ärzte finanziell etwas zu entlasten.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt

–> Hier gehts zum Artikel

Antrag zu Fragerecht an die Ärztekammer für Wien

Die Ärztekammer bezieht als Standes- und Interessenvertretung von allen Ärztinnen und Ärzten monatliche Fixbeiträge im Sinne der Kammerumlage. Mit diesen Beiträgen wird ein Großteil der Ausgaben gedeckt. Da es sich für alle Ärztinnen und Ärzte um Pflichtbeiträge handelt, sollte im Sinne einer größtmöglichen Transparenz ein Fragerecht für eben alle diese einzahlenden Mitglieder bestehen.

Die löbliche Vollversammlung möge daher beschließen,
dass Mitgliedern der Wiener ÄK, im Sinne der Transparenz ein Fragerecht bzgl. allen Gegenständen der Ärztekammer, die nicht der Geheimhaltung unterliegen, eingeräumt wird, sodass förmliche Anfragen an die Verantwortlichen Kurien/Gremien/Referate gestellt werden können, die binnen drei Monate schriftlich beantwortet werden müssen.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen

–> Hier gehts zum Artikel

Antrag zu WiGeV Arzt im WiGeV Referat

Die Ärztekammer betreibt ein eigenes WiGeV Referat, dass „Ansprechpartner für alle Kolleginnen und Kollegen mit einem Anstellungsverhältnis zum WIGEV bei Problemen und Anliegen jeglicher Art“ darstellt. Innerhalb der Kammer soll es die Gremien bei allen Thematiken rund um den WIGEV unterstützen.

Es wäre dabei sinnvoll, wenn der Leiter und die Akteure dieses Referates in einem aktiven Dienstverhältnis zum WiGeV stehen und die Probleme und Ansprechpartner in diesem Betrieb kennen, um sich bestmöglich für die Anliegen der Kolleg:innen einsetzen zu können.

Die löbliche Vollversammlung möge beschließen, dass der/die WIGEV Referent/in beim WIGEV angestellt sein muss.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt

–> Hier gehts zum Artikel

Antrag auf Erhöhung der Pensionen entsprechend der Inflation

Im Laufe der vergangenen Jahre wurde das Vermögen des Wiener Wohlfahrtsfonds durch Ansparungen, Zukauf von Realitäten mit überdurchschnittlichen Renditen und Wertsteigerungen und erfolgreiche Veranlagungen auf ca. 1 Mrd. Euro gesteigert. Dadurch steigen insbesondere die Einnahmen durch Verzinsungen, aber es steigen die Einnahmen auch infolge des höheres Einkommens der Ärztinnen und Ärzte. Nachdem ein Großteil der derzeitigen Pensionistengeneration durch überdurchschnittliche Einzahlungen den Fonds saniert haben, sollte man sich besonders bemühen diesen Pensionisten Verluste der Kaufkraft durch mangelnde Inflationsabgeltung zu ersparen.

Die erweiterte Vollversammlung möge beschließen.

Nach versicherungsmathematischen Berechnungen und Beschluss im Verwaltungsausschuss sollte beschlossen werden die Pensionen entsprechend der Inflation anzuheben.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen

–> Hier gehts zum Artikel

Antrag zur Bezahlung des Facharzt-Gehalts an Fachärzt in Zusatzfachausbildung

Wenn nach bereits abgeschlossener Fachausbildung eine weitere Ausbildung in einer Spezialisierung (Zusatzfachausbildung, z.B. Rheumatologie nach abgeschlossener internen Fachausbildung) angeschlossen wird, erhalten die Betroffenen zum Teil nur das Gehalt eines Arztes/einer Ärztin in Ausbildung, obwohl an derselben Abteilung Dienste als Fach- oder Oberarzt mit ius practicandi gemacht werden.

Die löbliche Vollversammlung möge einen Empfehlungsantrag für die Kurie der angestellten Ärzte beschließen, dass die Ärztekammer sich dafür einsetzten soll, dass bei bereits abgeschlossener Fachausbildung und daran anschließender Zusatzfach Ausbildung, ein FA Gehalt bezahlt wird, sofern man auch in fachärztlicher Funktion eingesetzt wird.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen

–> Hier gehts zum Artikel

Antrag zur Anrechnung von Vordienstzeiten

Die Arbeitsbedingungen in den Wiener Spitälern werden immer unattraktiver. Bereits gut ausgebildete Kolleg:innen verlassen nach und nach die Spitäler und es können kaum Fachärzt:innen aus anderen Häusern, den Bundesländern oder dem Ausland rekrutiert werden. Dies ist mitunter dadurch zu begründen, dass beim Wechsel des Arbeitsgebers nicht alle einschlägigen Vordienstzeiten angerechnet werden, und damit der Verdienst deutlich geringer ausfällt.

Die löbliche Vollversammlung möge einen Empfehlungsantrag für die Kurie der angestellten Ärzte beschließen, dass die Ärztekammer sich dafür einsetzten soll, dass bei Beginn einer angestellten Tätigkeit die einschlägigen Vordienstzeiten voll für die Gehaltsberechnung herangezogen werden müssen.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen

–> Hier gehts zum Artikel

Antrag zu Senkung der Kammerumlage um 10%

Die Vollversammlung möge beschließen:

Die Vollversammlung der Ärztekammer für Wien unterstützt eine Senkung der Kammerumlage um 10%, um die Ärztinnen und Ärzte finanziell etwas zu entlasten.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt

Die Auswirkungen der letzten Jahre Pandemie, des Ukraine Kriegs und der damit verbundenen bislang nicht erreichten Inflationszahlen sind auch für uns Ärztinnen und Ärzte eine Herausforderung. Eine Entlastung ist derzeit aber noch nicht abzusehen.

Die Wiener Ärztekammer hatte aber aufgrund von Gehaltserhöhungen in den vergangenen Jahren signifikante Einnahmensteigerungen, darüber hinaus verfügt sie über Rücklagen in der Höhe von über 43 Millionen Euro. (letzter Bericht Frühjahr 2022)

Aus diesem Grund haben wir bei der letzten Vollversammlung den Antrag eingebracht, die Kammerumlage (=Pflichtbeitrag aller Ärztinnen und Ärzte) nachhaltig zu senken und damit eine gewisse finanzielle Entlastung für uns Ärztinnen und Ärzte zu erreichen. Dieser Antrag wurde von der amtierenden Koalition nicht unterstützt!

Dies ist doch etwas verwunderlich, zumal einige Mitglieder dieser Koalition primär mit der Senkung der Kammerumlage während der Wahl geworben haben und eine Fraktion mit dem Namen „We4U – Wohlfahrtsfonds abschaffen, Kammerumlage senken“ dies auch als zentralen Punkt ihres Wahlprogramms angeführt hatte.

Begründet wird dies wahrscheinlich mit dem Argument, dass bereits für 2023 ein defizitäres Budget der Ärztekammer für Wien angekündigt wurde.

Die anfänglich versprochene Verschlankung der Kammer rutscht damit in weite Ferne, denn es wurden zwar einige Referate, also auch Leistungen der Kammer, gestrichen, jedoch wurde die Bezahlung der einzelnen Funktionär:innen um 10% erhöht. Weiters wurden höhere Sitzungsgebühren beschlossen, was ebenfalls großteils den Mandatarinnen und Mandataren der aktuellen Koalition zugutekommt, da diese mehrheitlich in den Sitzungen vertreten sind. Zusätzlich kam es auch zu einem massiven Anstieg der Personalkosten (= nicht ärztliche Mitarbeiter:innen der Kammer).

Leider wurde also bislang keine Verschlankung, sondern lediglich eine Umverteilung zugunsten der amtierenden Regierung vorgenommen.

Um sich das leisten zu können ist die Ärztekammer also auf die bereits vorkalkulierte Höhe der einzunehmenden Kammerumlagen angewiesen und in letzter Konsequenz wurde auch deshalb unser Antrag auf Senkung der Kammerumlage abgelehnt.

Die Mandatarinnen und Mandatare von TSWien haben bei der Vollversammlung

zwei Empfehlungsanträge für die Kurie der Angestellten eingereicht, um die Situation der Spitalsärzt:innen in Wien zu verbessern.

Die löbliche Vollversammlung möge einen Empfehlungsantrag für die Kurie der angestellten Ärzte beschließen, dass die Ärztekammer sich dafür einsetzten soll, dass bei bereits abgeschlossener Fachausbildung und daran anschließender Zusatzfach Ausbildung, ein FA Gehalt bezahlt wird, sofern man auch in fachärztlicher Funktion eingesetzt wird.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Die löbliche Vollversammlung möge einen Empfehlungsantrag für die Kurie der angestellten Ärzte beschließen, dass die Ärztekammer sich dafür einsetzten soll, dass bei Beginn einer angestellten Tätigkeit die einschlägigen Vordienstzeiten voll für die Gehaltsberechnung herangezogen werden müssen.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Die Arbeitsbedingungen in den Wiener Spitälern werden immer unattraktiver. Bereits gut ausgebildete Kolleg:innen verlassen nach und nach die Spitäler und es können kaum Fachärzt:innen aus anderen Häusern, den Bundesländern oder dem Ausland rekrutiert werden. Dies ist mitunter dadurch zu begründen, dass beim Wechsel des Arbeitsgebers nicht alle einschlägigen Vordienstzeiten angerechnet werden, und damit der Verdienst deutlich geringer ausfällt.

Zudem wird bei bestimmten Zusatzausbildungen (z.B. Rheumatologie nach abgeschlossener interner Fachausbildung) oftmals nur das Gehaltsschema eines Arztes/einer Ärztin in Ausbildung angewandt, obwohl an derselben Abteilung Dienste als Fach- oder Oberarzt mit ius practicandi gemacht werden.

Diese Faktoren begünstigen mit anderen die Abwanderung von gut ausgebildeten Kolleg:innen aus unseren Spitälern.

Unser Anträge sollen helfen diese Probleme rasch und effizient anzugehen.

Es ist überfällig, dass zu Beginn einer angestellten Tätigkeit alle einschlägigen Vordienstzeiten, unabhängig von Arbeitgeber und Destination, für die Gehaltsberechnung herangezogen werden. Außerdem soll die Bezahlung endlich an die tatsächlich ausgeführte Tätigkeit und Verantwortung angepasst werden.

Beide Anträge wurden von der Vollversammlung mehrheitlich angenommen und werden nun in der nächsten Kurienversammlung beschlossen und sollten schließlich von der amtierenden Kurienführung umgesetzt werden. Danach folgen Gespräche zur Umsetzung mit der Hauptgruppe 2.

Dies soll ein erster von vielen Schritten hin zu einer deutlichen Verbesserung unserer Arbeitsbedingungen in den Wiener Spitälern darstellen und schließlich zu international wettbewerbsfähigen Verhältnissen führen, sodass jeder von uns wieder gerne in einem Spital arbeitet. In weiterer Folge wird jedoch auch eine substanzielle Gehaltsanpassung notwendig sein, die nach mehr als 2 Jahren Pandemie, erhöhter Arbeitsbelastung bei weniger Personal und einer anstehenden Pensionswelle bald mehr denn je notwendig wird. Dafür wollen wir uns auch weiter für euch einsetzen!

Die erweiterte Vollversammlung möge beschließen:

Nach versicherungsmathematischen Berechnungen und Beschluss im Verwaltungsausschuss sollte beschlossen werden die Pensionen entsprechend der Inflation anzuheben.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Im Laufe der vergangenen Jahre wurde das Vermögen des Wiener Wohlfahrtsfonds (WFF) durch Ansparungen, Zukauf von Realitäten mit überdurchschnittlichen Renditen und Wertsteigerungen und erfolgreiche Veranlagungen auf mehr als 1 Mrd. Euro gesteigert. Dadurch steigen insbesondere die Einnahmen durch Verzinsungen, aber es steigen die Einnahmen auch infolge des höheres Einkommens der Ärztinnen und Ärzte. Nachdem ein Großteil der derzeitigen Pensionisten-Generation durch überdurchschnittliche Einzahlungen den Fonds saniert haben, sollte man sich besonders bemühen diesen Pensionisten Verluste der Kaufkraft durch mangelnde Inflationsabgeltung zu ersparen.

Die nun beschlossenen Pensionserhöhungen aus dem Wohlfahrtsfonds von 3% sind in Anbetracht der derzeitigen Inflation eher einem Verlust gleichzusetzen. Dieses Thema wurde im Verwaltungsausschuss (Zuständiges Organ der ÄK für den WFF) bereits vor der Vollversammlung im Dezember besprochen und die Möglichkeiten einer Erhöhung um 4% diskutiert. Schließlich wurden zugunsten des Fondsvermögens die beschlossenen 3% (inkl. einer Einmalzahlung in Höher einer Monatspension, min. jedoch 500€) in den Jahresvoranschlag 2023 aufgenommen und vom Vorsitzendes des WFF bei der Vollversammlung präsentiert. Dieser Jahresvoranschlag kam gesammelt zur Abstimmung und wurde, trotz vielfacher Gegenstimmen, mehrheitlich angenommen. Eine Diskussion oder Abstimmung über eine mögliche Pensionserhöhung war damit nicht mehr möglich.

Wir hatten jedoch vorab einen Antrag vorbereitet nachdem nach versicherungsmathematischen Berechnungen und Beschluss im Verwaltungsausschuss eine Erhöhung der Pensionen entsprechend der Inflation zu beschließen. Dieser Antrag wurde nach den vorangegangenen Diskussionen ebenfalls angenommen. Grund dafür ist mitunter die derzeit nicht gut prognostizierbaren Einnahmensteigerungen, da die Honorarverhandlungen vor allem im niedergelassenen Bereich noch laufen.

Durch unseren Antrag ist also eine weitere Erhöhung der Pensionen nun weiterhin möglich, sodass nach Abschluss der Honorar- und Gehaltsverhandlungen eine Neuberechnung der möglichen Höhe erfolgen und im Verwaltungsausschuss beschlossen werden kann.

Der Tätigkeitsbereich von uns Ärzt:innen ist mitunter sehr breit gefächert, ca. 6700 befinden sich in einem Anstellungsverhältnis, ca. 2500 in Ausbildung und etwa 4.500 sind niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, wobei die ersten beiden gesamt als Angestellte Ärzt:innen bezeichnet werden (ges. 9.200).

Die Ärztekammer, als gewählte Standes- und Interessensvertretung, betreibt dafür zwei Kurien, die sich eben um die Angelegenheiten der Angestellten (Kurie der Angestellten – Sektion Turnusärzte und Sektion der zur selbstständig Berufsausübung berechtigten Ärzte) und der Niedergelassenen (Kurie der Niedergelassenen – Sektion Allgemeinmedizin und Sektion Fachärzte) kümmern sollen.

Oftmals sind jedoch auch Kolleg:innen sowohl in einem Anstellungsverhältnis, als auch als niedergelassene Ärzt:innen tätig (z.B. Wahlarzt oder – ärztin) und haben somit Interessen in beiden Bereichen.

Die Zugehörigkeit zu einer der beiden Kurien wird mit dem Wahlstichtag festgelegt, wobei jeder Kandidat und jede Kandidatin entscheiden muss für welche Kurie er oder sie bei der Wahl antritt. Diese Entscheidung obliegt dem oder der jeweiligen Kolleg:in und richtet sich nicht nach dem Haupttätigkeitsbereich und gilt danach auf für die Länge der Legislaturperiode, auch wenn der Tätigkeitsbereich gewechselt wird.

Aus diesem Grund war es möglich, dass wir in Wien nun einen Kurienobmann der angestellten Ärzte haben, dessen Haupttätigkeit eigentlich im niedergelassenen Bereich stattfand. Da es sich dabei um rechtskonforme Wahl der Mehrzeit der Vollversammlungsmitglieder durch die amtierende Koalition von Präsident Steinhart handelt ist dies so hinzunehmen.

Die Besetzung der Referate erfolgt jedoch unabhängig von Mandaten durch einen Beschluss des Vorstandes der Ärztekammer, der 4-mal jährlich tagt. Es wäre anzunehmen, dass diese Besetzung aufgrund von Qualifikation und Beziehung zur jeweiligen Spezialisierung des Referates erfolgen sollte. Jedoch wurden auch hier wesentliche Positionen von Kolleg:innen übernommen, die ihre Tätigkeitsfeld im niedergelassenen Bereich haben und dabei Interessen von angestellten Ärzt:innen vertreten.

Die Ärztekammer betreibt z.B. ein eigenes WiGeV Referat, dass „Ansprechpartner für alle Kolleginnen und Kollegen mit einem Anstellungsverhältnis zum WIGEV bei Problemen und Anliegen jeglicher Art“ darstellen sollte. Innerhalb der Kammer soll es die Gremien bei allen Thematiken rund um den WIGEV unterstützen.

Es wäre hier wohl sinnvoll, dass der Leiter und die Akteure dieses Referates in einem aktiven Dienstverhältnis zum WiGeV stehen und die Probleme und Ansprechpartner in diesem Betrieb kennen, um sich bestmöglich für die Anliegen der Kolleg:innen einsetzen zu können.

Aus diesem Grund haben wir bei der Vollversammlung den Antrag eingebracht, dass der jeweilige Leiter dieses Referates doch in einem Anstellungsverhältnis zum WiGeV sein sollte.

Dies wurde – durchaus erwartbar – von der amtierenden Koalition abgelehnt, da ja auch Kurienobmann und Sektionsobmann in ähnlichen Situationen sind.

Wir denken, dass eine konsequente Vertretung von Kolleg:innen übernommen werden sollte, die ihre Haupttätigkeit und damit auch Interessen im entsprechenden Bereich haben, die Probleme kennen und täglich miterleben und sich für eine konkrete Verbesserung stark machen. Dafür wollen wir uns auch in Zukunft für euch einsetzen!

Antrag zu Fragerecht für Alle an die Ärztekammer für Wien

Die löbliche Vollversammlung möge beschließen,

dass Mitgliedern der Wiener ÄK, im Sinne der Transparenz ein Fragerecht bzgl. allen Gegenständen der Ärztekammer, die nicht der Geheimhaltung unterliegen, eingeräumt wird, sodass förmliche Anfragen an die Verantwortlichen Kurien/Gremien/Referate gestellt werden können, die binnen drei Monate schriftlich beantwortet werden müssen.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Die Ärztekammer bezieht als Standes- und Interessenvertretung von allen Ärztinnen und Ärzten monatliche Fixbeiträge im Sinne der Kammerumlage. Mit diesen Beiträgen wird ein Großteil der Ausgaben gedeckt. Da es sich für alle Ärztinnen und Ärzte um Pflichtbeiträge handelt, sollte im Sinne einer größtmöglichen Transparenz ein Fragerecht für eben alle diese einzahlenden Mitglieder bestehen.

Aus diesem Grund haben wir in der Vollversammlung den Antrag gestellt, dass ein Fragerecht für alle Kammermitglieder bezüglich allen Gegenständen der Ärztekammer, die nicht der Geheimhaltung unterliegen, eingeräumt wird.

Bislang war dies laut Statuten nur den gewählten Mandatarinnen und Mandataren vorbehalten. Da dies nach Auskunft des Kammeramts sowieso den geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht, wurde unser Antrag mehrheitlich angenommen und damit die Möglichkeit geschaffen, dass alle Ärztinnen und Ärzte förmliche Anfragen an die verantwortlichen Kurien, Gremien und Referate gestellt werden können.

Dies ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer transparenteren Interessenvertretung und soll allen Mitgliedern ermöglichen Einsicht zu nehmen, welche Aktivitäten und Ausgaben die Ärztekammer mit ihren Mitgliedsbeiträgen finanziert.

Wer sich nun über die Ärztekammeraktivitäten informieren möchte, ist herzlich eingeladen eine Anfrage an die entsprechenden Stelle einzureichen.

Bei Angelegenheiten betreffend der Spitalsärzt:innen und Ärzt:innen in Ausbildung (z.B. laufende Ärztekammerkampagne, Sonderklasse, Gehaltsschemata) ist die Kurie der angestellten Ärzte zuständig.

Für Angelegenheiten der niedergelassenen Ärzt:innen (z.B. Tarifverhandlungen Krankenkassen, Ausschreibung und Vergabe von Kassenstellen) sowie für Anfragen bezüglich der von der Ärztekammer gegründeten Gesellschaften (z.B. Equip4Ordi) ist die Kurie der Niedergelassenen zu kontaktieren.

Neben den Kurien gibt es in der Ärztekammer auch eigene Arbeitsgruppen zu speziellen Themen, die sogenannten Referate.

Eine Auflistung aller Referate ist hier zu finden: https://www.aekwien.at/referate

Unabhängig von der Kammerumlage, sind alle Mitglieder der Ärztekammer auch dazu verpflichtet Beiträge an den Wohlfahrtsfond zu zahlen. Die organisatorische Abwicklung erfolgt zwar über die Concisa AG – deren Formulare wir alle kennen – die Verwaltung obligt jedoch dem dafür eingesetzten Verwaltungsausschuss. Wesentliche Entscheidungen werden von diesem Ausschuss oder der Vollversammlung getroffen. Anfragen bezüglich Beitragszahlungen und Leistungen sollten an die allgemeine Kontaktadresse und Anfragen bezüglich des Fondvermögens (Immobilien, Aktien, etc) direkt an den Verwaltungsausschuss gestellt werden.

Kontaktadressen:

Kurie angestellte Ärzte:

https://www.aekwien.at/kurie-angestellte-aerzte

E-Mail:

Kurie niedergelassene Ärzte:

https://www.aekwien.at/kurie-niedergelassene-aerzte

E-Mail:

Referate:

https://www.aekwien.at/referate

Referatsleitung und Kontakt beim jeweiligen Referat

Wohlfahrtsfond:

https://www.aekwien.at/wohlfahrtsfonds

E-Mail:

Verwaltungsausschuss des

Wohlfahrtsfonds:

https://www.aekwien.at/verwaltungsausschuss

Leitung: Dr. Michael Lazansky

E-Mail:

Antrag zur Forderung nach höheren Gehältern und Honoraren.

Die Vollversammlung möge beschließen:

Die Ärztekammer und ihre Funktionär:innen mögen alles unternehmen, um zumindest eine Abgeltung der Inflation bei Gehältern und Honoraren zu erreichen und dies laut kommunizieren, widrigenfalls Kampfmaßnahmen initiieren.

Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Derzeit erreicht die Inflation Werte jenseits der 10%, was bei niedrigeren Erhöhungen der Gehälter bzw. der Honorare einen Reallohnverlust bedeuten würde.

Da insbesondere die Gesundheitsberufe, allen voran die Ärztinnen und Ärzte in vergangenen zwei Jahren Pandemie besonders gefordert waren – Arbeiten unter besonderen Schutzmaßnahmen an infektiösen Patient:innen, während viele andere Berufsgruppen im Lockdown oder Homeoffice waren – wäre ein Reallohnverlust für diese Berufsgruppen schon gar nicht nachvollziehbar. Als Zeichen der Wertschätzung wäre zumindest eine Inflationsabgeltung zu erwarten, besser jedoch eine merkbare Gehaltserhöhung für unsere Berufssparte, ohne die es in dieser herausfordernden Zeit nicht möglich ist die Gesundheitsversorgung für alle Patientinnen und Patienten aufrecht zu erhalten.

Trotzdem bleiben derzeit die Gehaltsabschlüsse für die Gesundheitsberufe teilweise hinter denen anderer Berufsgruppen (z.B. Younion für Gemeindespitäler 7,15% vs. GPA für Handwerk und Gewerbe 7,5 – 8 %; siehe auch https://www.kollektivvertrag.at/).

Auch die Verhandlungen mit den Krankenkassen zur Steigerung der Honorarsätze zeigen derzeit keine zufriedenstellenden Ergebnisse (erste Angebot der ÖGK lagen bei läppischen 1%), sodass auch hier ein Reallohnverlust zu erwarten ist.

Dies ist eine für uns nicht nachvollziehbare Situation und deshalb haben wir in der Vollversammlung den Antrag gestellt, dass die Ärztekammer und ihre Funktionär:innen alles unternehmen mögen, um zumindest eine Abgeltung der Inflation bei Gehältern und Honoraren zu erreichen und dies laut kommunizieren oder widrigenfalls Kampfmaßnahmen zu initiieren. Da die Bemühungen zwar bisher bereits bestanden haben, die Ergebnisse dennoch unzufriedenstellend sind, wurde unser Antrag mehrheitlich angenommen. Es liegt nun an der amtierenden Koalition und deren Funktionär:innen, gemeinsam mit den Gewerkschaften die Verhandlungen wieder aufzunehmen und einen vorteilhafteren Abschluss bei Gehältern und Honoraren zu erzielen.

Wir werden die Entwicklung weiterhin genau beobachten und über die aktuellen Geschehnisse informieren.

Von Lisa Leutgeb

Meinen ersten Kontakt mit der Ärztekammer hatte ich, wie viele andere auch, im Zuge meines Eintrags in die Ärzt:innenliste. Ich war motiviert, mich etwas intensiver mit der Organisation, in der ich nun Mitglied bin, auseinanderzusetzen. Leider habe ich aber schnell festgestellt, dass es für mich, trotz regen Interesses, äußerst schwierig war, nützliche Informationen beziehungsweise ein Basiswissen zu Struktur und Funktion der Ärztekammer sowie zum Wohlfahrtsfonds zu bekommen.

Informationen zum Aufbau der Ärztekammer, konkret dass diese aus zwei verschiedenen Kurien – jene der angestellten sowie jene der niedergelassenen Ärzt:innen – besteht, welche sich noch einmal in jeweils zwei weitere Sektionen unterteilen, findet man rasch auf der Homepage. Gleiches gilt für die Existenz einer Vollversammlung sowie eines Präsidiums, eines Präsidenten sowie eines Vorstands. Was die Ärztekammer im Konkreten für mich und meine Kolleg:innen tut und woran gerade gearbeitet wird, war für mich jedoch schwer herauszufinden.

So gibt es in der Ärztekammer beispielsweise über 75 verschiedene Referate – vom Referat für medizinische Fortbildung über das Referat für Schulärzt:innen bis hin zum Referat für Umweltmedizin. All diese Gremien treffen sich zu Sitzungen und arbeiten an diversen für uns wichtigen Themen. Durch die Veröffentlichung der Tätigkeitsberichte auf der Homepage der Ärztekammer wurde unter Präsident Thomas Szekeres ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz gesetzt. Jedoch bleiben Protokolle zur Teilnahme an Sitzungen sowie zum Abstimmungsverhalten weiter unveröffentlicht. Das ist schade, zumal gerade eine Organisation, deren Mitgliedschaft verpflichtend ist, besonders in der Pflicht stehen sollte, ihre Mitglieder über sämtliche Tätigkeiten möglichst umfassend zu informieren. Da für die Arbeit, die die Kolleg:innen in all diesen verschiedenen Gremien erledigen, auch Geld ausbezahlt wird, wäre es wichtig, sowohl den Outcome der Arbeit als auch die dafür nötigen Aufwendungen so transparent wie möglich zu gestalten.

Spricht man erfahrenere Kolleg:innen auf den Wohlfahrtsfonds an, hört man sowohl: „Um Gottes Willen, lass mich damit bloß in Ruhe!“, als auch „wenn du den Wohlfahrtsfonds verstehen würdest, würdest du sogar Punkte nachkaufen, weil das wirklich eine gute Sache ist.“ Leider habe ich das Gefühl, dass dieses komplexe Thema von alleine schwierig zu verstehen ist. So bin ich, wie wahrscheinlich viele andere Kolleg:innen auch, nach einigen Monaten erst einmal ratlos vor dem gelben Zettel gesessen, der meine Bezüge von vor drei Jahren wissen wollte. Die Serie zur Erklärung des Wohlfahrtsfond in „Doktor in Wien“ auf die mich unser Präsident dann hingewiesen hat, hat vieles erklärt. Information in dieser Form sollte regelmäßiger veröffentlicht und leichter zu finden sein. 

Dass der Wohlfahrtsfonds nicht nur eine Pensionszusatzversicherung darstellt, sondern viele andere Leistungen (Invaliditäts-, Witwer-, Witwen- und Waisenversorgung sowie Partusgeld, Kinderunterstützung und Krankenunterstützung) bietet, und was das für mich langfristig bedeutet, wurde mir durch den kleinen Flyer, der mir nach meiner Eintragung überreicht worden war, leider auch nicht bewusst. Diesen Flyer würden wir in Zukunft also gerne überarbeiten und vervollständigen. Noch besser wäre freilich die Digitalisierung dieser Information bis hin zu einer App, die alle Fragen beantwortet und in der man die Daten der Vorjahre melden und die jeweiligen derzeitigen Ansprüche auch sehen kann. 

Wir leben in einem Zeitalter, in welchem Informationen schnell und einfach zugänglich gemacht werden können. Gerade eine Organisation wie die Ärztekammer hat enormes Potenzial, ihren Mitgliedern durch Digitalisierung und Transparenz ein noch viel inklusiveres und besser auf sie zugeschnittenes Angebot zu liefern. Niemand, der etwas leistet, muss sich für seine Leistung verstecken. Wir alle können von einem Mehr an Information nur profitieren. Schließlich leben Organisationen gerade von der Partizipation und dem Interesse ihrer Mitglieder. Genau das können wir in den kommenden Jahren umsetzen und erreichen, wenn wir uns vornehmen, die Mitglieder von Anfang an über Struktur, Angebote und Arbeitsweise der Ärztekammer noch ausführlicher und transparenter zu informieren.

Wir vom Team Szekeres sind jedenfalls bereit dafür.